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Ich möchte gern das Wissen des Forums nutzen, bevor ich mir einen Wolf suche. Das nieders. Jagdgesetz habe ich gelesen.
Mir geht es um die Form der Jagderlaubnis, bzw. die korrekte Bezeichnung. Das nieders. Jagdgesetz kennt ja nur Eigentümer einer Eigenjagd, Jagdpächter, beauftragte(Berufs)-jäger und Jagdgäste. Wenn ich nun als Pächter in meinem gepachteten Revier anderen Jägern eine längerfristige Jagderlaubnis erteilen möchte - wie nennt sich nun diese Jagderlaubnis für den Jagdgast? Begehungsschein, unentgeltlicher Begehungsschein?
Mir geht es um die Form der Jagderlaubnis, bzw. die korrekte Bezeichnung. Das nieders. Jagdgesetz kennt ja nur Eigentümer einer Eigenjagd, Jagdpächter, beauftragte(Berufs)-jäger und Jagdgäste. Wenn ich nun als Pächter in meinem gepachteten Revier anderen Jägern eine längerfristige Jagderlaubnis erteilen möchte - wie nennt sich nun diese Jagderlaubnis für den Jagdgast? Begehungsschein, unentgeltlicher Begehungsschein?