Jagdgast aus der Schweiz nach Deutschland einladen

hdo

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Hallo,

Hier mal die umgekehrte Richtung: Kennt hier jemand die Formalitäten, die abgearbeitet werden müssen wenn ein Schweizer als Jagdgast nach Deutschland eingeladen werden soll?

Schriftliche Einladung und gut?
 
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Hallo

Als Schweizer benötige ich folgendes um in Deutschland zu jagen:

1. Deutscher Jagdschein, am einfachsten organisiert durch den Einladenden oder via Internet über die Jagdbehörde(Waldshut-Tiengen hat da speziell vorbereitete Formulare für Schweizer.
Voraussetzung: Schweizer Jagdschein, Strafregisterauszug, Haftpflichtversicherung

2. Europäischer Feuerwaffenpass um mit höchstens 2 eingetragenen Waffen die Grenze passieren zu können

3. Schriftliche Einladung, Begehungsschein oder Pachtnachweis

4. Unbedingt die deutschen Gesetze betreffend Transport von Waffen/Munition etc. berücksichtigen. Diese sind für Schweizer teilweise (noch)nicht nachvollziehbar.

Falls ich etwas vergessen habe bitte ergänzen.

Wmh Stefu
 
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Bist Du sicher, dass ein Schweizer den Europäischen Feuerwaffenpass benötigt?
In umgekehrter Richtung bekam ich vom schweizer Zoll die Auskunft: "Europ. Feuerwaffenpass kenne ich nicht und brauche ich nicht."
In Bezug auf Waffen sind die Schweizer sind schon unkomplizierter.
 
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Wheelgunner_45ACP

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Zumindest alle schweitzer IPSC'ler die ich so eurpaweit auf Wettkämpen treffe, haben einen Eurpopäer. Macht wohl die Grenzkontrollen deutlich einfacher. Mir ist auch schon selbst pasiert, dass bei Grenzübertritt mit Kontrolle (z.B. Flughafen) meine WBK's ignoriert wurde und nur meine "Europäer" wichtig waren.
 
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Bist Du sicher, dass ein Schweizer den Europäischen Feuerwaffenpass benötigt?
In umgekehrter Richtung bekam ich vom schweizer Zoll die Auskunft: "Europ. Feuerwaffenpass kenne ich nicht und brauche ich nicht."
In Bezug auf Waffen sind die Schweizer sind schon unkomplizierter.

Ja, der Feuerwaffenpass ist für uns obligatorisch wenn wir die Grenze überqueren.
Weder bei mir selbst, noch in meinem Bekanntenkreis wurde aber bis jetzt einmal eine Waffe oder die Dolumente bei der Grenzüberquerung geprüft... Die europäischen Grenzen sind aus meiner Sicht vergleichbar mit einem Sieb, dessen Boden ausgetrennt wurde.

Leider wird es auch bei uns immer schwieriger und komplizierter werden mit den Waffen...

Gruss
 
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Bei der Reise aus der CH nach DE musste ich beim Zoll IMMER den CH-EFWP zeigen. Da der Schweizer Jagdschein in DE generell kein gültiges Dokument ist und in der CH zudem keine WBK ausgestellt wird, könnte ja sonst jeder seine Waffe mit über die Grenze nehmen. Darum wird der CH-EFWP benötigt.
 

hdo

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Danke für die Infos!
Der Eingeladene bekommt ne schriftl. Einladung von mir in der das Jagdrevier explizit und detailliert gennannt wird, dazu noch so etwas wie eine Pachtbestätigung, mit der ich die Berechtigung nachweise Jagdgäste überhaupt einladen zu dürfen.

Korrekt?

Der Jagdgast muss dann an der Grenze sich beim schweizer oder deutschen Zoll melden wegen der mitgeführten Jagdwaffen?

Deutschen Jagdschein und europäischen Feuerwaffenpass hat er.
 
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Er muss sich nirgends von sich aus melden. Aber wenn ihn der deutsche Zoll anhält gleich sagen, dass er eine Waffe dabei hat. Die haben keine Freude, wenn sie das dann zufällig beim in den Kofferraum schauen entdecken.
 
