[Niedersachsen] Jagderlaubnis / Begehungsschein -Niedersachsen- Eintragung in den Jagdschein?

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Hallo zusammen,

ich brauche mal das Schwarmwissen des WuH Forums:

Wird bzw. muss ein Begehungsschein in Niedersachsen von der UJB in den Jagdschein eingetragen werden? Und wenn ja, woraus ergibt sich das?

Ich weiß, dass in Nds. bei Begehungsscheinen nicht (mehr) zwischen entgeltlich und unentgeltlich unterschieden wird, das NJagdG kennt nur noch die "Jagderlaubnis". Zur Eintragung habe ich leider nichts gefunden und die ähnlichen Fragen hier im Forum haben sich nicht auf Nds. bezogen...

Auf den JS-Seiten 8-11 steht ja bei den Beispielen für Eintragungen explizit "entgeltliche Jagderlaubnis", allerdings wird auf den JS-Anträgen idR gefragt "Sind Sie in einem Jagdbezirk zur Jagd bezugt? Eigenjagd? Pacht? Jagderlaubnis? ..." Da müsste dann ja jede Jagderlaubnis (egal ob entgeltlich oder unentgeltlich) angegeben werden!?

Vielen Dank, WMH und frohe Ostern!
 
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Da wird nur gepachtete Fläche eingetragen, um die Höchstpachtfläche im Blick zu haben. BGS werden nicht eingetragen.
 
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Da wird nur gepachtete Fläche eingetragen, um die Höchstpachtfläche im Blick zu haben. BGS werden nicht eingetragen.
Jein:

§ 20
Anzeige eines Jagdpachtvertrages

Einen Jagdpachtvertrag hat die Jagdpächterin oder der Jagdpächter der Jagdbehörde anzuzeigen. Dabei ist anzugeben, auf welchen anderen Flächen sie oder er zusätzlich

1. ...
2. ...
3. ...
4. ...
5. aufgrund einer entgeltlichen Jagderlaubnis, nach der mindestens die Jagd auf eine Wildart für deren volle Jagdzeit in einem Jagdjahr gestattet wird,

zur Jagd befugt ist.

In den Fällen der Nummern 3 bis 5 sind außerdem die anteilig auf sie oder ihn selbst entfallenden Flächen anzugeben.

In diesem Fall wird es (zumindest bei meiner Behörde) eingetragen.
 
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Vielen Dank!

Also wird die Jagderlaubnis nur dann angezeigt/eingetragen, wenn man neben dem Begehungsschein zusätzlich auch Pächter ist...
 
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Es wird der Pächter eingetragen. Der benötigt keinen Begehungsschein.
Es wird ein "entgeltlicher Begehungsschein" eingetragen, da der auf die Höchstpachtfläche anzurechnen ist.
Dein Begehungsschein wird nicht eingetragen.
 
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Also wird die Jagderlaubnis nur dann angezeigt/eingetragen, wenn man neben dem Begehungsschein zusätzlich auch Pächter ist...
Genau.
Es wird der Pächter eingetragen. Der benötigt keinen Begehungsschein.
Es wird ein "entgeltlicher Begehungsschein" eingetragen, da der auf die Höchstpachtfläche anzurechnen ist.
Dein Begehungsschein wird nicht eingetragen.
Warum so wirr? @TT22 hat es schon richtig verstanden.
"Es wird bei einem Pächter ein "entgeltlicher Begehungsschein", der ihn zur Jagd in einem anderen als dem von ihm gepachteten Revier berechtigt, eingetragen, ..."
 
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Also wird die Jagderlaubnis nur dann angezeigt/eingetragen, wenn man neben dem Begehungsschein zusätzlich auch Pächter ist...
Junge, mach es nicht so schwer! Der Pächter wird eingetragen und der ständige, entgeltliche Begeher. Der Pächter ist Pächter und kann zusätzlich nicht auch noch Begeher sein.
 
