Wenn man allein als (eingewiesener) Jagdgast im Revier ist, braucht man eine von (allen!) Pächter unterschriebene Jagderlaubnis. Diese bedarf - wenn unentgeltlich - keines besonderen Formulars wie der entgeltliche Begehungsschein. Man kann einen Vordruck benutzen (empfohlen), muss man aber nicht. Nur wenn man nix Schriftliches hat, muss der Pächter in der Nähe und in kurzer Zeit erreichbar sein.
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