Jagd - "Unfall"

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Passt zu unserer Zeit. Irgend jemand hat immer Schuld. Man selbst ist es nie. Damit einhergehend gibt man auch Verantwortung ab. Verantwortung für sein Leben mit den dazugehörigen Lebensrisiken. Was bedeutet. dass jemand anderes die Verantwortung übernimmt. Für unser Leben, unsere Gesundheit. Der damit einhergehenden Verlust von Freiheit wird meist nicht gesehen.

Konkret: Wenn man in seiner Mittagspause Rennrad fährt kann man hinfallen. Jagdhunde sind nicht immer unter Kontrolle. Pech gehabt. Nächstes mal etwas umsichtiger fahren. Und nicht im engen Radlerdress mit Tunnelblick Tempo machen. Öffentliche Straßen dienen der Fortbewegung und nicht dem "Mittagspausenfun". Und es besteht ein Risiko sie zu benutzen. Umsicht ist hilfreich.

Wenn ich so etwas schon höre. Hier wird von einem Menschen berichtet, welcher anscheinend kein Jagdgegner ist und nur etwas mehr Sicherheit verlangt und einige haben wieder nichts besseres von sich zu geben, Ihn als Deppen dazustellen.

Wenn man die Hunde nicht unter Kontrolle hat, aus welchen Gründen auch immer. Ist nicht der Radfahrer schuld sondern der Hundehalter. Das ist im Zivilleben genauso, warum sollten wir Jäger da eine Ausnahme bilden. Wann der Herr seine Fahrradrunde dreht und welche Strassen er benutzt ist völlig und allein seine Sache. Auch die Geschwindigkeit kann man Ihm nicht zum Vorwurf machen oder fährst du auf der Landstraße immer nur 50km/h, weil ja vielleicht mal ein Reh oder Ball die Fahrbahn kreuzen könnten.
Wir als Jäger haben die Aufgabe unsere Jagden abzusichern, daß uns dies nicht immer zu 100% gelingen kann und wird, ist wohl allen klar. Die Schuld des Versagens dann aber auf andere abzuwälzen finde ich eine Frechheit.
 
S

Schorse2210

Guest
In der Regel der Hundehalter, ein größeres Loch in meinem Geldbeutel kann davon ein Lied singen
Ich dachte immer ein ausgebildeter Jagdhund ist in der Jagdhaftpflicht mitversichert? Ich habe zwar keinen, aber in meiner stehts drin! So glaube ich zumindest, schau mal nach!

Der Rest ist natürlich wieder Sozialverhalten aus dem Bilderbuch (wenn es wirklich so passiert ist), unverschuldet verunfallt angeschrien und dann von den Aderen gehört er sei selbst schuld.
Der Jagdteilnehmer der ihn angeschrien hat, er solle aus der Schusslinie gehen, der wusste vielleicht gar nicht, das er vorher auf die Schnauze gefallen ist und war vielleicht nur um seine Sicherheit besrgt. Da wir alle nicht dabei waren, sollten wir keine voreiligen Schlüsse ziehen und etwas geschildertem nicht uneingeschränkt glauben, wie es geschrieben wurde. Der Verunfallte hat ja selbst gesagt, das er nix gegen Jäger und Jagd hat, also haben wir hier wohl keinen Jagdgegner geschaffen! Er wolle nur mit dem Bericht dafür sorgen, das es beim nächsten mal besser gemacht wird.
Es ist passiert, Unfälle passieren und zwar zu hauf täglich im Land. Sicher kann man manche Dinge besser machen, aber auch die Scheisse der "Eintausendprozentigen" stinkt am Ende des Tages.;)

WmH
Schorse
 
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Ich dachte immer ein ausgebildeter Jagdhund ist in der Jagdhaftpflicht mitversichert? Ich habe zwar keinen, aber in meiner stehts drin! So glaube ich zumindest, schau mal nach!
Die Haftpflicht zahlt aber nicht für Schäden an meinem Hund, nur für die Schäden dessen der den Hund überfährt. Deshalb ist eine Drückjagdversicherung so wichtig für jagdliche Hundeführer. Bei mir war es leider außerhalb der Jagd, damit konnte ich die Tierarztkosten selber bezahlen.
 
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Trotzdem muss man, wenn man ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, jederzeit anhalten können.... ergo, nicht angepasste Geschwindigkeit... Mitschuld!
 
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Der Jagdteilnehmer der ihn angeschrien hat ... war vielleicht nur um seine Sicherheit besorgt.

Wenn ICH bei einer Jagd um die Sicherheit anderer besorgt bin, breche ich SOFORT die Flinte bzw. öffne SOFORT den Verschluss des Repetierers.

Wenn es wirklich so passiert sein sollte wie es geschrieben steht, würde ich als Jagdleiter den guten Mann von der weiteren Jagd ausschließen. Allein um ein Zeichen zu setzen.

Ist so ähnlich wie beim Autofahren. Wer Zeit hat zum Hupen, hat auch Zeit zum Bremsen.
 
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Die Jagd ist hier der Knackpunkt. Der Verkerhssicherungspflicht ist man darüber hinaus -zumindest durch Warnen- nicht nachgekommen.
Die Ausrede Schilder ist ein schlechter WItz.
Erstens spricht man das mit der Behörde ab. Zweitens kann man die warnung auch anders als mit Verkehrszeichen gestalten.
Man hat sich eben zu kümmern. Die Verfahren sind schon lange fixiert. Wer immer noch nicht meint, sich daran nicht halten zu müssen, lernt das eben irgendwann über die Geldbörse.
Es wäre bei einem vorgelaufenen Wildschwein übrigens das Selbe.
Auslöser die Jagd auf eben selbiges.

