Jagd - "Unfall"

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Früher hat sich derselbe, der heute Rennrad fährt, freiwillig als Treiber gemeldet. So wars auf dem Dorf. War halt ne andere Zeit.
Die kommt auch nicht wieder solange hier die gebratenen Tauben durch die Luft fliegen...
 
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Bei mir auch, aber wenn du Unfug erzählst, sag ich das!

Der Hundehalter haftet auch ohne Verschulden, der Jagdleiter nur bei Verschulden. Solltest du als "Forumshobbyjurist" wissen.

Um die Verwirrung noch etwas zu vergrössern, noch eine Möglichkeit die bisher nicht benannt wurde.

§833 BGB unterscheidet sehr wohl nach Gefährdungs- oder Verschuldenshaftung.

Sollte der betreffende Hundeführer (Eigentümer) Berufsjäger, Förster mit Verpflichtung zur Jagdausübung, oder Hunde-(Meute-)führer sein, bei dem der Hund zu seinem Lebensunterhalt beiträgt, gilt wieder die Verschuldenshaftung.

Dann muss ihm der Radfahrer ein Verschulden - sei es mangelnde Beaufsichtigung des Hundes bzw. Unterlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt - nachweisen. Der Hundehalter muss evtl. nachweisen, dass der Schaden auch bei der gesetzlich vorgeschriebenen Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nicht vorhersehbar bzw. vermeidbar war.
Hier wären m. E. die Entfernung der Jagd zur Straße, Verkehrsdichte usw. zu berücksichtigen.

Da wir alle nicht dabei waren und die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, sind alle, auch meine Äusserungen nur "Allgemeingeschwafel". :eek:
 
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Diese Spaß- und Freizeitorientierte Gesellschaft darf alles... es koxxt mich an, wir haben auch vor vielen, vielen Jahren gejagt und brauchten keine Schilder. Heute soll jeder, vor allem gewarnt werden. Birne einschalten ist out:mad:

Ist aber nichts Neues. ;)
Weil es schon immer geistig Minderbemittelte - nennt man bei uns in "Old Bavaria" kurz und bündig Deppen:mad: - gab und gibt, haben die "Gründerväter" des BGB dies vor ca. 125 bis 120 Jahren (BGB ist von 01. 10. 1900) bereits berücksichtigt.
 
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Mir geht es nicht um die juristische Bewertung dieses Vorfalles. Es ist natürlich völlig klar das juristisch der Hundehalter schuld ist und dessen Haftpflichtversicherung sämtliche Schäden begleichen muß. Denn der Radfahrer konnte ja nicht damit rechnen, das möglicherweise Tiere seinen Weg kreuzen. Sogar Tiere die jemandem gehören und der diese, völlig konform zur Rechtslage

Großes Glatteis! :sleep:
 
G

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Guest
Das mit den Hundswürsten war mal ein Thema und wurde jetzt von Klinkhamer zitiert weil es ihn offenbar erzürnt hat. Um keine falschen Eindruck zu erwecken: Eine Hinterlassenschaft meines Hundes in der Fußgängerzone der Stadt würde ich entsorgen. Auch habe ich neulich erstmalig soetwas getan nachdem sich mein Welpe in der Hundeschule vor aller Augen gelöst hat und mir eilfertig ein Plastiktütle gereicht wurde.

Ansonsten mache ich das nicht, weil ich mit meinen Hunden nahezu grundsätzlich nicht dort gehe wo so etwas angebracht wäre. Auch aus diesen Entsorgungsgründen. Ich wohne auf dem Land, außerhalb eines Wohngebietes mit mehr als 10 000 qm Garten und anschließend Wald (das Revier). Da kann ich soetwas zwanglos vermeiden.

Ich habe das nochmal zitiert, weil die damalige Diskussion bigott und heuchlerisch war. Es wurde von vielen Threadteilnehmern erklärt, sie würden die Hinterlassenschaften ihres Hundes penibel entsorgen. Auch auf der Jagd. Oder zumindest wenn er sich auf einer Wiese löst. Das habe ich nicht geglaubt weil dies ganz grundsätzlich meiner Erfahrung widerspricht. Und offenbar bin ich nun in den Augen mancher ein ganz Schlimmer:

Einer dessen Hund in den Wald scheixxt und der mit dem SUV auf dem Radweg fährt.

Und das stimmt. So einer bin ich. Das ist so banal weil normal, dass es nicht der Rede wert wäre. Es mag aber einem Jägerle aus der Stadt mit hoher Konformitätsbereitschaft ganz außerordentlich vorkommen.
 
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Um die Verwirrung noch etwas zu vergrössern, noch eine Möglichkeit die bisher nicht benannt wurde.

§833 BGB unterscheidet sehr wohl nach Gefährdungs- oder Verschuldenshaftung.

