Jagd während der Brutzeit

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Jagd in Dortmunder Grünanlagen


Vogelschützer protestieren gegen Jagd auf brütende Wildtauben - Oberbürgermeister soll Genehmigung widerrufen
Dortmund/Bonn Die an vier Wochenenden geplante Jagd auf Ringeltauben in Dortmunder Grünanlagen verstößt nach Ansicht von Vogelschützern gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und das Bundesjagdgesetz. Das Komitee gegen den Vogelmord in Bonn hat deshalb Dortmunds Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer aufgefordert, die von der unteren Jagdbehörde der Stadt erteilte Genehmigung umgehend aufzuheben. "Ringeltauben ziehen bereits im Februar aus ihren südeuropäischen Überwinterungsgebieten zurück Richtung Norden und beginnen dann sofort mit dem Brutgeschäft", erklärt hierzu der Biologe Eugen Tönnis, Vorsitzender des Komitees gegen den Vogelmord. "Die Europäische Vogelschutzrichtlinie verbietet bereits seit 1981, die Tiere während dieser für den Fortbestand besonders sensiblen Periode zu bejagen." Die Jagdbehörde der Stadt Dortmund habe unter Missachtung der Vogelschutzrichtlinie die Jagd in den Grünanlagen bis zum 23. März erlaubt. Der größte Teil der Ringeltauben, die anders als die verwilderten Stadttauben keinerlei Schäden an Gebäuden und Denkmälern anrichteten, sei dann bereits mit der Jungenaufzucht beschäftigt. Den frisch geschlüpften Küken drohe im Falle eines Abschusses der Elterntiere ein qualvoller Tod durch Verhungern oder Erfrieren. Zwar habe Deutschland, so die Vogelschützer weiter, die Vogelschutzrichtlinie immer noch nicht in nationales Recht umgesetzt, sie sei aber trotzdem für alle Behörden, also auch für die Stadt Dortmund verbindlich. Der Umweltausschuß des Bundesrates habe zudem erst vor wenigen Tagen einer neuen Jagdzeitenverordnung zugestimmt, die in Zukunft die Frühlingsjagd auf Vögel grundsätzlich verbiete. Es sei, so das Komitee gegen den Vogelmord in seinem Schreiben an den Oberbürgermeister, völlig unverständlich, warum die untere Jagdbehörde trotzdem noch einmal zum Halali auf Tauben während der Brutzeit blase. Den Abschuß von brütenden oder mit der Jungenaufzucht beschäftigten Elterntieren bedrohe das Bundesjagdgesetz zudem mit fünf Jahren Gefängnis. Während der Nistperiode dürften schon jetzt nur die Jungvögel, nicht aber die Alttiere getötet werden. Die Jungvögel würden aber im März noch flugunfähig und für die Jäger unerreichbar in ihren gut versteckten Nestern ausharren. Für den Fall, dass die Jagdgenehmigung nicht widerrufen werde, müsse die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sich hier die verantwortlichen Mitarbeiter der Stadt Dortmund nicht der Beihilfe zu strafbaren Handlungen schuldig gemacht haben.
 
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Die Brut- und Setzzeit ist m.E. v. 01.04.-15.07. des Jahres festgelegt.
Dagegen verstößt es also nicht direkt, sonst wäre auch bestimmt keine Erlaubnis erteilt worden.

In solchen Grenzfällen sollte man m.E. jedoch auf die Jagdausübung verzichten.
Die Aussage, dass Taubenarten (insbesondere Ringeltauben) während dieser Zeit sich schon im Brutbetrieb befinden können, ist sicherlich richtig.

Ich würde nicht jagen, und mir auch keine solche Genehmigung holen.
Im Vorfeld ist in diesem Fall schon klar, dass es deutlichen Ärger gibt.
Auf Verständnis kann man da durch "Otto-Normal-Verbraucher" bestimmt nicht hoffen.

türülü
 

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