[Niedersachsen] Jagderlaubnisscheine

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Ich möchte gern das Wissen des Forums nutzen, bevor ich mir einen Wolf suche. Das nieders. Jagdgesetz habe ich gelesen.
Mir geht es um die Form der Jagderlaubnis, bzw. die korrekte Bezeichnung. Das nieders. Jagdgesetz kennt ja nur Eigentümer einer Eigenjagd, Jagdpächter, beauftragte(Berufs)-jäger und Jagdgäste. Wenn ich nun als Pächter in meinem gepachteten Revier anderen Jägern eine längerfristige Jagderlaubnis erteilen möchte - wie nennt sich nun diese Jagderlaubnis für den Jagdgast? Begehungsschein, unentgeltlicher Begehungsschein?
 

FTB

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Meiner ist handgeschrieben, es steht Jagderlaubnisschein drauf, das Revier, die Freigaben und ein "Bis auf Widerruf", darunter die Unterschriften der Pächter.

Edit: Der entsprechende Paragraph im NjagdG ist die Nr. 19.
Zitat:

§ 19
Erlaubnisnachweis für Jagdgäste

1Jeder Jagdgast muss bei Ausübung der Jagd
1.
einen Jagderlaubnisschein mit sich führen oder
2.
von einer jagdausübungsberechtigten Person oder einer angestellten Jägerin oder einem angestellten Jäger begleitet sein.
2Für die Begleitung nach Satz 1 Nr. 2 reicht es aus, wenn die Begleitperson im Jagdbezirk ohne Schwierigkeiten zu erreichen ist.



Noch ein Edit:
Mein Kurs ist ein paar Jahre her, ich erinnere mich aber noch daran, dass der Jagdrechtslehrer gesagt hat, dass der Schein formlos sein kann.
Es reicht ein Zettel mit
"Horst Müller darf bei mir im Revier Kleindorf Füchse schießen." Mit Unterschrift, versteht sich.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 27371

Guest
Jagderlaubnisschein.

Siehe §18 und §19 NJagdG bezüglich Jagdgast/Jagdgäste.
 
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24 Sep 2017
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Ich danke euch!
Die verschiedenen Anregungen habe ich für mich auch schon gefunden. Ich bin nur unsicher, ob irgendwelche Bestimmungen aus dem Bundesjagdgesetz oder irgendwelche Ausführungsbestimmungen hier zusätzlich zum tragen kommen. Derzeit würde ich diese Vordrucke nutzen wollen - und weitere ggfls. nötige Absprachen mit einem zusätzlichen privatrechtlichen Vertrag regeln. Gibts ja neben der Möglichkeit zu jagen, noch andere Dinge die verbindlich zu regeln sind. Monetäre Dinge garnicht einmal in erster Linie, auch Mithilfe bei den verschiedenen nötigen Verrichtungen im Revier.
 
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Wenn Du der Meinung bist Verträge mit den Kandidaten schliessen zu müssen, lass es bleiben, das wird nur Frust und Ärger geben;) Bei manchen wird die Passion leider weniger, so bald Sie einen solchen Schein haben...
 
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Vorsicht.
Im Pachtvertrag ist normalerweise die Anzahl der entgeltlichen Erlaubnisscheine klar geregelt.
Stellst du jetzt einen unentgeltlichen aus mit der Bedingung das Revierarbeit geleistet qwerden muss, futter für Kirrungen beschafft oder zb Holz für Sitze gestellt werden muss, dann sind die Erlaubnisscheine nicht mehr unentgeltlich und deine Jagdgenpossenschaft kann dich anschei+++
 
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Genau das sind ja die Überlegungen.
In Niedersachsen gibt es offenbar per Definition keine entgeltlichen Erlaubnisscheine für Jagdgäste.
In meinem Jagdpachtvertrag gibt es keinerlei Punkte, die entgeltliche, unentgeltliche oder Jagdgasterlaubnisse regeln, beschränken oder bestimmen....
Genau darin liegt ja meine Unsicherheit.
 
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richtig, in Niedersachsen wird nicht zwischen entgeltlich und unentgeltlich unterschieden und damit wird auch nichts in den Jagdschein von Begehern eingetragen.
 

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