- Registriert
- 30 Dez 2016
- Beiträge
- 3.060
Sehr gehrte Damen unnd Herren,
ist die Jagdausübung gem. der Allgemeinverfügung zum "Vollzug des IfSG; Soziale Kontakte beschränken anlässlich der Corona-Pandemie" für Nicht-Berufsjäger komplett untersagt?
In den Ausnahmen heist es lediglich:
ist die Jagdausübung gem. der Allgemeinverfügung zum "Vollzug des IfSG; Soziale Kontakte beschränken anlässlich der Corona-Pandemie" für Nicht-Berufsjäger komplett untersagt?
In den Ausnahmen heist es lediglich:
3. Insbesondere sind weiterhin zulässig:
...
b) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließlich der Jahreszeit bedingt erforderlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen,
Insbesondere in Zeiten drohender ASP und der jahreszeitlich bedingten Zunahme von Schäden durch Schwarzwild an den durch die letzten Dürresommer vorgeschädigten Wiesen und die neue Saat sollte die Jagd, insbesondere durch "Freizeitjäger", weiter möglich sein.
Mit freundlichen GrüßenSehr geehrter Herr ,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage.
Die Jagdausübung in Form der Einzeljagd ist zurzeit möglich, da die Gesellschaftsjagden erst später im Jahr erfolgen. Aber auch bei der Einzeljagd ist der Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.
Ich wünsche Ihnen Weidmannsheil.
Mit freundlichem Gruß
____________________________________________
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
Referat 406
Calenberger Strasse 2
30169 Hannover
Zuletzt bearbeitet: