Jagdeinladungen per WA bzw. Foto?

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Wenn man allein als (eingewiesener) Jagdgast im Revier ist, braucht man eine von (allen!) Pächter unterschriebene Jagderlaubnis. Diese bedarf - wenn unentgeltlich - keines besonderen Formulars wie der entgeltliche Begehungsschein. Man kann einen Vordruck benutzen (empfohlen), muss man aber nicht. Nur wenn man nix Schriftliches hat, muss der Pächter in der Nähe und in kurzer Zeit erreichbar sein.
 
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@Tz99 Hast Du diesbezüglich nähere Infos. Ich schicke ziemlich häufig eingewiesene Gäste alleine ins Revier
Der Blick ins Gesetz hilft…. In Baden-Württemberg steht es im Paragrafen 25 JWMG. Mündliche Einladung so nach dem Motto „setz dich mal an“ und dann nicht dabei zu sein ist nicht zulässig.

Meine Jagdgäste bekommen immer per WhatsApp eine Einladung. Aber nur bei kurzfristigen Sachen. Das dauert diktiert 30 Sekunden und beinhaltet den Satz, dass die gültigen Corona Vorschriften eingehalten werden und ein Hinweis auf die UVV

im Grunde finde ich das blöd. Aber wenn ein Jagdgast angehalten wird und die Rennleitung nicht genau Bescheid weiß, erspart es vielleicht Komplikationen.

Gesellschaftsjagd mache ich nur mit schriftlicher Einladung. Allein aus Haftungsgründen.
 
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Hier gibt es einige generelle Informationen dazu:

 
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Der Blick ins Gesetz hilft…. In Baden-Württemberg steht es im Paragrafen 25 JWMG. Mündliche Einladung so nach dem Motto „setz dich mal an“ und dann nicht dabei zu sein ist nicht zulässig.
Davon war nicht die Rede, sondern von schriftlichen Einladungen, die ja einem zeitlich begrenzten unentgeltlichen Begehungsschein entsprechen.
Da braucht der Pächter nicht dabei zu sein.
Insofern stimmt dein Post nicht:

"Es ist nicht zulässig, dass man als Jagdgast alleine ansitzt. Egal ob mit oder ohne Einladung.
Der JAB muss da sein oder in kurzer Zeit vor Ort sein können. Ich meine (!) es waren 15 min."
 
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Davon war nicht die Rede, sondern von schriftlichen Einladungen, die ja einem zeitlich begrenzten unentgeltlichen Begehungsschein entsprechen.
Da braucht der Pächter nicht dabei zu sein.
Insofern stimmt dein Post nicht:

"Es ist nicht zulässig, dass man als Jagdgast alleine ansitzt. Egal ob mit oder ohne Einladung.
Der JAB muss da sein oder in kurzer Zeit vor Ort sein können. Ich meine (!) es waren 15 min."
Du hast Recht. In BaWü darf man mit schriftlicher Einladung alleine Ansitzen, mit mündlicher nicht.

ich war zu schnell, da wir intern geregelt haben, dass Tagesgäste sozusagen immer begleitet werden (Revierunkenntnis, Nachsuche, usw usw) müssen
 
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Der Blick ins Gesetz hilft…. In Baden-Württemberg steht es im Paragrafen 25 JWMG. Mündliche Einladung so nach dem Motto „setz dich mal an“ und dann nicht dabei zu sein ist nicht zulässig.

Meine Jagdgäste bekommen immer per WhatsApp eine Einladung. Aber nur bei kurzfristigen Sachen. Das dauert diktiert 30 Sekunden und beinhaltet den Satz, dass die gültigen Corona Vorschriften eingehalten werden und ein Hinweis auf die UVV

im Grunde finde ich das blöd. Aber wenn ein Jagdgast angehalten wird und die Rennleitung nicht genau Bescheid weiß, erspart es vielleicht Komplikationen.

Gesellschaftsjagd mache ich nur mit schriftlicher Einladung. Allein aus Haftungsgründen.
Was gibt es denn, alleine im Revier, für Corinna Vorschriften einzuhalten?
es wird immer kurioser.
 
