Deutschland Jagdaufseher mit Begehungsschein

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Hallo Miteinander, mich treibt eine Frage um und ich benötige einmal euer Schwarmwissen.

In einem neu gepachtetem Revier wird einer der Begeher bis zum Ende der Pachtauer (12 Jahre) von allen drei Pächtern einstimmig zum Jagdaufseher bestellt. Die Begehungsscheine werden hingegen immer jährlich neu ausgestellt und dann jeweils von den Pächtern neu unterschrieben, sodass einem Begeher die weitere Zusammenarbeit untersagt werden kann, sollte z.B. die Anzahl der Begehungsscheine generell reduziert werden sollen, oder einer der Begeher ist bei einem der drei Pächter z.B in Ungnade fallen und dieser seine Unterschrift für das neue Jagdjahr verweigert.

1. Hat der Begeher der nun vorher einstimmig von allen drei Pächtern auf zwölf Jahre zum Jagdaufseher bestellt wurde automatisch das Anrecht für diese Zeit auch jedes Jahr einen neuen Begehungsschein von den dreien ausgestellt zu bekommen, oder kann ihm dieser auch weiterhin dadurch verwehrt werden, indem der Begehungsschein z.B. von einem der Pächter nicht neu unterschrieben wird?

2. Was passiert in dem Moment mit seiner Ernennung zum Jagdaufseher, wenn er in dem Revier keinen Begehungsschein mehr besitzt? Da die Ernennung ja zu Beginn der Pachtperiode einstimmig auf zwölf Jahre erfolgte und somit auch nur einstimmig wieder widerrufen werden kann. Hat man in dem Falle den Jagdaufseher dann für den Rest der Zeit im Revier, nur dass er halt keine Abschüsse mehr tätigen darf?

Ich habe versucht mich dazu schlau zu lesen, aber nichts hilfreiches finden können.

Vorab schon einmal besten Dank für die Infos.🌿👍🏻
 
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Jagdaufseher und Begehungsschein schließen sich eigentlich aus
 
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Bundesjagdgesetz​

§ 25 Jagdschutzberechtigte​

(1) Der Jagdschutz in einem Jagdbezirk liegt neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten ob, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der zuständigen Behörde bestätigten Jagdaufsehern. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein.
(2) Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.
(3) (weggefallen)


Wer von der zuständigen Behörde bestätigt ist kann wohl auch die Jagd ausüben.
 
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Das „In wie fern“ bezog sich darauf, wieso Jagdaufseher und Begehungsschein sich ausschließen.

Ist es nicht ein Unterschied, ob es sich um einen bestellten Jagdaufseher der drei Pächter oder einen bestätigten Jagdaufseher der Behörde handelt?

Meine Frage o.g. Frage bezieht sich einfach darauf, ob jemandem der von den Pächtern einstimmig für die Pachtperiode von 12 Jahren zum Jagdaufseher bestellt wurde auch der jährlich von den Pächtern ausgestellte Begehungsschein verweigert werden kann und wie es sich dann weiter mit der Bestellung zum Jagdaufseher verhält?

In dem Gebiet bin ich einfach Laie.
 
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Achso, ich bin natürlich von "bestellt" und "bestätigt" ausgegangen, also mit Prüfung, Ausweis und Plakette.
 
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Besten Dank bisher.

Wie würde es sich denn verhalten, wenn der Begeher in der Vergangenheit aus Interesse heraus die Ausbildung zum bestätigtem Jagdaufseher bestanden hat und nun von den drei Pächtern bis zum Ende der Pachtperiode bestellt wird?

Hat er somit die die selben Rechte und kann sich die Bestellung in den Jagdschein eintragen lassen?
 
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Kann jetzt keine rechtliche Bewertung bieten, aber ein paar spontane Anmerkungen als Denkanstoß:

  • gesetzl. Regelung ggf. je nach Bundesland in Details unterschiedlich

  • nun müssen drei Pächter für 12 Jahre miteinander auskommen. Kann schon schwierig genug sein, warum dann noch ohne Not eine weitere 12-jährige Verpflichtung zu einer weiteren Person eingehen?

  • ein Geschäft ist gut, wenn es für beide Seiten passt. Was bringen die Pächter ein, was bringt der Aufseher ein?
    Was passiert, wenn in ein paar Jahren eine Seite ihren Teil nicht mehr oder nur unzureichend einbringt?

  • Was sollte die künftige Vergabe des BGS an den Aufseher verhindern? Will man ihn dann in der Situation trotzdem noch weiterhin als Aufseher?

