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Vielleicht kann mir einer weiterhelfen, die Frage ist: Muss die Jagdgenossenschaft beim Verfahren für die Bestätigung als Jagdaufseher beteiligt werden bzw. zustimmen? Die untere Jagdbehörde unseres Kreises verlangt dieses. Da diese Jagdgenossenschaft zur Zeit einen Notvorstand hat, wird es richtig kompliziert. Ich konnte keinerlei Hinweise finden in den Zulassungsvoraussetzungen das es erforderlich ist. Falls jemand hierzu was weiß wäre es super, wenn ich eine Info, gegebenenfalls mit Quellenangabe bekommen könnte.
Danke im Voraus und Gruß!
Danke im Voraus und Gruß!