Jagdeinladungen per WA bzw. Foto?

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Im Ernst: interessante Frage. In RLP ist von "schriftlicher Jagderlaubnis (Jagderlaubnisschein)" die Rede, die zudem von allen beteiligten Jagdausübungsberechtigten unterschrieben sein muss. Da wir aber doch dringendst nachdigitalisieren müssen bis zum Anschluss an die Weltspitze, werden entsprechende Nachweise auf dem Handy doch hoffentlich wohlwollend akzeptiert!? 🤔🤠😅
 
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setzt ja nu mal zu allererst voraus, daß die Rennleitung das auch weiß....
WBK, JS und nach Möglichkeit keine lustigen Kippen zwischen den Zähnen und wenn möglich auch kein Dosenbier in Sichtweite. Dann klappt das auch mit der Staatsmacht.
 
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Wenn man angehalten und kontrolliert wird, sollte man sich selbst schlicht genau darüber im Klaren sein(!), ob man die Waffe gerade führt (zugriffsbereit) oder transportiert (nicht zugriffsbereit).

Die eigenen Antworten sollten dann zusätzlich das eigene Tun auch nicht konterkarieren....
Was Du transportieren nennst, nennt das Waffenrecht bei uns Privaten auch "führen", im Zweifel halt "nicht zugriffsbereit". Die Wumme auf dem Rücksitz, ohne Futteral, ja, da sollte man tatsächlich grob auf dem Weg ins Revier sein und das auch irgendwie belegen können, dass das da ist. Aber: die Polizei muss die richtigen Fragen stellen...wie gesagt: "ich fahre zur Jagd" reicht in den meisten Fällen aus.
 
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4 Dez 2018
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Hallo,

irgendwie ist dieses Jahr alles anders und ich erhalte Einladungen zur Drückjagd entweder per WhatsApp oder per Telegramm als abfotografiertes Foto.
Da diese Reviere teilweise etwas weiter weg sind, besteht theoretisch die Chance kontrolliert zu werden. Reicht da ein WA Text bzw. ein zugeschicktes Foto als Nachweis für die Einladung aus? Oder käme man seitens Polizei auf die Idee, dass dies nicht ausreicht oder man sich selbst etwas zusammengezimmert hat, und nun ungerechtfertigt mit der „Kanone“ rumfährt?
Bislang gabs die Einladungen immer in physischer Form per Post.

VG
Es gibt keine Vorschrift, wonach du im INLAND zwingend eine Einladung bräuchtest. Es reicht, wenn du deine (gültigen) Papiere dabei hast (also JS, WBK und natürlich PA u. Führerschein) und die Waffe bzw. Waffen im verschlossenen Behältnis mitführst.
Solltest du zu deiner Reise befragt werden, hast du die WhatsApp oder das Photo und die Polizei könnte dies überprüfen. Insofern musst du dir keine Sorgen machen.
 
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3 Jan 2006
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Im Ernst: interessante Frage. In RLP ist von "schriftlicher Jagderlaubnis (Jagderlaubnisschein)" die Rede, die zudem von allen beteiligten Jagdausübungsberechtigten unterschrieben sein muss. Da wir aber doch dringendst nachdigitalisieren müssen bis zum Anschluss an die Weltspitze, werden entsprechende Nachweise auf dem Handy doch hoffentlich wohlwollend akzeptiert!? 🤔🤠😅
Noch ist Waffenrecht Bundesrecht - auch in RLP. Du brauchst nirgendwo - ausser du willst in's Ausland, eine Einladung mitführen.
Womit du etwas durcheinander bringst, ist die Jagdausübung als Gast. Da muß - und das bundesweit, eine schriftliche Erlaubnis, unterschrieben von allen Jagdpächtern des Reviers vorliegen. Oder der einladende Jagdpächter ist, grob gesagt ,mit dir in dem betreffenden Revier.
 
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13 Sep 2016
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Immer wieder schön zu sehen, wie der ein oder andere a) die Frage nicht verstanden hat und b) scheinbar auch alles was er für den Jagdschein gelernt hat, vergessen hat!
 
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19 Jun 2017
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HeiLo schrieb:
…. Whats app oder email Anhang auf gemacht und dem Trachtenverein unter die Nase gehalten.


Aus welchem Grunde?
Weil auch 2021 in der BRD immer noch Papier gefordert wird.
(Ich weiß, dass das mit dem ursprünglichen Thema nicht wirklich mehr was zu tun hat, aber da manche Beiträge in die Richtung abgedriftet sind - da stellt sich dann halt die Frage, ob ich meine Kanone verpacken muss oder nicht, sonst in diesem Faden null Relevanz…)
 
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13 Sep 2016
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Weil auch 2021 in der BRD immer noch Papier gefordert wird.
(Ich weiß, dass das mit dem ursprünglichen Thema nicht wirklich mehr was zu tun hat, aber da manche Beiträge in die Richtung abgedriftet sind - da stellt sich dann halt die Frage, ob ich meine Kanone verpacken muss oder nicht, sonst in diesem Faden null Relevanz…)

Na, dann kannst Du dafür ja auch die entsprechende Rechtsnorm aus der sich das heraus ergibt angeben.

Das ist doch genau die Frage des TS… ist die schriftliche Einladung per WhatsApp oder andern Messenger, oder email oder SMS etc. einem Stück Butterbrotpapier oder einem Bierdeckel gleichzusetzen, um…. Eine Jagdeinladung auszusprechen und damit eine Waffe Zugriffsberechtigungen und ungeladen zu führen!
 
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19 Jun 2017
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Na, dann kannst Du dafür ja auch die entsprechende Rechtsnorm aus der sich das heraus ergibt angeben.

Das ist doch genau die Frage des TS… ist die schriftliche Einladung per WhatsApp oder andern Messenger, oder email oder SMS etc. einem Stück Butterbrotpapier oder einem Bierdeckel gleichzusetzen, um…. Eine Jagdeinladung auszusprechen und damit eine Waffe Zugriffsberechtigungen und ungeladen zu führen!
Ich bezog mich auf den normalen Ansitz als Jagdgast/„Begehungsscheininhaber“ weil dieser Pfad schon vorher eingeschlagen worden war. Jagdrecht.
Die Fahrt zur Jagd betrifft Waffenrecht, hier wird die Papierform nirgends gefordert.
 
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17 Jun 2013
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Das ist doch eine sehr theoretische Diskussion, oder etwa nicht.
Zumindest in meinem Auto würde ein Polizist die Waffe überhaupt nicht zu Gesicht bekommen, die ist im Kofferraum versteckt. Und Hand aufs Herz, wer musste denn jemals eine Durchsuchung abseits der holländischen Grenze erdulden. Bisher reichte in meinem Leben der Führerschein und die Fahrzeugpapiere und das was ich gesagt habe.

Das ein Polizist von mir eine Einladung für irgendwas sehen will halte ich für ziemlich abwegig. Da reicht eine mündliche Auskunft immer. Aber vielleicht gibt es in Brandenburg auch besonders nette Polizisten ;-)
 
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13 Sep 2016
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Also bei mir steht die Büchse im Gewehrständer im Lada, die kann man nicht übersehen. So gehts auch zur Drückjagd mit Einladung….
 

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