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Was gibt es denn, alleine im Revier, für Corinna Vorschriften einzuhalten?
es wird immer kurioser.
Corinna ist ne ganz Scharfe. Deshalb die Vorschrift. Und nur mit Schutz.

Ich schreibe es einfach nur rein, damit es bei dieser ganzen bekloppten Gemengelage und den sich dauernd ändernden Regelungen in der Einladung steht. Ehrlich gesagt, weiß ich auch nicht mehr, ob man irgendwas beachten muss, wenn mehrere Personen da sind. Das bezieht sich ja auch nur auf die Einladung, wenn man irgendwo kontrolliert wird.
 
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Jetzt werfe ich mal den Jehova-Stein und frage, welcher Jäger hat eine Einladung vom Schießstand dabei?

Ich denke, die Polizei wird sich nach Kontrolle der Papiere und Einhalten der Transportvorschriften auf das Wort des Berechtigten verlassen müssen, daß er entweder "zur Jagd" fährt oder eben auf den Schießstand. Mehr geht die Kollegen von der Rennleitung auch eigentlich nichts an. Was ist mit dem Büchsenmacher? Muss ich eine Terminvereinbarung mitführen oder den Mailverlauf?
Jagdschein, evtl. WBK und ein verschlossenes Futteral sollte allgemein genügen. Es gibt so viele Varianten der "Jagd" und den Wegen, wie man dazu kommt.
 
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Nun, gut.... das mit der Jagdeinladung zum Einzelansitz ist in D halt überall etwas anderes geregelt, da sollte man die lokalen Vorschriften beachten.

Die Einladung zur Gesellschaftsjagd ist ja im Grunde das selbe, nur ist hier der Pächter oder Jagdleiter in der Regel doch immer zu 100% anwesend. Also... braucht man die Waffe nicht unbedingt zu verpacken. (Letztendlich macht man das dann doch ab einer gewissen Entfernung, um Diskussionen aus dem Wege zu gehen.) Wenn es hier im näheren Umkreis ist, dann kommt die Büchse einfach in den Gewehrständer und gut ist. Whats app oder email Anhang auf gemacht und dem Trachtenverein unter die Nase gehalten.

By the way... auch Adelstitel kann man fälschen, so ist ein schönes Papier ist nichts wert, wenn es gefälscht ist. Da nützen dann auch schicke Stempel und Siegel nix.
 
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Mal ganz abgesehen davon ob man es brauch oder nicht. Man könnte die WhatsApp oder den Telegramm Chat auch einfach ausdrucken. Fertig ist das Schriftstück 😉
 
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Was würde denn im Fall einer polizeilichen Kontrolle ohne schriftl. Einladung passieren?
Genau, die Polizei klärt ggfs. kurz mit dem Forstamt / Beständer und gut ists.
Ich schätze das in 99% der Fälle man entspannt weiterfährt und einem geglaubt wird, ohne das man nachforscht.

Nein, es ist nicht ALLES (wie so oft zitiert) schlechter geworden.
uns wurde im pöhsen Kompaktkurs eingetrichtert, wann immer es Kontakt zur Staatsmacht gibt und du führst Waffen mit dir "ich bin im Zusammenhang mit der Jagd unterwegs".
 
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Ich kann, solange die Waffe vorschriftsmäßig verschlossen transprtiert wird, mit einem gültigen Jagdschein in Deutschland hinfahren, wohin ich will. Ich könnte ja z.B. zum 300 m Schießstand, oder ich fahre zu einem potentiellen Käufer die Waffe vorführen.
So ist mein Kenntnisstand...
 

JEF

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Wenn man angehalten und kontrolliert wird, sollte man sich selbst schlicht genau darüber im Klaren sein(!), ob man die Waffe gerade führt (zugriffsbereit) oder transportiert (nicht zugriffsbereit).

Die eigenen Antworten sollten dann zusätzlich das eigene Tun auch nicht konterkarieren....
 

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