  • Ein Aufseher ohne Jagdrecht? Wie sähe das konkret im Alltag aus? Auch im Umgang mit Jagdgenossen, anderen Begehern, etc.?
    Mit Waffe im Revier kann dann auch den Verdacht der Wilderei schaffen, wenn gleichzeitig kein Recht zur Jagdausübung in dem Revier. Jagdschutz etc. erlaubt vermutlich das Führen im Revier auch ohne Jagdrecht, aber neben dem Juristischen gibt es auch Außenwirkung und die Spekulation der anderen...

  • Würde Aufseher sein Amt überhaupt noch ausüben wollen ohne Jagdrecht? Warum sollte er? Wird er bezahlt?

  • Braucht es überhaupt neben den Pächtern zwingend einen Aufseher?
Für mich nicht nachvollziehbar, warum man sich vorsätzlich in eine solche Situation bringen sollte, aber evtl. fehlen hier ja auch noch Hintergründe, die das motivieren.

Ich würde entweder den Aufseher auch nur für ein Jagdjahr bestellen und dann verlängern (oder notfalls für zwei Jahre).
Alternativ für die 12 Jahre, aber dann mit einer Austrittsklausel in der Vereinbarung, die es beiden Seiten erlaubt, jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer vernünftigen Frist zu kündigen.
BGS wäre dann immer in der gleichen Weise mit enthalten und befristet wie die Beauftragung als Aufseher.

Soweit meine laienhaften Gedanken dazu...
 
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Jagdaufseher und Begehungsschein schließen sich eigentlich aus
Nein, m.W. nach braucht der Jagdaufseher auch einen Begehungsschein, er muss sich ja ausweisen können und versicherungstechnisch ist ein BGS auch sinnvoll bis notwendig.

Bei der behördlichen Bestellung zum Jagdaufseher kann man die Vertragslaufzeit angeben, maximal bis zum Ende der Pachtdauer. Ist jedenfalls bei uns so. Es gibt aber eine behördlich offizielle Liste der Aufseher und die werden auch gerne mal angerufen, falls bei uns -grenznah- ein Schweizer einen Dummen fürs Revier braucht. Also auch, wenn man nicht aktiver Aufseher ist, kann man so Kontakte bekommen.

Wir haben einen Jagdaufseher mit BGS (in BaWü). Vertragslaufzeit ist immer ein JJ. Rechte, Pflichten o.ä. haben wir schriftlich geregelt. Die Anzeige bei der Behörde ist ein Standardformular. Der Vertrag ist im Innenverhältnis und eigentlich nur dahingegend umformuliert, dass der Jagdaufseher nicht unabgestimmt Gäste mitnimmt oder ein Eigenleben entwickelt ("Der Bock kann weg, ich mach das mal").

Grund bei uns ist, dass zukünftig der Erstwohnsitz der Pächter max. 35 km entfernt sein darf, es sein denn, es ist ein Jagdaufseher bestellt (der in diesem Radius wohnt). Dh die JGenossenschaft kennt diese Person auch. Das ginge auch mit einem BGS, aber so klingt es verwaltungstechnisch schöner.

Offen gesagt ist der Jagdaufseher (in BaWü Wildtierschützer) ein Lachplatte. Der Kurs hat keine Prüfung, Fortbildungsnutzen na ja... und man darf dann Wildtiermonitoring machen und Gäste führen.
 
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Ende der 80er Jahre war ich behördlich bestätigter Jagdaufseher im Revier meines Vaters (JAB), ich hatte immer eine formfreie schriftliche Jagderlaubnis in der Brieftasche dabei, zwecks Legitimation nach außen...(hab ich nat. nie zeigen müssen... :) ).
Es schadet nie, wenn man im ständigen Jagdbetrieb eines Reviers im Zweifelsfall etwas Schrifliches hat.

Als "Begehungsschein" wurde der Jagdaufseher von der Behörde nicht angerechnet.
Schicke Jagdschutz-Plakette und Dienstausweis...
mann, wat hab ich Wilderer dingfest gemacht... :LOL:
 
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Ende der 80er Jahre war ich behördlich bestätigter Jagdaufseher im Revier meines Vaters (JAB), ich hatte immer eine formfreie schriftliche Jagderlaubnis in der Brieftasche dabei, zwecks Legitimation nach außen...(hab ich nat. nie zeigen müssen... :) ).
Es schadet nie, wenn man im ständigen Jagdbetrieb eines Reviers im Zweifelsfall etwas Schrifliches hat.

Als "Begehungsschein" wurde der Jagdaufseher von der Behörde nicht angerechnet.
Schicke Jagdschutz-Plakette und Dienstausweis...
mann, wat hab ich Wilderer dingfest gemacht... :LOL:
ja, die Plakette. Hat mich 4500€ an Neulackierung gekostet. Zum Glück fast alles von der Versicherung bezahlt
 

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