[NRW] Jagdgenossenschaft Zustimmung beim Jagdaufseher?

Registriert
21 Feb 2016
Beiträge
153
Vielleicht kann mir einer weiterhelfen, die Frage ist: Muss die Jagdgenossenschaft beim Verfahren für die Bestätigung als Jagdaufseher beteiligt werden bzw. zustimmen? Die untere Jagdbehörde unseres Kreises verlangt dieses. Da diese Jagdgenossenschaft zur Zeit einen Notvorstand hat, wird es richtig kompliziert. Ich konnte keinerlei Hinweise finden in den Zulassungsvoraussetzungen das es erforderlich ist. Falls jemand hierzu was weiß wäre es super, wenn ich eine Info, gegebenenfalls mit Quellenangabe bekommen könnte.
Danke im Voraus und Gruß!
 
Registriert
30 Jun 2017
Beiträge
458
Ich gehe davon aus, dass der Jagdbezirk nicht von der Jagdgenossenschaft "in Eigenleistung" bejagt wird, sondern verpachtet ist?

Muss die Jagdgenossenschaft beim Verfahren für die Bestätigung als Jagdaufseher beteiligt werden bzw. zustimmen?

Weder noch.

§ 26 Absatz 1 LJG-NRW schrieb:
Der Jagdausübungsberechtigte kann zur Beaufsichtigung der Jagd volljährige, zuverlässige Personen, die Inhaber eines Jahresjagdscheins sind, als Jagdaufseher anstellen.

Ulricus schrieb:
Die untere Jagdbehörde unseres Kreises verlangt dieses.

Für diesen Wunsch gibt es keine Rechtsgrundlage.

§ 26 Absatz 3 LGJ-NRW schrieb:
Im übrigen darf als Jagdaufseher nur bestätigt werden, wer geeignet und zuverlässig ist. Die Bestätigung bedarf der Zustimmung durch die Kreispolizeibehörde.

Das war es dann auch schon. Die Durchführungsverordnung lässt sich gar nicht zu diesem Thema aus.

Hat man seitens der UJB kundgetan, woran dieser Wunsch der Zustimmung der JG hängt? Ggf. mal nach der Rechtsgrundlage erkundigen (welche es ja nicht gibt), und notfalls auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen.

Irgendwie bin ich froh, mit unserer Dame von der UJB per du zu sein. Scheint einiges leichter zu machen....

Gruß,
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.655
Moin,

einfach den Antrag auf Bestätigung stellen (Schriftsatz) und abwarten, was passiert. Manchmal sind "Sachbearbeiter" noch nicht ganz im Sachgebiet angekommen. Das kann sich dann rapide ändern, wenn sie sich konkret mit einer Fragestellung auseinandersetzen müssen. Denn die Ablehnung des Antrages muss begründet werden und spätestens dann wird meist ein Blick auf die Rechtsgrundlagen stattfinden (müssen).

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.083
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.655
Das kann ich bestätigen. Aber bevor hier die Juristen beschäftigt werden, laßt die Behörde doch überhaupt ersteinmal arbeiten.

Btw.: Ausgebildete Jagdaufseher sollten ernsthaft eine Mitgliedschaft im Jagdaufseher-Verband NRW erwägen.

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.083
Das kann ich bestätigen. Aber bevor hier die Juristen beschäftigt werden, laßt die Behörde doch überhaupt ersteinmal arbeiten.
Ich dachte in erster Linie an seine Eigenschaft als Vorsitzenden des Jagdaufseherverbandes NRW. Das er auch Jurist (Justiziar des Verbandes) und Experte für Jagd- und Waffenrecht ist, würde mich jetzt nicht unbedingt von einer Anfrage abhalten.
Btw.: Ausgebildete Jagdaufseher sollten ernsthaft eine Mitgliedschaft im Jagdaufseher-Verband NRW erwägen.
(y) (Gilt nicht nur für NRW!)
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
21 Feb 2016
Beiträge
153
Erstmal vielen Dank für die Antworten!

die Jagdgenossenschaft ist Verpächter des Revier die Jagd ist nicht in in Eigenleistung.

Die ganze Aktion läuft bereits seit etwa Mitte Mai.

Dem Verband der Jagdaufseher wollte ich eigentlich schon beitreten, dachte aber das mache ich sobald ich auch bestätigt bin als JA. Das muss ich jetzt wohl nochmal überdenken.

Ich werde noch einmal einen Versuch starten, das Ganze vernünftig zu regeln.

Gruß aus dem Rheinland

Ulricus
 
Registriert
21 Feb 2016
Beiträge
153
Das bedeutet, der Antrag liegt der Behörde vor, wird aber mit Hinweis auf die "fehlende Zustimmung der Jagdgenossenschaft" nicht weiter bearbeitet?

Evtl. hilft da auch ein kurzer Stubser durch den Behördenleiter weiter.

Die eigentliche Bearbeitung sind etwa knapp zwei Wochen! Dank eurer Hilfe werde ich jetzt aber die Sache anders angehen.
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.655
Vielleicht noch ein Gedanken zur Sache: in manchen Pachtverträgen steht, daß die Jagdgenossen der Bestallung weiterer Jagdschutzberechtigter zustimmem müssen. Die UJB hat die Pachtverträge vorliegen und evtl. beruht das Beharren hierauf. Prüfe das doch vorab nochmal zusammen mit dem Jagdausübungsberechtigten durch einen Blick in den Vertrag.

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
21 Feb 2016
Beiträge
153
Vielleicht noch ein Gedanken zur Sache: in manchen Pachtverträgen steht, daß die Jagdgenossen der Bestallung weiterer Jagdschutzberechtigter zustimmem müssen. Die UJB hat die Pachtverträge vorliegen und evtl. beruht das Beharren hierauf. Prüfe das doch vorab nochmal zusammen mit dem Jagdausübungsberechtigten durch einen Blick in den Vertrag.

Cheers,
Schnepfenschreck.

Guten Morgen,

mache ich, kläre ich mit dem Pächter ab.

Danke und Gruß
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
90
Zurzeit aktive Gäste
411
Besucher gesamt
501
Oben