Jagdausübung und Ausgangssperre

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Wie siehts mit dem Einkauf beim Büchsenmacher aus, ist das noch erlaubt?


Grüße aus Bayern
 
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Wir haben eine Erlaubnis zur Jagd bekommen. Die Erlaubnis bezieht sich nur auf meine Schweizer Mitpächter und ist namentlich ausgestellt. Die Erlaubnis ist beim Grenzübertritt mitzuführen.

Ausgestellt von der Gemeinde, der Prozess ist mit dem Ministerium für den ländlichen Raum abgestimmt.

Begründung ist ASP, Unfallwild und Wildschäden. Damit öffentliches Interesse und - in diesem Fall- kein Tourismus.

Ist Baden-Württemberg. Ich interpretiere das jetzt mal so, dass die Jagd erlaubt sein wird und man etwas für Begehungsscheine und Jagdgäste in Vorbereitung hat. Es gibt also keinen Raum für eigenmächtige Interpretationen, sondern eine Regelung.
 
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Service Post für Bewohner des Ländles:

Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (Stand 20.03.2020, 24:00 Uhr)

Ein Auszug aus der Positivliste
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