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Er muss sich nirgends von sich aus melden. Aber wenn ihn der deutsche Zoll anhält gleich sagen, dass er eine Waffe dabei hat. Die haben keine Freude, wenn sie das dann zufällig beim in den Kofferraum schauen entdecken.

Bevor Sie solchen BS posten, bitte einmal die Bestimmungen lesen. Er muss bei der Ausreise sowohl beim CH als auch D Zoll vorsprechen und die Waffenmitnahme anmelden.

https://www.fsg-wittnau.ch/waffenrecht/einfuhr/mit-der-waffe-über-den-zoll/

"Grundsätzlich sind alle Waffen bei der Ein-/Ausreise der schweizerischen Zollstelle anzumelden (und vorher bzw. anschliessend natürlich der ausländischen Aus-/Einfuhrzollstelle)."
 
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Danke für die Infos!
Der Eingeladene bekommt ne schriftl. Einladung von mir in der das Jagdrevier explizit und detailliert gennannt wird, dazu noch so etwas wie eine Pachtbestätigung, mit der ich die Berechtigung nachweise Jagdgäste überhaupt einladen zu dürfen.

Korrekt?

Der Jagdgast muss dann an der Grenze sich beim schweizer oder deutschen Zoll melden wegen der mitgeführten Jagdwaffen?

Deutschen Jagdschein und europäischen Feuerwaffenpass hat er.

Einladung mit Datum / Zeitraum der Jagd / Schiesswettbewerb, EFWP. Beim CH UND D Zoll melden. Reihenfolge egal. In Waldshut-Tiengen wollte der CH Grenzer meine Waffe unbedingt sehen (weil er selbst Jäger ist, wie mir sein Kollege steckte). Der Deutsche hat sich die Papiere angeschaut und durchgewunken. Bei der Rückreise hat der Schweizer lediglich gefragt ob ich Munition im Ausland erworben habe und mitführe. "Nein", durchgewunken.

Die Aus-/Einreise mit einer Waffe muss über einen besetzten Grenzübergang erfolgen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 21941

Guest
Für den EU-Feuerwaffenpass 2-3 Wochen einplanen.
 
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Bevor Sie solchen BS posten, bitte einmal die Bestimmungen lesen. Er muss bei der Ausreise sowohl beim CH als auch D Zoll vorsprechen und die Waffenmitnahme anmelden.

https://www.fsg-wittnau.ch/waffenrecht/einfuhr/mit-der-waffe-über-den-zoll/

Stimmt nur so halb.

Was die Schweizer in der Schweiz machen müssen, dass weiß ich nicht.

Bei der Mitnahme von Waffen muss ein Schweizer, der alle benötigten und hier bereits aufgeführten Unterlagen hat, sie nicht beim deutschen Zoll anmelden.

https://www.zoll.de/DE/Privatperson...en-und-Munition/waffen-und-munition_node.html

Schreibt ein (germanischer) Zöllner......
 
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Bevor Sie solchen BS posten, bitte einmal die Bestimmungen lesen. Er muss bei der Ausreise sowohl beim CH als auch D Zoll vorsprechen und die Waffenmitnahme anmelden.

https://www.fsg-wittnau.ch/waffenrecht/einfuhr/mit-der-waffe-über-den-zoll/

Wenn schon, dann richtig von der verlinkten Webseite zitieren:

5) 2 persönliche Jagd- oder Sportwaffen, bzw. 1 Jagd- und 1 Sportwaffe, mit dazugehöriger Munition gelten gem. Zollverordnung Art. 63 als persönliche Gebrauchsgegenstände. Kann für diese Waffen glaubhaft dargelegt werden, dass sie vorübergehend für den Jagd- oder Schiesssport ein-/ausgeführt wurden, können diese auch über (schweizerseits) unbesetzte Grenzübergänge vorübergehend ein-/ausgeführt werden, bzw. müssen nicht angemeldet werden (bei Befragung durch Zollpersonal die Waffen / Munition trotzdem unbedingt angeben). Diese Regelung gilt nicht für unbesetzte deutsche Zollstellen!
Als glaubhaft gilt, wenn Sie Nachweise wie z. B. Schiessplan, Einladung zur betreffenden Veranstaltung, Pachtvertrag des Jagdreviers oder Jagdpatent vorlegen können.
 

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