Jagdgast aus der Schweiz nach Deutschland einladen

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Stimmt nur so halb.

Was die Schweizer in der Schweiz machen müssen, dass weiß ich nicht.

Bei der Mitnahme von Waffen muss ein Schweizer, der alle benötigten und hier bereits aufgeführten Unterlagen hat, sie nicht beim deutschen Zoll anmelden.

https://www.zoll.de/DE/Privatperson...en-und-Munition/waffen-und-munition_node.html

Schreibt ein (germanischer) Zöllner......

Danke für die Klarstellung - so kenne ich es auch.

Ich fahre regelmässig von der CH nach DE zum Jagen und ich verfahre exakt genau so - und alle Zöllner haben mir diese Vorgehensweise immer bestätigt.

Kleine Anekdote nebenbei: Wenn die CH oder DE Zöller tatsächlich mal nach den Unterlagen (EU-FWP etc.) fragen, sind es 1.) meistens die DE Zöllner (die CH Zöllner nicken nach Bekanntgabe der Waffenmitführung in der Regel und winken dann meistens durch) und 2.) sind es bisher ausschliesslich die DE Zöllner gewesen, die dann tatsächlich auch die Knarren kontrolliert haben.
 
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Hallo

Als Schweizer benötige ich folgendes um in Deutschland zu jagen:

1. Deutscher Jagdschein, am einfachsten organisiert durch den Einladenden oder via Internet über die Jagdbehörde(Waldshut-Tiengen hat da speziell vorbereitete Formulare für Schweizer.
Voraussetzung: Schweizer Jagdschein, Strafregisterauszug, Haftpflichtversicherung

2. Europäischer Feuerwaffenpass um mit höchstens 2 eingetragenen Waffen die Grenze passieren zu können

3. Schriftliche Einladung, Begehungsschein oder Pachtnachweis

4. Unbedingt die deutschen Gesetze betreffend Transport von Waffen/Munition etc. berücksichtigen. Diese sind für Schweizer teilweise (noch)nicht nachvollziehbar.

Falls ich etwas vergessen habe bitte ergänzen.

Wmh Stefu

nur als Ergänzung; ggfs auch an Schalldämpfer und Vorsatzgeräte denken. Bin mir nicht sicher, aber die Regel "je nach Kanton" und dann "je nach Bundesland" ist m.W.n. zu klären.

edit: es kann ja sein, dass man eine kantonale Genehmigung für einen SD hat, den aber in einem deutschen Bundesland nicht nutzen darf bzw. ich nicht weiß, wie der SD in den Dokumenten in der Schweiz geführt wird.
 
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17 Jan 2017
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Zoll an-/ab- Meldung hab ich nur ein mal gemacht und es interessierte nicht wirklich. Jetzt fahr ich einfach durch. Sind eh Autobahnzollstationen und gem. Schengen meist unbesetzt. Hab ja alle Papiere dabei und Waffe/Munition gemäss D Gesetzen verstaut. Noch nie angehalten oder kontrolliert worden.
 
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Wie geht ihr mit Kat. B Waffen, z. B. zum jagdl. KW Schiessen, in der Hinsicht um? Nach EFWP wären die für Jäger ja nicht vom EFWP abgedeckt.

Macht das jemand über den Genehmigungsvermerk nach Punkt 5 im EFWP? Ggf. welche Behörde in D würde das ausstellen?
 
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Ich habe in BW einen Begehungsschein. Ich habe meine 30/06 und einen S&W 357 dabei.
EFWP natürlich eingetragen. Die KW macht kein Problem am DE-Zoll?
Ich bin nun sicher 15x über den Zoll gegangen und noch kein Zollbeamter anwesend.
 
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Beschuss? Hm, ist hier nicht in gleichem Masse wichtig, wie in Deutschland (so mein Kenntnisstand).
Ich glaube, den brauchen wir nicht (bin aber kein Waffenmechaniker).
 
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Beschuss? Hm, ist hier nicht in gleichem Masse wichtig, wie in Deutschland (so mein Kenntnisstand)

Die Schweiz ist nicht im CIP; Waffen aus nicht-CIP Staaten (meist USA, China) kann man in der Schweiz ohne Beschuss(-zeichen) kaufen. Wenn es sich um eine Waffe aus dem CIP Raum handelt, hat sie aber in der Regel Beschuss(-zeichen).

Es gibt zwar auch einen schweizerischen Beschuss (Zeichen: BP mit gedrehtem B, "Berner Probe"), der ist aber nicht verpflichtend und auch nicht CIP anerkannt. Findet man wohl meist auf Dienstwaffen (Militär, Polzei).
 
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Kann denn der Schweizer seine nicht CIP Waffen mit nach D bringen und hier nutzen ?
 
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Ist glaube ich aber mehr ein akademisches Problem: die Schweizer Waffenindustrie ist doch sehr klein und selten auf der Jagd anzutreffen. Dh. die meisten hier geführten Waffen dürften deutschen Ursprungs sein und sind folglich beschossen ...
 
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Aber die Nutzung zur Jagd in D erfordert einen CIP Beschuss ?

Aus dem WaffG, AWaffV, BeschG und BeschussV geht nicht hervor, dass es in dem Fall notwendig wäre. BJG sagt auch nichts zum Beschuss; evtl. noch UVV (VSG 4.4 §2 I 1. Satz), aber dann dreht man sich wieder im Kreis. Das ist dann vielleicht doch eine Frage für die man einen Anwalt konsultieren sollte.

Ich habe mich entschieden, meine noch nicht beschossenen, Waffen nach Ulm zu bringen und dort beschiessen zu lassen. Auch wenn mir vielleicht die italienischen Beschusszeichen besser gefallen würden ... aber die Sprachbarriere...
 
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Ist glaube ich aber mehr ein akademisches Problem: die Schweizer Waffenindustrie ist doch sehr klein und selten auf der Jagd anzutreffen. Dh. die meisten hier geführten Waffen dürften deutschen Ursprungs sein und sind folglich beschossen ...

Klassiker für die Jagd wären ja z. B. auch die Winchester 70 oder Remington 700. Neben Winchester und Remington sind auch die Hersteller Marlin, Henry, Colt, S&W, Savage, Mossberg, Ruger (alle US) oder die vielen türkischen Flintenhersteller betroffen. Alle bekommt man hier unbeschossen; Ausnahmen: vielleicht die neueren Winchester, die von Browning (Miroku) mit belgischem Beschuss kommen.

Tatsächlich fällt mir gerade nur ein Hersteller von Jagdwaffen in der Schweiz ein: Capra; scheint aber bei Rössler gefertigt zu sein und damit wohl österr. Beschuss.

In jedem Schweizer Haushalt gibt es mindestens einen nicht CIP beschossenen K31; manche sind auch umgebaut mit einem jagdl. Schaft und werden zur Jagd eingesetzt.

Fazit: Es gibt hier schon eine grosse Menge nicht CIP-beschossener Waffen.
 

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