Sollte der betreffende Hundeführer (Eigentümer) Berufsjäger, Förster mit Verpflichtung zur Jagdausübung, oder Hunde-(Meute-)führer sein, bei dem der Hund zu seinem Lebensunterhalt beiträgt, gilt wieder die Verschuldenshaftung.

Dann muss ihm der Radfahrer ein Verschulden - sei es mangelnde Beaufsichtigung des Hundes bzw. Unterlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt - nachweisen. Der Hundehalter muss evtl. nachweisen, dass der Schaden auch bei der gesetzlich vorgeschriebenen Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nicht vorhersehbar bzw. vermeidbar war.
Hier wären m. E. die Entfernung der Jagd zur Straße, Verkehrsdichte usw. zu berücksichtigen.

Da wir alle nicht dabei waren und die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, sind alle, auch meine Äusserungen nur "Allgemeingeschwafel". :eek:
Genau. Und das ganze verschiebt sich noch einmal, wenn explizit auf eine Gefahr hingewisesen wurde.
Diese Weisheit ist so banal, dasss es von Einzelnen schon nicht mehr erfasst werden kann.
 
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Es mag aber einem Jägerle aus der Stadt mit hoher Konformitätsbereitschaft ganz außerordentlich vorkommen.

@ GSS
Solltest Du mich damit meinen: Ich komme weder aus der Stadt, mich würde keiner als Jägerle bezeichnen und meine Konformitätsbereitschaft lässt sich mit dem Motto beschreiben: Was du nicht willst, das man dir tut, das füg´ auch keinem anderen zu.

Mir geht´s nur darum, dass hier wieder mal mit zweierlei Maß gemessen wird. Der Radfahrer hat ebenfalls ein Recht auf der öffentlichen Straße seinem Hobby oder wie immer man das nennen mag, nachzugehen. Wenn er dann aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, im Graben landet, heisst´s : Ist ja selbst schuld, was fährt er denn auch in der Mittagspause, in der jeder anständige Arbeiter/Angestellte/Firmeninhaber müde ist und sich regenerieren muss, mit dem Rad.
Er hatte das Recht, auf der Straße zu fahren. Punkt. Und mir soll keiner sagen, er sei jederzeit in der Lage, im Strassenverkehr plötzlich auftretende Hindernisse rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren.

Und ja, ich war nicht bei dem angesprochenen Vorfall dabei, kenne nicht die örtlichen Gegebenheiten und kann mir daher kein Bild machen. Daher stört mich diese ganze Pauschalisierung, die sich lediglich auf 2 Tatsachen stützt: das Alter des Radfahrers und die Tatsache, dass er in der Mittagspause gefahren ist. Da jetzt zum Rundumschlag auszuholen, ist für mich überzogen. Was wäre, wenn dies einem der Schreiber passiert wäre? Krönchen richten und weitergehen? oder doch versuchen, das Ganze zu regeln?

Dieses "Ich habe ein Recht dazu- Gehabe" in Verbindung mit dem markigen Spruch vom freien Mann bringt mich ja schließlich auch nicht dazu, dich in eine Sparte einzuordnen in die Du vielleicht gar nicht passt.

Also lasst die Leute die Angelegenheit unter sich ausmachen, geht jagen und bleibt gesund!

Klinkhamer
 
D

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Guest
Diese Spaß- und Freizeitorientierte Gesellschaft darf alles... es koxxt mich an, wir haben auch vor vielen, vielen Jahren gejagt und brauchten keine Schilder. Heute soll jeder, vor allem gewarnt werden. Birne einschalten ist out:mad:
Sorry, aber wenn Hunde in der Mittagszeit ohne Kontrolle über die Straße laufen ist das nicht die Schuld des Radfahrers. Wäre es ein Auto gewesen, wären 3 Hunde platt! Und dann wäre großes Gejammer! Wer einen Hund einsetzt, sollte nie die Kontrolle über ihn verlieren!

Mein Sohn wäre vor 2 jahren beinahe erschossen worden, weil man Mittags eine Drückjagd am Dorfrand ohne Ansage und Warnung abhielt...diese "Schießer" haben inzwischen keinen Jagdschein & Waffen mehr
 

Rotmilan

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Abgesehen vom beschriebenen Fall mache ich regelmäßig (bei KFZ-Fahrern) die gegenteilige Erfahrung. Trotz ausgeschildertem "Jagdgeschehen" hält sich fast niemand an die ausgewiesene Geschwindigkeitsbegrenzung. Das merkt man besonders "gut", wenn man selber einen ausgeschilderten Jagdbereich als Unbeteiligter durchfährt und überholt wird, weil man so schleicht.
Selbst Komplettsperrungen von Straßen werden gerne mal ignoriert und die verantwortungslosen Fahrzeuglenker fahren dann trotzdem mit hoher Geschwindigkeit durch die gesperrte Jagd hindurch.
 

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