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Stimmt nur so halb.
Was die Schweizer in der Schweiz machen müssen, dass weiß ich nicht.
Bei der Mitnahme von Waffen muss ein Schweizer, der alle benötigten und hier bereits aufgeführten Unterlagen hat, sie nicht beim deutschen Zoll anmelden.
https://www.zoll.de/DE/Privatperson...en-und-Munition/waffen-und-munition_node.html
Schreibt ein (germanischer) Zöllner......
Danke für die Klarstellung - so kenne ich es auch.
Ich fahre regelmässig von der CH nach DE zum Jagen und ich verfahre exakt genau so - und alle Zöllner haben mir diese Vorgehensweise immer bestätigt.
Kleine Anekdote nebenbei: Wenn die CH oder DE Zöller tatsächlich mal nach den Unterlagen (EU-FWP etc.) fragen, sind es 1.) meistens die DE Zöllner (die CH Zöllner nicken nach Bekanntgabe der Waffenmitführung in der Regel und winken dann meistens durch) und 2.) sind es bisher ausschliesslich die DE Zöllner gewesen, die dann tatsächlich auch die Knarren kontrolliert haben.