Jagdgäste einladen als "Pirschbezirkler" bei den BaySF?

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Hallo!

Darf man als "Pächter" eines kleinen Pirschbezirks der Bayerischen Staatsforsten selbst andere Jäger einladen, und für sein "Revier" Begehungsscheine ausstellen? Ist dies vergleichbar mit einem Gemeinschaftsjagdrevier?

Oder geht hier nichts ohne Zustimmung des zuständigen Forstamts?

Danke
 
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Was steht denn in dem Vertrag den du anlässlich des Pirschbezirks unterschrieben hast? ;)

Mich würde es aber sehr wundern, wenn das einfach so ginge.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25821

Guest
Das ist ausdrücklich untersagt! Man kann aber bei Abschluss des Pirschbezirksvertrages eine Pirschgruppe eintragen lassen. Zum Beispiel den Ehepartner oder einen Kameraden. Das ist allerdings fix, beliebig andere Personen dürfen nicht jagdlich aktiv werden!
 
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Ich bin nicht der "Pächter", sondern bekam ein Angebot am WE in einer kleinen Ecke Staatswald entlang einer Autobahn auf einen Bock mitzugehen. Danke, das lass ich lieber bleiben.

Bin selbst in einem GJR aktiv und kenne mich mit den Staatsforsten nicht aus.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25821

Guest
Derartige Angebote von Einzeljagden für Jagdgäste dürfen nur offiziell über den Revierleiter/Förster laufen. Ein PB‘ler darf sowas nicht anbieten.
 
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Ich bin nicht der "Pächter", sondern bekam ein Angebot am WE in einer kleinen Ecke Staatswald entlang einer Autobahn auf einen Bock mitzugehen. Danke, das lass ich lieber bleiben.

Bin selbst in einem GJR aktiv und kenne mich mit den Staatsforsten nicht aus.

Der zuständige Förster kann idR jederzeit Sammelansitze mit ihm beliebigen Personen durchführen, Jagdschein natürlich vorausgesetzt.

Bei uns kann ich daher auch mal in vorheriger Absprache mit dem Förster jemanden zum Sammelansitz mitbringen.

Von daher würde ich da jetzt nicht unbedingt Böses vermuten.
 
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In BB kann man BGS beim Landesforst haben oder tatsächlich was pachten. Der TO schrubte "Pächter" und Pirschbezirk. Was trifft denn nun zu? Kann man in Bayern auch beim Staat pachten?
 
G

Gelöschtes Mitglied 25821

Guest
Laut Website der baySF gibt es auch Pachtmöglichkeiten. Da kann ich im Detail aber nun nicht weiter mitreden...
 
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In BY kannst auch pachten. Nur die Bedingungen sind nur was für Hartgesottene. Allerdings kann jeder pachten, also auch solche ohne Beziehungen. Preise sind sogar OK.
Hab den Vertrag noch rumliegen, allerdings schon 13 Jahre her. Wollte damals mein Revier abrunden. Aber bei den Bedingungen Never.

Robert
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
In Brandenburg kannst auch als Pirschbezirkler Gäste mitnehmen. Vorher muß mit dem RF abgesprochen werden und in manchen Revieren ein Tagesschein gelöst werden, für einen schmalen Taler.
Handhabung ist aber mW nicht zentral festgelegt, sondern vom jeweiligen Amt.

Also würde evtl. auch in BY eine einfache Nachfrage beim örtlichen Förster mehr Erkenntnis bringen als die Spekulationen hier im Forum?

CdB
 
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Ich bin nicht der "Pächter", sondern bekam ein Angebot am WE in einer kleinen Ecke Staatswald entlang einer Autobahn auf einen Bock mitzugehen. Danke, das lass ich lieber bleiben.

Bin selbst in einem GJR aktiv und kenne mich mit den Staatsforsten nicht aus.
Ach so. Dass du der "Eingeladene" bist und nicht der " Einladende" ging aus dem Anfangspost nicht hervor. Wenn die Einladung "nur" vom Pirschbezirksinhaber kam , solltest du auf jeden Fall vorher beim zust. Förster nachfragen, ob der jemand einladen darf, sonst kanns da schnell Ärger geben... Bei uns dürfen z.B. nur unbewaffnete, nichtjagende Gäste mitgenommen werden.
 
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