[Niedersachsen] Jagderlaubnis / Begehungsschein -Niedersachsen- Eintragung in den Jagdschein?

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Das Eintragen der entgeltlichen Jagderlaubnis soll ja verhindern das Pächter sich das Revier überfinanzieren. Also einen "Gewinn" erzielen. Das ist jedenfalls in Niedersachsen verboten.
Ich weiß das Begehungsscheine der UJB gemeldet werden müssen und erst nach Bestätigung wirksam sind. Bzw nach 4 Wochen wenn kein Einspruch der Behörde kommt.
Wo steht das denn?
@Sagittario : Die Frage war übrigens ernst gemeint: Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? (Sowohl für die Anzeigepflicht/Bestätigung durch UJB als auch das "Überfinanzierungsverbot")
 
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So, hier die Antwort des Ministeriums:

Sehr geehrter Herr TT22,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine allgemeine Anzeigepflicht in Bezug auf ständige Jagderlaubnisse ist in Niedersachsen nicht mehr vorgesehen. Die Jagdbehörde hat jedoch die Fläche, auf der einem Jagdausübungsberechtigten oder dem Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis, ausgenommen die Erlaubnis zu Einzelabschüssen, nach § 11 Abs. 3 BJagdG die Ausübung des Jagdrechts zusteht, in den Jagdschein einzutragen (§ 11 Abs. 7 BJagdG). Deswegen ist der Erlaubnisinhaber jedenfalls auf Anfrage der Jagdbehörde verpflichtet, die notwendigen Angaben zu machen (Quelle: Seite 129, Nr. 2 letzter Absatz, Jagdrecht in Niedersachsen, Heinz Rose, 34. überarbeitete Auflage).

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 406 – Forstpolitik, Jagd und Holzwirtschaft
Telefon:

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Der entgeltliche Begehungsschein wird also in den JS eingetragen, aber nicht aufgrund § 20 NJagdG, sondern aufgrund von § 11 Abs. 7 BJagdG.

Wirklich toll, wie schnell die Antwort erfolgt ist!
 
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26 Mai 2016
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Würde aus Datenschutzgründen den Namen entfernen...

Kann´s leider nicht mehr bearbeiten. Der Herr ist aber Hauptansprechpartner für Jagdthemen im Ministerium, sein Name taucht also generell in diesem Zusammenhang online auf.

Vielleicht ist ja @admin so nett und entfernt den Namen aus #33
 
Zuletzt bearbeitet:
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So, hier die Antwort des Ministeriums:

Sehr geehrter Herr TT22,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine allgemeine Anzeigepflicht in Bezug auf ständige Jagderlaubnisse ist in Niedersachsen nicht mehr vorgesehen. Die Jagdbehörde hat jedoch die Fläche, auf der einem Jagdausübungsberechtigten oder dem Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis, ausgenommen die Erlaubnis zu Einzelabschüssen, nach § 11 Abs. 3 BJagdG die Ausübung des Jagdrechts zusteht, in den Jagdschein einzutragen (§ 11 Abs. 7 BJagdG). Deswegen ist der Erlaubnisinhaber jedenfalls auf Anfrage der Jagdbehörde verpflichtet, die notwendigen Angaben zu machen (Quelle: Seite 129, Nr. 2 letzter Absatz, Jagdrecht in Niedersachsen, Heinz Rose, 34. überarbeitete Auflage).

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 406 – Forstpolitik, Jagd und Holzwirtschaft
Telefon:

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Der entgeltliche Begehungsschein wird also in den JS eingetragen, aber nicht aufgrund § 20 NJagdG, sondern aufgrund von § 11 Abs. 7 BJagdG.

Wirklich toll, wie schnell die Antwort erfolgt ist!

Typische unausgegorene Folge des Föderalismus - aufgrund einer Regelung auf Bundesebene "muss" etwas irgendwo eingetragen werden, was es auf Landesebene längst nicht mehr gibt...
 
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G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Das Eintragen der entgeltlichen Jagderlaubnis soll ja verhindern das Pächter sich das Revier überfinanzieren. Also einen "Gewinn" erzielen. Das ist jedenfalls in Niedersachsen verboten.
Ich weiß das Begehungsscheine der UJB gemeldet werden müssen und erst nach Bestätigung wirksam sind. Bzw nach 4 Wochen wenn kein Einspruch der Behörde kommt.
Blödsinn hoch10 :rolleyes:
 
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17 Feb 2015
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@Ips typographus :

Hast du glaub ich falsch verstanden. Die generelle Anzeigepflicht für quasi alle besteht in Niedersachsen nicht mehr. Die Höchstpachtfläche ist aber nach wie vor nach dem Bundesjagdgesetz begrenzt und die Pachtfläche muss deshalb auch eingetragen werden. Das hat jetzt nichts mit unausgegoren zu tun meiner Meinung nach.
 

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