Jagdgast fällt vom Hochsitz - haftungsrechtliche Situation?

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29 Jan 2010
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Wie sieht eigentlich die haftungsrechtlich Situation aus, wenn ein Jagdgast in meinem Revier vom Hochsitz fällt und sich dabei mit bleibenden Schäden schwer verletzt?

Nehmen wir mal an, dass eine angefaulte Sprosse der Leiter gebrochen ist und der Jagdgast sich beim Sturz schwer verletzt hätte.

Zahlt dann meine Jagdhaftpflichtversicherung oder meine BG den entstandenen Schaden, wenn ich als Jagdpächter vom Jagdgast selbst oder dessen Kranken- Unfallversicherung haftbar gemacht würde?

Kann eventuell die Versicherung mich in Regress nehmen, wenn die Leiter nicht den BG-Vorschriften entsprach (z. B. beidseitige Sicherung der Sprossen durch Holmeinkerbung etc.)?

Wäre es aus eurer Sicht zur Absicherung gegenüber derartigen Haftungseventualitäten sinnvoll, die Jagdgäste einen Haftungsausschluss unterschreiben zu lassen? Welcher Forumsteilnehmer macht das so?

Würde dieser Haftungsausschluss im Ernstfall bei Fahrlässigkeit (Verstoss gegen BG-Vorschriften) überhaupt rechtlich Bestand haben?

Wie seht ihr den geschilderten Sachverhalt und wie sichert ihr die besonderen Risiken im Rahmen der Mitnahme von Jagdgästen ab? :roll:
 
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Hat jemand gesagt, daß er da rauf muss?

Um allem aus dem Weg gehen bekommen die Gäste auf der DJ explizit gesagt, daß sie den DJ Bock oder die Kanzel auf eigene Gefahr benutzen.
Daß man sie dabei natürlich nicht vor eine morsche oder untaugliche Leiter stellt dürfte ja wohl klar sein.
Doch wenn einer auf einer nassen Sprosse ausrutscht ist das sein privates Problem.
 
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13 Sep 2012
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Wie sieht eigentlich die haftungsrechtlich Situation aus, wenn ein Jagdgast in meinem Revier vom Hochsitz fällt und sich dabei mit bleibenden Schäden schwer verletzt?

Nehmen wir mal an, dass eine angefaulte Sprosse der Leiter gebrochen ist und der Jagdgast sich beim Sturz schwer verletzt hätte.

Zahlt dann meine Jagdhaftpflichtversicherung oder meine BG den entstandenen Schaden, wenn ich als Jagdpächter vom Jagdgast selbst oder dessen Kranken- Unfallversicherung haftbar gemacht würde?

Ja. Haftpflicht. Bei Jagdgästen jedoch nicht die BG !.


Kann eventuell die Versicherung mich in Regress nehmen, wenn die Leiter nicht den BG-Vorschriften entsprach (z. B. beidseitige Sicherung der Sprossen durch Holmeinkerbung etc.)?

Wen du Grob Fahrlässig gehandelt hast holt sich das deine Haftpflicht aber wieder.

Wäre es aus eurer Sicht zur Absicherung gegenüber derartigen Haftungseventualitäten sinnvoll, die Jagdgäste einen Haftungsausschluss unterschreiben zu lassen? Welcher Forumsteilnehmer macht das so?


Du kannst dir das von den Jagdgästen unterschreiben lassen; allerdings ( und das währe für mich das wichtigste ) das die Jagdteilnehmer VOR betreten der Ansitze sich selber über deren Zustand einen Eindruck machen; und bei festgestelten Mängeln den Ansitz NICHT betreten ! Es entbindet dich jedeoch nicht von deiner Haftung; ein Haftungsausschluß zählt nicht.Nur handelst du dann nicht mehr Fahrlässig.

Würde dieser Haftungsausschluss im Ernstfall bei Fahrlässigkeit (Verstoss gegen BG-Vorschriften) überhaupt rechtlich Bestand haben?

Nein.Nicht bei Fahrlässigkeit. Du bist Betreiber der Betriebshilfsmittel " Ansitz" ; und damit trägst du das Betriebshaftungsrisiko.

Wie seht ihr den geschilderten Sachverhalt und wie sichert ihr die besonderen Risiken im Rahmen der Mitnahme von Jagdgästen ab? :roll:

Das hat sich durch die " Verordnung zur Neuregelung der Anforderung an den Arbeitsschutz bei Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrenstoffen "

nach der am 07.01.2015 geänderten BetrSichV sogar noch verschärft !