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doch, kann Er, bin ich auch. Pächter einer Feldjagd und BGS-Inhaber in einer Waldjagd ;)
 
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Junge, mach es nicht so schwer! Der Pächter wird eingetragen und der ständige, entgeltliche Begeher. Der Pächter ist Pächter und kann zusätzlich nicht auch noch Begeher sein.

Wo habe ich denn etwas "schwer gemacht"? Ich habe doch nur die Antworten (quasi für mich zum Verständnis) zusammengefasst!

Nach dem oben Zitierten § 20 NJagdG wird der Begehungsschein nur dann eingetragen, wenn dessen Inhaber zusätzlich noch irgendwo Pächter ist; damit ist meine Frage beantwortet...
 
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Genau.

Warum so wirr? @TT22 hat es schon richtig verstanden.
"Es wird bei einem Pächter ein "entgeltlicher Begehungsschein", der ihn zur Jagd in einem anderen als dem von ihm gepachteten Revier berechtigt, eingetragen, ..."
Du machst Dir einen Spaß, oder? Ich frage nur vorsichtig, es gibt ja Spaßvögel, aber auch schlicht dumme Menschen. Und Trolle. Falls nicht:
Im Revier A bist Du Alleinpächter. wird voll eingetragen. Im Revier B bist Du zusätzlich einer von 3 Pächtern. Wird zu einem Drittel eingetragen. Dann hast Du im Revier C noch einen entgeltlichen Erlaubnisschein auf alle Wildarten ständig. Wird ebenfalls voll eingetragen. Aufsummiert darfst Du in allen Revieren nicht über 1000ha kommen. Aufsummiert (also nur für den Fall, dass Du nur dumm bist uns uns nicht verscheissern willst) heißt, dass die Flächen aus A, B und C zusammengerechnet werden.
 
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Wo habe ich denn etwas "schwer gemacht"? Ich habe doch nur die Antworten (quasi für mich zum Verständnis) zusammengefasst!

Nach dem oben Zitierten § 20 NJagdG wird der Begehungsschein nur dann eingetragen, wenn dessen Inhaber zusätzlich noch irgendwo Pächter ist; damit ist meine Frage beantwortet...
Nein. Der Begehungsschein wird eingetragen, wenn er 1. ständig und 2. entgeltlich ist. Immer. Auch wenn der Inhaber nicht woanders Pächter ist.
Wenn der Inhaber woanders noch Pächter ist, wird das zusätzlich zu dem bereits eingetragenen Begehungsschein eingetragen, also subsumiert. Besser?
 
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Nein. Der Begehungsschein wird eingetragen, wenn er 1. ständig und 2. entgeltlich ist. Immer. Auch wenn der Inhaber nicht woanders Pächter ist.
Wenn der Inhaber woanders noch Pächter ist, wird das zusätzlich zu dem bereits eingetragenen Begehungsschein eingetragen, also subsumiert. Besser?
Ja gut, aber wo (außer in dem Merkblatt vom LK Gifhorn) steht das denn? Muss ja irgendwo im NJagdG geregelt sein und da habe ich halt nichts dazu gefunden.

Die Rechtgrundlage war ja Teil meiner Frage, eben weil´s ja scheinbar verschiedene Ansichten dazu gibt...

Das Merkblatt könnte auch nur ein Hinweis auf § 20 NJagdG für die Angabe einer Pachtfläche sein, denn die Aussge "BGS wird eingetragen wenn ständig & entgeltlich" macht ja irgendwie auch keinen Sinn, da in Nds. ja nicht mehr zwischen entgeltlichem und nicht entgeltlichem BGS unterschieden wird!?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Es wird nicht mehr unterschieden zwischen entgeltlich & ständig und unentgeltlich??? Daaaas.. ist mir neu!!! Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Das Merkblatt bzw. das Formular zur Erklärung der Gesamtjagdfläche habe ich vor 3 Tagen von der zuständigen Sachbearbeiterin bekommen. Sollte eigentlich stimmen, oder 🤔🤔🤔
 

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