[Bayern] Jagdgenosse füttert Rehwild an

G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Optimal um das Wild zu finden das ich wildern will.

Hab solch "optimierte" Grundstücke in Sachsen- Anhalt gesehen (nicht im Wald) das Jagdgesetz gibt dort einiges her.


CdB
 

BAL

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1400m², das sind so in etwa 20m mal 70m.
Ich zäune eine jagdbare Fläche ein und dann ist sie befriedet? Hast Du dazu eine Quelle? Im bayerischen Jagdgesetz ist das anders definiert.
 
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Die Polizei kann doch nicht viel machen, die findet nur einen Zaun und eine Salzlecke. Das ist nicht unbedingt strafbar.
Wie kommt eigentlich das Rehwild in den Zaun, wenn du nicht rein kommst.
 
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Waldgesetz Bayern:

(13) ZÄUNUNG
Die Errichtung oder Änderung von Zäunen als offene, sockellose Einfriedungen im Außen-bereich bedürfen nach der Bayerischen Bauordnung keiner Genehmigung soweit sie dem Schutz von Forstkulturen dienen (Art. 63 Abs. 1 Nr. 7 BayBO). Bei einer Forstkultur im Sinne der eng auszulegenden Ausnahmevorschrift muss es sich um eine forstwirtschaftlich betriebene Aufforstung oder Naturverjüngung mit Waldbäumen im Rahmen eines nachhaltigen Betriebs handeln, die eines besonderen Schutzes mit einer Ein-friedung bedarf (Simon, Busse, Kommentar zur Bayer. Bauordnung, Art. 63 Randnr. 410). Bei Forstkulturen, Forstpflanzgärten und Sonderkulturen mit einer Fläche über 5 Hektar ist die Zäunung einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwal-tungsbehörde anzuzeigen (Art. 29 Nr. 1 und Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Zäune, die ihren Schutzzweck erfüllt haben, sind abzubauen und sachgerecht zu entsorgen


Quelle: https://fbgmemmingen.de/wp-content/uploads/2016/12/FBG_Waldgesetz.pdf


Also schauen wir doch einmal, ob da überhaupt etwas Schutzbedürftiges hinterm Zaun steht.... Und weshalb man dann dort eine Fütterung sowie eine Salzlecke hingestellt hat :unsure:

Und ich wette, ich finde auch in 3 Sekunden noch etwas zum Thema "Zäune m ü s s e n wilddicht sein" und wie es sich somit der verpflichtenden Kontrolle verhält... Siehe Eingangsposting, da liegts wohl auch im Argen damit.

Ich gehe immer noch davon aus, dass es sich um keinen befriedeten Bezirk handelt! Mir kanns ja wurscht sein.
 
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1400 Quadratmeter. Etwas über einem 10tel ha. Ein Forstbetrieb? Das ist lächerlich. Und ich bleib dabei.
Laut Kataster ists Jagdfläche, also darfst du jagen.
 
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Die Polizei kann doch nicht viel machen, die findet nur einen Zaun und eine Salzlecke. Das ist nicht unbedingt strafbar.
Wie kommt eigentlich das Rehwild in den Zaun, wenn du nicht rein kommst.
Bei solchen Sachen darf man "nicht zu früh schießen" sondern warten bis die "Sau schön breit steht. So ganz kann ich der Sache nicht folgen: Rehe können rein? Wo Rehe reinkommen komme ich auch trotz Lebensmittelschwangerschaft rein.
Die guten Kunden kommen immer wieder, werden immer dreister. Wenn sie sich sicher fühlen, zuschlagen.
 

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