Jagdeinladung in der Schweiz

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Hallo zusammen

ich wohne in Deutschland direkt an der Schweizer Grenze.
Jetzt bin ich im November zu einer Gesellschaftsjagd in der Schweiz eingeladen.
EU Feuerwaffenpass ist erledigt.
Welche stolpersteine habe ich zu beachten?
Was muss ich beim Waffentransport beachten (Anmelden/abmelden/etc.)

Die Suchfunktion bringt mich leider nicht weiter

Grüsse
Rhyfelder
 
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Schiessnachweis in der Schweiz ist notwendig (jedenfalls bei mir, war bei DJ bei Rehwild mit Schrot eingeladen)
 
G

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Guest
Und damit kriegst du jetzt ein Problem.
Die meisten Jagdschiessstände in der Schweiz sind jetzt bis Frühling geschlossen.
Klär am besten mit deinem Jagdkollegen der dich eingeladen hat ab ob du den auch in de machen kannst.

4 Schuss Rehscheibe 100m keiner schlechter als 8
4 Schuss Rollhase 35m
Nacheinander also komplette 4er-Serie ist erfüllt.
Schiessnachweis JFK Schweiz googeln.


Hier ist noch ne Weile offen.
 
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Der schiessnachweis wird sogar bei uns auf dem Stand in Deutschland Angeboten bzw durchgeführt, das ist kein akt.
Vielen Dank an dieser Stelle für den Hinweis, hatte ich aber auf dem Schirm.
Steht auch in der Jagdeinladung

Bleibt für mich aber die Frage offen wie verhalte ich mich beim Grenzübertritt mit der Waffe.
Hört man viel aber oft wiedersprüchlich.
Von fahr einfach rüber EU-fwpass und jagdeinladung fertig. Bei kontrolle vorzeigen.
Bis zu am Deutschen Zoll ab in der schweiz anmelden und soweiter.

Mit der Büchse auf Rehwild hab ich schon mit dem Einlader geklärt, passt für Ihn.

Grüsse
Rhyfelder
 
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In der Einladung steht:
Jagdberechtigt ist, wer einen im Kanton BL (Kanton Basel-Land)gelösten, roten Jagdpass auf sich trägt. Ausserkantonale Jagdgäste haben zum gültigen Jagdpass auch den geforderten Treffsicherheitsnachweis mitzuführen (Standblatt 2018/2019 nach JFK-Standart)
 
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In der Einladung steht:
Jagdberechtigt ist, wer einen im Kanton BL (Kanton Basel-Land)gelösten, roten Jagdpass auf sich trägt. Ausserkantonale Jagdgäste haben zum gültigen Jagdpass auch den geforderten Treffsicherheitsnachweis mitzuführen (Standblatt 2018/2019 nach JFK-Standart)

Ich würde mich somit einfach mal beim entsprechenden Jagdverband melden. Die Ausübung der Jagd ist in der Schweiz durch die Kantone geregelt....

http://jagdbaselland.ch/
 
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In der Einladung steht:
Jagdberechtigt ist, wer einen im Kanton BL (Kanton Basel-Land)gelösten, roten Jagdpass auf sich trägt. Ausserkantonale Jagdgäste haben zum gültigen Jagdpass auch den geforderten Treffsicherheitsnachweis mitzuführen (Standblatt 2018/2019 nach JFK-Standart)

Einen Tagespass für Gastjäger im Kanton Basel-Land kannst Du hier beantragen:

https://www.baselland.ch/politik-un...ndheitsdirektion/jagd-und-fischerei/jagdwesen

bzw. direkt hier:

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/jagd-und-fischerei/copy_of_fischereiwesen/downloads/formular-gastjaegertagespass.pdf/@@download/file/FJ%20Jagdpass%20Gast%20Tagesjagdpass%20Bestellformular_V01-102019%20online%20ausfüllbar.pdf

Nachtrag: Ansonsten empfinde ich die schweizer Behörden allesamt als sehr kundenorientiert. Zumindest im Kanton Aargau wird Dir schnell per Mail geantwortet, wenn etwas unklar ist - vielleicht genauso in Basel-Land? Mailadresse findest Du oben auf der Seite in meinem genannten Link.
 
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Vielen Dank für Eure Hilfe.

Wie habt ihr Euch den verhalten beim Grenzübertritt mit der waffe?

Grüsse
Rhyfelder
 
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Vielen Dank für Eure Hilfe.

Wie habt ihr Euch den verhalten beim Grenzübertritt mit der waffe?

Grüsse
Rhyfelder

Umgekehrter Weg CH-D: Beim CH Zoll anhalten, kurze Ansage zur Lage, dass alle Papiere mitgeführt werden. Wenn der Zöllner an Waffen interessiert ist, will er sie sehen. Das Gleiche beim D-Zoll. Dauert max. 10 min. und alle sind zufrieden.
In der Schweiz darfst du über eine nicht besetzte Zollstelle fahren, da legal besessene Jagd- und Sportwaffen als Gebrauchsgegenstände gelten. Musst aber unbedingt bei einer mobilen Kontrolle im Landesinnern (kommt gelegentlich vor) unaufgefordert die mitgeführten Waffen ansagen.
 
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Vielen Dank für Eure Hilfe.

Wie habt ihr Euch den verhalten beim Grenzübertritt mit der waffe?

Grüsse
Rhyfelder

Wenn Du angehalten wirst: Direkt mitteilen, dass Du Jagdwaffe(n) mitführst.
Wirst Du nicht angehalten: Weiterfahren.

Wenn ich angehalten wurde, haben sie von gefühlten 50 mal nur einmal (!) die Papiere sehen wollen.
 

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