Hallo Miteinander, mich treibt eine Frage um und ich benötige einmal euer Schwarmwissen.
In einem neu gepachtetem Revier wird einer der Begeher bis zum Ende der Pachtauer (12 Jahre) von allen drei Pächtern einstimmig zum Jagdaufseher bestellt. Die Begehungsscheine werden hingegen immer jährlich neu ausgestellt und dann jeweils von den Pächtern neu unterschrieben, sodass einem Begeher die weitere Zusammenarbeit untersagt werden kann, sollte z.B. die Anzahl der Begehungsscheine generell reduziert werden sollen, oder einer der Begeher ist bei einem der drei Pächter z.B in Ungnade fallen und dieser seine Unterschrift für das neue Jagdjahr verweigert.
1. Hat der Begeher der nun vorher einstimmig von allen drei Pächtern auf zwölf Jahre zum Jagdaufseher bestellt wurde automatisch das Anrecht für diese Zeit auch jedes Jahr einen neuen Begehungsschein von den dreien ausgestellt zu bekommen, oder kann ihm dieser auch weiterhin dadurch verwehrt werden, indem der Begehungsschein z.B. von einem der Pächter nicht neu unterschrieben wird?
2. Was passiert in dem Moment mit seiner Ernennung zum Jagdaufseher, wenn er in dem Revier keinen Begehungsschein mehr besitzt? Da die Ernennung ja zu Beginn der Pachtperiode einstimmig auf zwölf Jahre erfolgte und somit auch nur einstimmig wieder widerrufen werden kann. Hat man in dem Falle den Jagdaufseher dann für den Rest der Zeit im Revier, nur dass er halt keine Abschüsse mehr tätigen darf?
Ich habe versucht mich dazu schlau zu lesen, aber nichts hilfreiches finden können.
Vorab schon einmal besten Dank für die Infos.
In einem neu gepachtetem Revier wird einer der Begeher bis zum Ende der Pachtauer (12 Jahre) von allen drei Pächtern einstimmig zum Jagdaufseher bestellt. Die Begehungsscheine werden hingegen immer jährlich neu ausgestellt und dann jeweils von den Pächtern neu unterschrieben, sodass einem Begeher die weitere Zusammenarbeit untersagt werden kann, sollte z.B. die Anzahl der Begehungsscheine generell reduziert werden sollen, oder einer der Begeher ist bei einem der drei Pächter z.B in Ungnade fallen und dieser seine Unterschrift für das neue Jagdjahr verweigert.
1. Hat der Begeher der nun vorher einstimmig von allen drei Pächtern auf zwölf Jahre zum Jagdaufseher bestellt wurde automatisch das Anrecht für diese Zeit auch jedes Jahr einen neuen Begehungsschein von den dreien ausgestellt zu bekommen, oder kann ihm dieser auch weiterhin dadurch verwehrt werden, indem der Begehungsschein z.B. von einem der Pächter nicht neu unterschrieben wird?
2. Was passiert in dem Moment mit seiner Ernennung zum Jagdaufseher, wenn er in dem Revier keinen Begehungsschein mehr besitzt? Da die Ernennung ja zu Beginn der Pachtperiode einstimmig auf zwölf Jahre erfolgte und somit auch nur einstimmig wieder widerrufen werden kann. Hat man in dem Falle den Jagdaufseher dann für den Rest der Zeit im Revier, nur dass er halt keine Abschüsse mehr tätigen darf?
Ich habe versucht mich dazu schlau zu lesen, aber nichts hilfreiches finden können.
Vorab schon einmal besten Dank für die Infos.