Das Jagdrecht steht dem Landbesitzer zu, der dieses Recht für maximal 30 Jahre an
Dritte übertragen kann. Die Jagdpacht für die Jagd auf Wasservögel (ausgenommen
Waldschnepfen und ausgewilderte Stockenten) muss mindestens für ein Jahr
vergeben werden.
Das Jagdrecht ist an Grundbesitz gebunden.