Jetzt würde ich die Überprüfung der Ansitzeinrichtungen; die Turnusgemäs erfolgen muß Protokolieren ! Den das zählt als Nachweis das du deinen Verpflichtungen bezüglich BetrSichV nachgekommen bist. In der Schriftlichen Streckenfreigabe würde ich auf die Benutzung der Ansitzeinrichtungen; Entladen der Waffe vor Besteigen; Besteigen erst nach Kontrolle ob der Ansitz auch Benutzbar ist ; Handlauf verwenden; Absperriegel nach Einstig benutzen; auf Rutschgefaht hinweisen; allgemeines zum Jagfdbetrieb ( Sicherheit; Uhrzeiten von Treiben; Aufbrechpausen; Sammeln ) vermerken... den dann sind das Handlungsanweisungen die du zum Betriebsablauf erlassen hast.

TM


 
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Zunächst müssen wir hier in Zivilrecht und Strafrecht unterscheiden.
Wenn jemand verletzt wird, weil eine Sprosse brach, dioer Sitz umfällt usw., dann ist regelmäßig der Staatsanwalt mit im Boot, sofern das bekannt wird. Bei Sachschäden nicht, denn Sachbeschädigung ist nur dann strafbar, wenn sie vorsätzlich verübt wurde, bei Körperverletzung reicht die einfache Fahrlässigkeit. Ein Haftungsausschluss ist bei Personenschäden oder Tod nach BGH-Rechtsprechung nicht möglich, darauf hat TM schon hingewiesen. Ob man die Kontrolle der Hochsitzeinrichtung erfolgreich an den Jagdgast abdingen kann, wird die Einzelfallentscheidung des zuständigen Gerichtes ergeben. Ich habe meine Zweifel, ob das zumutbar ist, "ja" vielleicht bei sofort erkennbar morschen Tritten, "nein" aber wohl dann, wenn man die Festigkeit von Streben usw. erst mit einem Schraubenzieher prüfen müsste.
Wir lassen die regelmäßigen Jagdgäste, die auch die meisten Hochsitze selber bauen, einmal jährlich eine Kontrolle durchführen, dies protokollieren und überprüfen stichprobenweise die Kontrolle der Kontrolle.

Nun zum Zivilrecht.
Wir haben für alle Jagdgäste (=Begehungsscheininhaber + seltene Einzelgäste) eine Unfallversicherung abgeschlossen, weil die BG nicht haftet, es aber Unfälle gibt, für die die Jagdhaftpflichtversicherung, die sich ja nur gegen Schäden Dritter richtet, nicht einsteht. Typische Themen für die Unfallversicherung: Stolperschäden beim Wildverbissschutz oder beim Hochsitzbau. Während beim stolpern wohl kein Gericht auf die Idee käme, den Forstbetrieb für den mitten im Bestand heruntergefallenen Ast haftbar zu machen, kann das beim Hochsitzbau schon eher sein, z.B. dann, wenn diese zentral gebaut werden und an dieser Baustelle etwas nicht den UVVorschriften entsprach.
Will ein Verunglückter Vomhochsitzfaller vom jagdlichen Unternehmen Schadensersatz, ist das in meinen Augen ein Fall für die Jagdhaftpflicht.
 
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Beim Hochsitzbau oder anbringen von Verbissschutz muss doch die BG zahlen, da es Arbeiten im Revier sind und keine Jagd. Soweit ich weiß muss dies natürlich angemeldet und bezahlt werden, wie beim privaten Hausbau zum Beispiel.

Ich bin doch verpflichtet den Sitz vor Besteigen zu prüfen (von Pächter hab ich da nichts gelesen) sowie die turnusmäßig Überprüfung.

Das der Sitz ordnungsgemäß gebaut ist, müsste doch Sache des Pächter sein. Ich als Jagdgast kann ja nicht die Nägel prüfen die eingeschlagen sind. Also kann ich nur oberflächlich kontrollieren, oder?

