Jagd - "Unfall"

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Tagespresse :

Radfahrer bemängelt fehlende Warnung - Kein Schild weist auf Jagd hin
Von Simon Bussieweke
Gütersloh/Wadersloh (gl). Dienstag zur Mittagszeit: Kai Uwe Sommer schaut nach draußen. Der Gütersloher sieht den Sonnenschein und entscheidet sich, seine Mittagspause für eine Spritztour mit dem Rennrad zu nutzen. Zwei Stunden später wird er ins Krankenhaus gebracht. Zwei Tage darauf, zwischen zwei Arztterminen, berichtet der 54-Jährige von seinem Erlebnis. Er habe sich am Dienstag mit seinem Rennrad in Richtung Wadersloh aufgemacht. Auf dem Bredenweg – „eine Landstraße, auf der kaum zwei Autos nebeneinander passen“, sagt Sommer – passierte er einen Waldrand. Zu diesem Zeitpunkt war er mit Tempo 27, 28 unterwegs, schätzt er. Dort habe er gehört, wie es im Gebüsch raschelt. Und dann sei alles ganz schnell gegangen: Ein Hund sei aus dem Dickicht und vor sein Rennrad gesprungen. Er habe das Tier erwischt, sei gestürzt. „Erst konnte ich überhaupt nichts mit der Situation anfangen. Als ich mich berappelt hatte, habe ich gesehen, dass es sich um drei Hunde handelt“, berichtet Kai Uwe Sommer. Zu diesem Zeitpunkt seien die Vierbeiner schon in ein anliegendes Feld gesaust. Der 54-Jährige stand auf, bemerkte, dass er Schmerzen in der rechten Seite hat. „Und dann habe ich gesehen, wie die Hunde, mittlerweile waren sie bestimmt 500 Meter entfernt, umdrehten und wieder auf mich zugeprescht kamen“, sagt Sommer. Für ihn hätten sich die Tiere allerdings überhaupt nicht interessiert, sondern seien schnurstracks zurück in den Wald geprescht. Er habe dann selbst im Waldstück nachgeschaut, berichtet der Rennradfahrer. Er habe wissen wollen, wem die Hunde gehören. „Und dann wurde ich von links angeschrien. Dort saß ein Jäger mit seiner Waffe und sagte, ich solle aus der Schussbahn gehen“, erzählt Sommer. Der Waidmann gehöre zu einer Jagdgesellschaft, schrieb einen Tag später die Kreispolizei Warendorf in einer Mitteilung. Dieser Jagdgesellschaft gehöre auch der Hundeführer an, der für die drei Vierbeiner verantwortlich sei. „An der Straße gab es kein Warnschild, keine Absperrung, nichts, was darauf hinweist, dass Jäger unterwegs sind“, versichert Kai Uwe Sommer. Er habe dann die Polizei eingeschaltet. Zwischenzeitlich seien mehrere Jäger zum Unfallort gekommen. Einerseits hätten sie ihr Bedauern über den Unfall ausgedrückt. Aber andererseits hätten sie den Zusammenprall mit einem Wildunfall verglichen. „Im Prinzip wurde mir mitgeteilt, dass es mein persönliches Pech sei, dass ich gestürzt bin“, sagt der 54-Jährige. Eine Ansicht, die die mittlerweile eingetroffene Polizistin nicht geteilt habe. Das gängige Verfahren bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden sei eine Verkehrsunfallanzeige, hieß es auf Nachfrage bei der Leitstelle der Kreispolizei Warendorf. Im Nachgang werde die Schuldfrage ermittelt – etwa, ob eine fahrlässige Körperverletzung vorliege oder die Aufsichtspflicht über die Tiere nicht eingehalten worden sei. Am Ende entscheide die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt werde.

„Eine kleine Gefahr gibt es immer“
Gütersloh/Wadersloh (sib). Vom Unfall habe er einen Kapselriss am Finger davongetragen, berichtet Kai Uwe Sommer. Auch sein rechter Arm sei verletzt worden, er trage aktuell eine Gipsschiene. Auch sein Zweirad habe Schäden davongetragen. „Das ist schon ärgerlich. Ich kann jetzt erst einmal kein Rennrad mehr fahren und auch nicht arbeiten“, sagt der 54-Jährige. Damit, dass er von seinem Erlebnis erzähle, wolle er nicht die Jäger kritisieren. Es sei ja nicht deren Absicht gewesen, dass die Hunde vor sein Rad liefen. Er habe sich nicht mit ihnen gestritten und habe auch wahrgenommen, dass ihnen der Vorfall leidtue. Vielmehr will er, dass die Strecke für Verkehrsteilnehmer sicherer ist und wünscht sich eine entsprechende Kennzeichnung, wenn gejagt wird. „Wenn mir ein Hund vors Motorrad läuft, ist das ja noch gefährlicher als beim Rennrad“, sagt er. Und wie ist die Rechtslage? Dazu äußert sich Martin Sievers, Geschäftsführer der Kreisjägerschaft Warendorf: „Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, an der Straße auf eine Jagd in angrenzenden Gebieten hinzuweisen.“ Vielmehr stünden die dreieckigen Schilder, die auf Jagden hinwiesen, auf rechtlich wackeligen Füßen. „Jäger können ja nicht einfach so ein Schild aufstellen. Das muss mit der Straßenverkehrsbehörde abgesprochen sein“, erklärt Sievers. Grundsätzlich sei es allerdings üblich, bei einer Treibjagd immer von einer Straße weg- und nicht darauf zuzutreiben. Was in der konkreten Situation geschehen sei, könne er nicht beurteilen. „Aber es gibt Situationen, in denen Jäger ihre Hunde kurzzeitig kaum unter Kontrolle haben können. Eine kleine Gefahr geht damit leider immer einher“, erläutert Sievers. Die Jagdgesellschaft wollte sich zur Anfrage dieser Zeitung nicht äußern.
 
