- Registriert
- 29 Jan 2010
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Wie sieht eigentlich die haftungsrechtlich Situation aus, wenn ein Jagdgast in meinem Revier vom Hochsitz fällt und sich dabei mit bleibenden Schäden schwer verletzt?
Nehmen wir mal an, dass eine angefaulte Sprosse der Leiter gebrochen ist und der Jagdgast sich beim Sturz schwer verletzt hätte.
Zahlt dann meine Jagdhaftpflichtversicherung oder meine BG den entstandenen Schaden, wenn ich als Jagdpächter vom Jagdgast selbst oder dessen Kranken- Unfallversicherung haftbar gemacht würde?
Kann eventuell die Versicherung mich in Regress nehmen, wenn die Leiter nicht den BG-Vorschriften entsprach (z. B. beidseitige Sicherung der Sprossen durch Holmeinkerbung etc.)?
Wäre es aus eurer Sicht zur Absicherung gegenüber derartigen Haftungseventualitäten sinnvoll, die Jagdgäste einen Haftungsausschluss unterschreiben zu lassen? Welcher Forumsteilnehmer macht das so?
Würde dieser Haftungsausschluss im Ernstfall bei Fahrlässigkeit (Verstoss gegen BG-Vorschriften) überhaupt rechtlich Bestand haben?
Wie seht ihr den geschilderten Sachverhalt und wie sichert ihr die besonderen Risiken im Rahmen der Mitnahme von Jagdgästen ab? :roll:
Nehmen wir mal an, dass eine angefaulte Sprosse der Leiter gebrochen ist und der Jagdgast sich beim Sturz schwer verletzt hätte.
Zahlt dann meine Jagdhaftpflichtversicherung oder meine BG den entstandenen Schaden, wenn ich als Jagdpächter vom Jagdgast selbst oder dessen Kranken- Unfallversicherung haftbar gemacht würde?
Kann eventuell die Versicherung mich in Regress nehmen, wenn die Leiter nicht den BG-Vorschriften entsprach (z. B. beidseitige Sicherung der Sprossen durch Holmeinkerbung etc.)?
Wäre es aus eurer Sicht zur Absicherung gegenüber derartigen Haftungseventualitäten sinnvoll, die Jagdgäste einen Haftungsausschluss unterschreiben zu lassen? Welcher Forumsteilnehmer macht das so?
Würde dieser Haftungsausschluss im Ernstfall bei Fahrlässigkeit (Verstoss gegen BG-Vorschriften) überhaupt rechtlich Bestand haben?
Wie seht ihr den geschilderten Sachverhalt und wie sichert ihr die besonderen Risiken im Rahmen der Mitnahme von Jagdgästen ab? :roll: