[Bayern] Jagdgenosse füttert Rehwild an

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Hallo und Waidmannsheil zusammen,

Ich möchte mal eure Meinung zu dem Thema wissen.

Folgendes:

Bei mir im Revier hat ein Jagdgenosse ca. 1400 m² Fläche darunter ein Forstbetrieb mit angrenzenden Wald. Der Wald ist laut Jagdkataster jagdbare Fläche.

Dieser Jagdenosse hat rundherum eingezäunt (Forstunternehmen mit Wald), also keine Möglichkeit diesen Wald zu betreten.

Neulich ist mir beim Rundgang aufgefallen, dass in dieser eingezäunten Fläche eine Wildfütterung, also ein Baren mit Hafer aufgestellt wurde, der Zaun wurde dort absichtlich hochgedrückt, dass Wild hineinkommen kann. Bei genauerer Betrachtung sind mir auch mehrere Salzsteine und Wassertränken aufgefallen, die weder von mir noch dem Vorpächter dort aufgestellt wurden.


Als ich dann vor ein paar Wochen auch noch Schüsse aus dieser Richtung mitbekommen habe, hab ich eine Wildkamera angebracht, die leider nach ein paar Tagen von ihm geklaut wurde. Daraufhin hab ich ihn zu Rede gestellt, woraufhin er nur sagte, dass sei sein Grund und Boden und er müsse die Fütterung und die Salzlecken nicht entfernen. Auf die Frage weshalb er das alles aufgestellt habe, bekam ich keine Antwort.
Total aufgebracht hat er mir noch unterstellt ich hätte auf seinem Grund und Boden nichts zu suchen.

Die Wildkamera hat er zum Glück wieder rausgerückt, aber alles andere ist nach wie vor vorhanden.

Ich gehe auch stark davon aus, dass er dort Wild erlegt hat. (Er ist kein Jäger und hat auch keinen Waffenschein)


Nun meine Fragen:

Darf ich den eingezäunten Wald betreten, wenn der Verdacht der Wilderei besteht?

Darf er dort einfach so Fütterungen bzw. Salzlecksteine anbringen?

Was kann ich sonst noch tun?

Mit Anzeigen und Polizei will ich vorerst noch warten.


Hoffe ich könnt mir weiterhelfen.

WMH
 
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Hallo.
In Bayern hast du sogar das grundverbriefte Recht, den Wald zu betreten. Schau einmal ins Waldgesetz.
Und als Jagdpächter sogar zwei Mal !
Was der da macht, ist dem Wilde nachstellen und fällt somit unters Jagdgesetz. De facto schon Eingriff in dein gepachtetes Jagdrecht. Allerdings musst du es beweisen können, bevor du Geschütze auffährst. Also Fotodokumentation und auch Gedächtnisprotokolle führen.
Der Zaun muss Überstiegsmöglichkeit für dich bieten. Eingezäunt sind übrigens bald mal ein paar m². Wird überwiegend stillschweigend akzeptiert, weil man dort gemeinhin keine Verbisschäden zu erwarten hätte.

Sprich den Jagdvorstand darauf an!
Den Verdacht der Wilderei in deinem Revier solltest erst einmal nicht äussern, denn das eher eine Bummerangsache, wenn du keine Beweise dafür hast
Nachdem er dir die WKs wieder gegeben hat, war das schon ein Schuldeingeständnis des Diebstahls von deinem Eigentum. Auch da kannst du mit einer Anzeigeandrohung aufwarten.

Und das alles vorab gleich einmal schriftlich, per Einschreiben an den Jagdvorstand.

s.kittl schrieb:
...
Mit Anzeigen und Polizei will ich vorerst noch warten.

Naja..... das muss du für dich entscheiden
 
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Natürlich darfst du das betreten und auch jagen dort. Du bezahlst ja schliesslich Pacht für die gesammte Fläche. Dass es gezäunt ist bedeutet für dich rechtlich garnichts.
 
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Darf ich den eingezäunten Wald betreten, wenn der Verdacht der Wilderei besteht?
Wenn es keine weiteren Aspekte wie irgendwelche Schutzgebiete o.Ä. gibt, gilt das Betretungsrecht der freien Natur. Übrigens nicht nur für dich, sondern für jeden.

Darf er dort einfach so Fütterungen bzw. Salzlecksteine anbringen?
Nein. Füttern darf außerhalb von Notzeiten niemand. Bei den Salzlecksteinen bin ich mir nicht ganz sicher.

Was kann ich sonst noch tun?

Mit Anzeigen und Polizei will ich vorerst noch warten.
Beweise sichern. Fotos machen. Die Wildkamera vielleicht das nächste mal besser verstecken. Schauen, ob du Schweiß, Haare oder andere Spuren, die auf einen Abschuss hinweisen vor Ort findest.
Wenn du etwas beweisen kannst, wirst du früher oder später nicht mehr um die Polizei herumkommen.
Und pass auf dich auf! Der Typ scheint nicht ganz richtig im Kopf zu sein und ist vielleicht bewaffnet. Das kann schnell böse enden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Hallo und Waidmannsheil zusammen,

Ich möchte mal eure Meinung zu dem Thema wissen.

Folgendes:

Bei mir im Revier hat ein Jagdgenosse ca. 1400 m² Fläche darunter ein Forstbetrieb mit angrenzenden Wald. Der Wald ist laut Jagdkataster jagdbare Fläche.

Dieser Jagdenosse hat rundherum eingezäunt (Forstunternehmen mit Wald), also keine Möglichkeit diesen Wald zu betreten.

Neulich ist mir beim Rundgang aufgefallen, dass in dieser eingezäunten Fläche eine Wildfütterung, also ein Baren mit Hafer aufgestellt wurde, der Zaun wurde dort absichtlich hochgedrückt, dass Wild hineinkommen kann. Bei genauerer Betrachtung sind mir auch mehrere Salzsteine und Wassertränken aufgefallen, die weder von mir noch dem Vorpächter dort aufgestellt wurden.


Als ich dann vor ein paar Wochen auch noch Schüsse aus dieser Richtung mitbekommen habe, hab ich eine Wildkamera angebracht, die leider nach ein paar Tagen von ihm geklaut wurde. Daraufhin hab ich ihn zu Rede gestellt, woraufhin er nur sagte, dass sei sein Grund und Boden und er müsse die Fütterung und die Salzlecken nicht entfernen. Auf die Frage weshalb er das alles aufgestellt habe, bekam ich keine Antwort.
Total aufgebracht hat er mir noch unterstellt ich hätte auf seinem Grund und Boden nichts zu suchen.

Die Wildkamera hat er zum Glück wieder rausgerückt, aber alles andere ist nach wie vor vorhanden.

Ich gehe auch stark davon aus, dass er dort Wild erlegt hat. (Er ist kein Jäger und hat auch keinen Waffenschein)


Nun meine Fragen:

Darf ich den eingezäunten Wald betreten, wenn der Verdacht der Wilderei besteht?

Darf er dort einfach so Fütterungen bzw. Salzlecksteine anbringen?

Was kann ich sonst noch tun?

Mit Anzeigen und Polizei will ich vorerst noch warten.


Hoffe ich könnt mir weiterhelfen.

WMH
Anzeige, SOFORT.
Ohne wenn und aber, wer sich sowas erlaubt für den hilft nur due grobe Kelle.
Jagd- und Waffwnrechtlich.
Sowie Diebstahlanzeige.
Und dem Jagdvorstand gleich mal Minderung des Jagdpachtzinses ankündigen.
 
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Natürlich darfst du das betreten und auch jagen dort. Du bezahlst ja schliesslich Pacht für die gesammte Fläche. Dass es gezäunt ist bedeutet für dich rechtlich garnichts.

Teilweise gibt es ein Betretungsverbot von gezäunten Aufforstungsflächen. LJG / Landeswaldgesetz nachschauen.
 
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22 Sep 2012
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Naja um den Wald zu betreten, müsste ich über den Zaun klettern, dass kann dann ganz schnell auf Sachbeschädigung hinauslaufen. Außerdem hab ich heut gesehen, dass der Kamerad dort nun selbst Wildkameras aufgehängt hat. Die Futterstelle ist weg, nur die Salzsteine sind noch vorhanden, habe aber von allem Fotos gemacht.

Ich hadere immer noch mit dem Gedanken die Polizei anzurufen, weil er weiß, dass ich über den Zaun geklettert bin und ich nicht genau weiß wie es rein rechtlich ausschaut.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Häng selber ein paar Kameras auf. 3 oder so, und zwar so dass eine die andere beobachtet, somit hast du gleich Beweise wenn nochmal eine wegkommt.
Nimm ne Wärmebildkamera und schau nachts ab und zu mal dort vorbei ob sich wer rumtreibt.
Aber Obacht!
 
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Naja, das aufstellen von Kameras ist ja so eine Sache. Anzeigen! Aber wer hat sie aufgehängt!?
 
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Ist es eigentlich wirklich so schwer, ein Landesjagdgesetz zu lesen? Da steht doch eh relativ klar drin, was du darfst, was du nicht darfst und was der Jagdgenosse darf.

Bei uns (OÖ) darf ich z.B. explizit einen Zaun übersteigen und auch in der eingezäunten Fläche Jagen.
Also würde ich mal die Lektüre des Bayerischen LJG empfehlen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 21941

Guest
Ich würde dann aber Funkkameras nehmen welche die Bilder direkt aufs Handy schicken.
Der Kollege ist nun auch vorgewarnt, wenn er nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, dann wird er sich auch überlegen wie er weiter vorgeht, ohne dass man ihm aus Leder kann.
 

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