WARNEN!
So wie ich das interpretiert habe war die Jagd in einem Nachbarrevier.. nicht da wo ggf. der Abstauberschütze stand. Selbst wenn das anders wäre,überjagende Hunde gibt es auch immer mal..

Man kann ja mal eine Bilanz aufmachen: Wo fehlen Schilder und wo stehen Schilder und werden von den Leuten (Spaziergänger, Hundeleute, Radfahrer) völlig ignoriert.
Wenn die Jägerschaft da Bußgelder nehmen dürfte (gerne auch an die Behörden weiterreichen) für jeden der sich nicht an die Schilder hält. .. aber dann kommt der nächste der sagt die Schilder entsprechen nicht der Straßenverkehrsordnung .. oder .. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr etc...
Es gibt immer Gründe das sich solche Dinge aufschaukeln können weil JEDER auf sein vermeintliches Recht pocht und nicht mal weiß ob er da überhaupt Recht hat.
 

BAL

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Ich bin mir sicher:
Der Unfall wäre auch dann passiert, hätten ein halbes Dutzend Schilder den Radler gewarnt. Oder hat jemand schonmal einen Radfahrer erlebt, der sich der Verkehrssituation angepasst verhalten hat?
 
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Warum ist es so schwer an solchen Stellen temporär Schilder aufzuhängen?

Ob die dann jemand liest oder wahrnimmt ist dann doch sein Problem, Hauptsache ist erstmal, daß sie da sind.
Frag doch mal einen Autofahrer ob er weiß was er tun muss, wenn das Warnschild Wildwechsel auftaucht, weiß nur eine verschwindende Minderheit.
Deswegen sind die Schilder auch nicht da, sie dienen dem Land zur Abwehr von Ansprüchen bei einem Wildunfall.

War bei einer Bundesstraße bei uns im Revier so.
Wildunfall, der geschädigte hat sich erkundigt wieviele Unfälle da passieren, es standen keine Schilder, zum Schluß hat das Land seinen Schaden bezahlt, nicht seine Teilkasko und flugs gabs dann Schilder.
 
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Hier im Norden haben wir das jedes Jahr während der Elchjagd. Es ist nur besser, das heisst garnicht, geregelt. Wird ein Wildtier angefahren ist es gleichgültig ob es wegen der Jagd geschieht oder nicht. Selber schuld !!
Fährt man einen Hund an, Jagdhund oder nicht, steht der Hundehalter für die Kosten der event.ärztlichen Versorgung. Das Fahrzeug intressiert nur die
Kaskoversicherung, wie auch bei Wildunfall.
 
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Warum ist es so schwer an solchen Stellen temporär Schilder aufzuhängen?
Je nach Gegebenheit der Reviere ist das von einfach bis fast nicht leistbar. Uns wurden schon einige solcher Schilder geklaut, hängen gerade und sind schon weg. Dann ist man in der Nachweispflicht, klar Handyfoto mit Datum.. , aber ob das reicht...
Manchmal gibt es zig Wege in einen Wald und auch manche Mountainbiker machen sich eigene , was i.d.R. verboten ist , aber passiert und da fahren die dann her während man jagd, mit oder ohne Schilder. Extrem Belehrungsresistent.
 
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Ich bin mir sicher:
Der Unfall wäre auch dann passiert, hätten ein halbes Dutzend Schilder den Radler gewarnt. Oder hat jemand schonmal einen Radfahrer erlebt, der sich der Verkehrssituation angepasst verhalten hat?
Aber dann kommt es zu einer Abwägung und Teilschuldzuweisungen.
Das ist doch alles hinlämglich bekannt.

Es geht rein ums warnen und nicht ums durchsetzen.
Weitergabe der Verantwortung ;)
 
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Trotzdem muss man, wenn man ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, jederzeit anhalten können.... ergo, nicht angepasste Geschwindigkeit... Mitschuld!

Das möchte ich mal sehen. Wenn dir einer die Vorfahrt nimmt, hast du dann auch gleich immer eine Teilschuld. Wenn du nur mit 10km/h unterwegs gewesen wärest, hättest du doch den Unfall verhindern könne. Es wird immer Unfälle geben. Hier geht es darum, ob man durch Schilder oder Absperrungen auf ein erhöhtes Gefahrenrisiko hätte hinweisen müssen. Wenn ich durch den Wald fahre bin ich zwar langsam unterwegs, gehe aber nicht davon aus, daß gleich 3 Hunde ohne Vorwarnung über die Straße laufen. Bei diesem Vorfall hatten wohl alle Beteiligten noch einmal Glück gehabt. Der Fahrradfahrer hat auf einer öffentlichen Straße keine Einschränkung gegenüber dem Gesetz. Der Hund hingegen hat Führerlos auf einer öffentlichen Straße nichts verloren.
 
S

Schorse2210

Guest
Ist so ähnlich wie beim Autofahren. Wer Zeit hat zum Hupen, hat auch Zeit zum Bremsen.

Ich kann auch den Repetierer öffnen und gleichzeitig jemanden darauf hinweisen, das er sich in Gefahr begibt! Ich hupe im Auto weder mit dem Fuß, noch bremse ich mit der Hand! ;)
 

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