Deutschland Jagd mit Vorderladern in den einzelnen Bundesländern

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In welchen Bundesländern ist die Jagd mit Vorderladern in den Landesjagdgesetzten verboten?
 
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Soweit ich weiß hat sich daran nix geändert.
Aber jagd mit vorderlader ist halt aufwändig. Muss man wollen mit dem verladen der geschosse, der Reinigung etc.
 
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Ist mein Lieblingstrauerthema.
In RLP und NRW verboten. Zum Rest kann ich nix sagen.
Für VL gilt die Mindestenergie nicht, da keine Patrone, genau wie bei FLG, da keine Büchsenmunition.
 
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In Bayern per Ministerialerlass verboten. Der BJV hatte auch seine Pfoten mit drin.
 
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Stimmt, in Niedersachsen ist nur die Jagd mit Druckluftwaffen verboten, nicht aber die mit Vorderladern! Das hatte ich falsch in Erinnerung...

Allerdings ergibt sich durch die Jagdausübung gem. der Verwaltungsvorschrift zum SprengG nur ein Bedürfnis für Treibladungspulver zum Patronenladen - somit im Umkehrschluss kein Bedürfnis für Schwarzpulver für das Vorderladerschießen:

27.8.2 Ein Bedürfnis ist anzuerkennen für den Erwerb, das Aufbewahren und das Verwenden von

– Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen und
zum Vorderladerschießen bei Mitgliedern einerschießsportlichen Vereinigung, denen die Verei-
nigung bescheinigt, dass sie am Übungsschießen des Vereins regelmäßig und erfolgreich mindestens sechs Monate teilgenommen haben,

Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen bei Inhabern eines gültigen Jahresjagdscheines,



Also dürfte man (wenn sich die Behörde an die VwVSprengG hält) als "nur" Jäger keine § 27 SprengG-Erlaubnis für Schwarzpulver bzw. zum Vorderladerschießen bekommen...
 
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Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass es nicht genehmigt wird, sondern, dass es gem. der für die Behörde verbindlichen VwVSpengG eigentlich nicht genehmigt werden dürfte...

Dass die Sachbearbeiter in den unterschiedlichen Behörden nicht immer wirklich Ahnung von den einschlägigen Rechtsvorschriften haben ist ja prinzipiell nichts Neues. Wenn es wie hier dann ausnahmsweise mal zu für den Bürger positiven Entscheidungen führt, ist das doch grundsätzlich poistiv zu sehen. Tortzdem kann es dann der nächste Sachbearbeiter schon wieder anders sehen und die "Sprengpappe" zum Vorderladerschießen für Jagdzwecke ablehnen bzw. wieder streichen - und damit dann wohl aufgrund der VwV vor dem Verwaltungsgericht auch durchkommen...
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
In Sachsen- Anhalt ist es verboten.

§23 Sachliche Verbote(zu §19 BJagdG)(1) Es ist über§ 19 des Bundesjagdgesetzeshin-aus verboten, 1. von Kraftfahrzeugen sowie maschinengetriebe-nen Wasserfahrzeugen aus auf Wild zu schießen, mit Ausnahme des Schusses von jagdlichen Ein-richtungen, die während einer Erntejagd auf abge-stellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern ange-bracht sind und die die Höhe des Fahrzeugs deut-lich überschreiten; das Fahrzeug muss während der Jagdausübung stehen und das Fahrerhaus darf nicht besetzt sein; das Umsetzen solcher Fahrzeuge während der Erntejagd ist zulässig,2. in einem Abstand von bis zu 200 Metern von Unter-oder Überführungen, die zum Wechseln von Wild bestimmt sind, auf Wild zu schießen.(2) Es ist außerdem verboten, die Jagd auszuüben 1. unter Verwendung von Betäubungs-oder Läh-mungsmitteln, Sprengstoffen, elektrischem Strom, Bolzen, Pfeilen oder von Vorderladern,


CdB
 
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Bayern hat es durch die Hintertür verboten.
Die Art und Weise wie es gemacht wurde ist eine schallende Ohrfeige für alles was sich Rechtsstaat nennt. Da wurde gelogen ohne dabei rot zu werden.
 
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Sie haben die Vorderlader mit dem Gummiparagraphen der Waldgerechtigkeit abgeschafft. Nicht waidgerecht ist aber scheinbar auch das Übungsschießen damit, das wurde gleich mit verboten.

Man hat sich Leute gesucht die bereit waren die Tötungswirkung zu negieren. Das war ihr sachlicher Aufhänger.
Jedes FLG und jede Schrotpatrone ist eine 1:1 Kopie von VL-Laborierungen. Die sind aber OK bis heute. Soviel zur Sachlichkeit.

Es wude einfach nur gelogen.
 

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