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Ländlicher Raum bezieht Stellung zur Jagd
Dortmund (gl). Das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen ideologiefrei, sachlich und mit Augenmaß weiterentwickeln – das fordern zehn Verbände des ländlichen Raums in einem gemeinsamen Positionspapier von der Landesregierung. Diese hat für Mitte September den Entwurf für eine Novellierung des Landesjagdgesetzes angekündigt.
Die Fütterung des Wildes in Notzeiten muss möglich bleiben, heißt eine Position. Es sei einer sensibilisierten Öffentlichkeit nicht vermittelbar, wenn Jäger Wild im Winter nicht füttern dürften, während jeder Bürger im Park und im Hausgarten Enten, Igel und Singvögel ohne Einschränkungen füttere, heißt es in dem Papier.
Es soll kein Kirrverbot bei der Wildschweinbejagung geben. Unter Kirren versteht man das Anlocken von Wildschweinen mit kleinen Getreidemengen, um diese tierschutzgerecht, selektiv und effizient zu erlegen. Eine intensive Wildschweinbejagung unter Einschluss des Kirrens sei aus Gründen der Wildschadenverhütung und der Tierseuchenprävention unumgänglich und ein großes Anliegen der Landwirtschaft, führen die Verbände aus.
Weitere Punkte des Positionspapiers: Die frei lebende Tierwelt muss vor wildernden Katzen und Hunden geschützt werden. Eine tierschutzgerechte Hundeausbildung soll beibehalten werden. Die Baujagd in NRW soll sichergestellt bleiben. Die Zerstückelung von Jagdrevieren muss unterbunden werden. Der Katalog der Tierarten im Jagdrecht soll erhalten bleiben. Das Auswildern frei lebender Tierarten soll weiter ermöglicht werden. Sinnvolle Jagd- und Schonzeiten sind ebenso zu sichern wie die Fangjagd. Es darf keine Jagdbeschränkungen zu Lasten der Landwirtschaft und der Grundeigentümer geben.
Zu den zehn Partnerverbänden gehören außer dem Landesjagdverband der Westfälisch-Lippische sowie der Rheinische Landwirtschaftsverband, der Waldbauernverband, der Verband der Fischereigenossenschaften, der Grundbesitzerverband, der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe, der Rheinische Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften, der Fischereiverband und der Landesverband der Berufsjäger.
Die Verbände vertreten die Interessen und Ziele einer halben Million Mitglieder, die als Jäger ausgebildet sind, als Grundeigentümer das Jagdrecht innehaben oder als Landwirte, Waldbauern und Angler auf eine sachgerechte Jagdausübung angewiesen sind.
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