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Folgende Konstellation, die sich so oder so ähnlich am 24. August des letzten Jahres ereignet haben könnte:

Der mit den Reviergegebenheiten und jagdlichen Einrichtungen vertraute Begehungsscheininhaber - wir nennen ihn hier Morastschwein - schießt in der Dämmerung auf einem abgedroschenen Fruchtacker eine Sau vom Hochsitz aus. Er freut sich, raucht eine Zigarette, schreibt eine Whatsapp an den Revierpächter: Frischling liegt. Beim Abbaumen "vergisst" Morastschwein leider die unteren zwei Leitersprossen, lässt sich aus völlig unklaren Gründen fallen, und knickt dabei über das Sprunggelenk. Am folgenden Tag begibt sich Morastschwein in die Notaufnahme des Krankenhauses, wo ihm herzlich zu einem Abriss aller Außen- und zweier Innenbänder mit starker Einblutung und Sprungbeinstauchung gratuliert wird. In Folge dessen kann er zwei Wochen nicht zur Arbeit, benötigt Heilmittel, Physiotherapie und Nachsorgeuntersuchungen.

Welche Versicherung ist für die Behandlungskosten zuständig? Welche für den Arbeitsausfall?
 
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anonym

Guest
Folgende Konstellation, die sich so oder so ähnlich am 24. August des letzten Jahres ereignet haben könnte:

Der mit den Reviergegebenheiten und jagdlichen Einrichtungen vertraute Begehungsscheininhaber - wir nennen ihn hier Morastschwein - schießt in der Dämmerung auf einem abgedroschenen Fruchtacker eine Sau vom Hochsitz aus. Er freut sich, raucht eine Zigarette, schreibt eine Whatsapp an den Revierpächter: Frischling liegt. Beim Abbaumen "vergisst" Morastschwein leider die unteren zwei Leitersprossen, lässt sich aus völlig unklaren Gründen fallen, und knickt dabei über das Sprunggelenk. Am folgenden Tag begibt sich Morastschwein in die Notaufnahme des Krankenhauses, wo ihm herzlich zu einem Abriss aller Außen- und zweier Innenbänder mit starker Einblutung und Sprungbeinstauchung gratuliert wird. In Folge dessen kann er zwei Wochen nicht zur Arbeit, benötigt Heilmittel, Physiotherapie und Nachsorgeuntersuchungen.

a) Welche Versicherung ist für die Behandlungskosten zuständig? b) Welche für den Arbeitsausfall?

a) Schweinis Krankenversicherung
b) Schweinis Arbeitgeber (bis seches Wochen, danach Krankengeld von der KV) nach Entgeldfortzahlungsgesetz.
 
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Folgende Konstellation, die sich so oder so ähnlich am 24. August des letzten Jahres ereignet haben könnte:

Der mit den Reviergegebenheiten und jagdlichen Einrichtungen vertraute Begehungsscheininhaber - wir nennen ihn hier Morastschwein - schießt in der Dämmerung auf einem abgedroschenen Fruchtacker eine Sau vom Hochsitz aus. Er freut sich, raucht eine Zigarette, schreibt eine Whatsapp an den Revierpächter: Frischling liegt. Beim Abbaumen "vergisst" Morastschwein leider die unteren zwei Leitersprossen, lässt sich aus völlig unklaren Gründen fallen, und knickt dabei über das Sprunggelenk. Am folgenden Tag begibt sich Morastschwein in die Notaufnahme des Krankenhauses, wo ihm herzlich zu einem Abriss aller Außen- und zweier Innenbänder mit starker Einblutung und Sprungbeinstauchung gratuliert wird. In Folge dessen kann er zwei Wochen nicht zur Arbeit, benötigt Heilmittel, Physiotherapie und Nachsorgeuntersuchungen.

Welche Versicherung ist für die Behandlungskosten zuständig? Welche für den Arbeitsausfall?

Behandlungskosten - seine Krankenversicherung
Arbeitsausfall - sein Arbeitgeber
 
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Ja, so könnte das abgewickelt worden sein. Der elende Haxen tut übrigens immer noch manchmal weh.
 
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Morastschwein ist Gast. Also die eigene Unfallversicherung.

Anderer Fall: Morastschwein ist Treiber oder Hilfskraft und bricht sich im Fuchsbau das Bein. Dann zahlt die BG.

Die haben übrigends eine gute Homepage. ;-)


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anonym

Guest
So ein Blödsinn, die Zigarren, Cigarillos und Pfeife ruachen, sind Genußmittel, ergo sind sie gesund. Genau wie Whiskey (y), Weißwein, gegrilltes Rinderfilet.
 

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