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- 19 Feb 2007
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So jetzt kommt das mit dem zu rechnen war:
Es wird Geld gebraucht für die folgenden Ausgaben:
Ende 2018 erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster die bisherige Form der Erhebung und Verwendung der Jagdabgabe durch das Land NRW für rechtswidrig. Das Land stellte die Erhebung der Jagdabgabe daraufhin umgehend ein und strich die Erhebungsgrundlage aus dem Landesjagdgesetz. Die Erhebung der Jagdabgabe war damit Anfang 2019 Geschichte, so dass die Fördergelder für die o. g. Maßnahmen nun dringend fehlen.
Der LJV NRW plant deshalb ab 2021 einen Jagdbeitrag in Höhe von € 45 zu erheben. Damit kann die bisherige Förderung der o. g. Bereiche aufrechterhalten werden. Da nun keine Jagdabgabe mehr zu zahlen ist, kostet dies keinen Jäger mehr.
Außerdem haben wir so nun die einmalige Chance, uns für alle Zukunft finanziell unabhängig von der Landesregierung aufzustellen. So können wir uns auch zukünftig vehement politischen Entscheidungen gegen das Wohl des Jagdwesens entgegenstellen.
Bitte unterstützen Sie unseren Verband, indem auch Sie für den Jagdbeitrag werben. Damit erhalten wir gemeinsam die Jagd so, wie wir sie liebgewonnen haben und sie auch für die kommenden Generationen erhalten wollen.
Informieren Sie sich über Detailfragen gerne unter http://bit.ly/Jagdbeitrag
Es wird Geld gebraucht für die folgenden Ausgaben:
- · die Durchführung von Jagdgebrauchshundprüfungen,
- · Einrichtungen zur Ausbildung und Prüfung von Jagdgebrauchshunden,
- · die nordrhein-westfälischen Schweißhundstationen,
- · der Neubau, Ausbau und die Instandhaltung jagdlich genutzter Schießanlagen inklusive der hierfür notwendigen Beratung der Schießstandbetreiber,
- · die durch nordrhein-westfälische Jäger betriebene Wildtiererfassung im Rahmen des Wildtierinformationssystems WILD.
- · unser Rheinisch-Westfälischer Jäger und
- · unsere LJV-Weiterbildungsangebote.
Ende 2018 erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster die bisherige Form der Erhebung und Verwendung der Jagdabgabe durch das Land NRW für rechtswidrig. Das Land stellte die Erhebung der Jagdabgabe daraufhin umgehend ein und strich die Erhebungsgrundlage aus dem Landesjagdgesetz. Die Erhebung der Jagdabgabe war damit Anfang 2019 Geschichte, so dass die Fördergelder für die o. g. Maßnahmen nun dringend fehlen.
Der LJV NRW plant deshalb ab 2021 einen Jagdbeitrag in Höhe von € 45 zu erheben. Damit kann die bisherige Förderung der o. g. Bereiche aufrechterhalten werden. Da nun keine Jagdabgabe mehr zu zahlen ist, kostet dies keinen Jäger mehr.
Außerdem haben wir so nun die einmalige Chance, uns für alle Zukunft finanziell unabhängig von der Landesregierung aufzustellen. So können wir uns auch zukünftig vehement politischen Entscheidungen gegen das Wohl des Jagdwesens entgegenstellen.
Bitte unterstützen Sie unseren Verband, indem auch Sie für den Jagdbeitrag werben. Damit erhalten wir gemeinsam die Jagd so, wie wir sie liebgewonnen haben und sie auch für die kommenden Generationen erhalten wollen.
Informieren Sie sich über Detailfragen gerne unter http://bit.ly/Jagdbeitrag