G

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Guest
Passt zu unserer Zeit. Irgend jemand hat immer Schuld. Man selbst ist es nie. Damit einhergehend gibt man auch Verantwortung ab. Verantwortung für sein Leben mit den dazugehörigen Lebensrisiken. Was bedeutet. dass jemand anderes die Verantwortung übernimmt. Für unser Leben, unsere Gesundheit. Der damit einhergehenden Verlust von Freiheit wird meist nicht gesehen.

Konkret: Wenn man in seiner Mittagspause Rennrad fährt kann man hinfallen. Jagdhunde sind nicht immer unter Kontrolle. Pech gehabt. Nächstes mal etwas umsichtiger fahren. Und nicht im engen Radlerdress mit Tunnelblick Tempo machen. Öffentliche Straßen dienen der Fortbewegung und nicht dem "Mittagspausenfun". Und es besteht ein Risiko sie zu benutzen. Umsicht ist hilfreich.
 
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Die Jagd ist hier der Knackpunkt. Der Verkerhssicherungspflicht ist man darüber hinaus -zumindest durch Warnen- nicht nachgekommen.
Die Ausrede Schilder ist ein schlechter WItz.
Erstens spricht man das mit der Behörde ab. Zweitens kann man die warnung auch anders als mit Verkehrszeichen gestalten.
Man hat sich eben zu kümmern. Die Verfahren sind schon lange fixiert. Wer immer noch nicht meint, sich daran nicht halten zu müssen, lernt das eben irgendwann über die Geldbörse.
Es wäre bei einem vorgelaufenen Wildschwein übrigens das Selbe.
Auslöser die Jagd auf eben selbiges.

WARNEN!
 
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Bei uns in D gibt es ja nun mal ganz klar das Prinzip der Tierhalterhaftung - das würde auch in Kraft treten, wenn Schilder da gewesen wären!
Ein vor das Fahrrad gelaufenes Wildschwein ist wieder etwas anderes, da es herrenlos ist! Da müsste der Jagdleiter haften, wenn es eindeutig durch den Jagdbetrieb dazu veranlasst wurde, über die Strasse zu rennen!
Beim Hund ist die Sache ganz klar: der Besitzer haftet ( beide Beispiele leider schon selbst zum eigenen Schaden erlebt)!
 
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Die Jagd ist hier der Knackpunkt. Der Verkerhssicherungspflicht ist man darüber hinaus -zumindest durch Warnen- nicht nachgekommen.
Die Ausrede Schilder ist ein schlechter WItz.
Erstens spricht man das mit der Behörde ab. Zweitens kann man die warnung auch anders als mit Verkehrszeichen gestalten.
Man hat sich eben zu kümmern. Die Verfahren sind schon lange fixiert. Wer immer noch nicht meint, sich daran nicht halten zu müssen, lernt das eben irgendwann über die Geldbörse.
Es wäre bei einem vorgelaufenen Wildschwein übrigens das Selbe.
Auslöser die Jagd auf eben selbiges.

WARNEN!

2 vollkommen unterschiedliche Rechsfragen:

Hund = Gefährdungshaftung 833 BGB

Jagd = möglicherweise Organisationsverschulden 823 BGB
 
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S

Schorse2210

Guest
Die Verfahren sind schon lange fixiert. Wer immer noch nicht meint, sich daran nicht halten zu müssen, lernt das eben irgendwann über die Geldbörse.
Doppelte Verneinung heißt "JA"!!! Klugscheißermodus aus! ;)

Mal eine andere Frage zu diesen Thema:
Wenn der Radfahrer einen der Hunde, bei dem Zusammenstoß verletzt, wer zahlt diese "Sachbeschädigung"?
 
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Doppelte Verneinung heißt "JA"!!! Klugscheißermodus aus! ;)

Mal eine andere Frage zu diesen Thema:
Wenn der Radfahrer einen der Hunde, bei dem Zusammenstoß verletzt, wer zahlt diese "Sachbeschädigung"?
In der Regel der Hundehalter, ein größeres Loch in meinem Geldbeutel kann davon ein Lied singen
 
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30 Mai 2020
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Hier kann man doch nicht dem Fahrradfahrer die Schuld zuweisen, ohne Schilder oder sonstige Warnung kann er sich doch nicht entsprechend verhalten. Eher kann man von Glück reden das es kein Auto war, sonst hätten wir jetzt einen Jagdhund weniger.
Der Rest ist natürlich wieder Sozialverhalten aus dem Bilderbuch (wenn es wirklich so passiert ist), unverschuldet verunfallt angeschrien und dann von den Aderen gehört er sei selbst schuld.
Und schon hat man sich einen Jagdgegner mehr geschaffen.
Mal abgesehen vom möglichen Organisationsverschulden sind solche Schäden doch in der Jagdhaftpflicht bzw.Jagdhundehaftpflicht abgedeckt, ich war natürlich nicht dabei und kenne nur den Text aber ich finde die Situation hätte man eleganter regeln können.
 

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