Merkst Du nicht, dass Du Dich mit Deiner Argumentation, die meilenweit abdriftet - um nicht zu sagen, Du windest Dich wie ein Aal, findest aber den Abgang nicht mehr - lächerlich machst.
—> Polemik und heiße Luft, zum Thema Jagdhaftpflichtversicherung. Das was Du geschrieben oben und auch hier geschrieben hast, habe ich im einzelnen widerlegt, oben und auch hier nochmal. <—
Wenn eine Klausel in den Versicherungsbedingungen Personenschäden benennt, dann meint sie auch Personenschäden und nicht von Dir benannte fadenscheinige Sachschäden.
—> „Wenn...“ wie kommst Du denn darauf dass eine Jagdhaftpflichtversicherung nur Personenschäden benennt, reguliert oder nur dafür den Einwand des Nuchtverschuldens ausschließt? <—
Keine Versicherung wird es ablehnen, klare, bedingungsgemäße Schäden zu regulieren. Bei unklaren Schäden erfolgt die Feststellung ob ersatzpflichtig oder nicht, i. d. Regel durch Sach- verständige und notfalls in einem Zivilverfahren.
—> Genau das sage ich ja. (a) Bedingungsgemäß oder (b) unklar? Bei dem Bedingungswerk (a) „Ausschluss der Einrede des Nichtverschuldens“ reguliert die Versicherung ohne weiteres, sobald die bloße Ursächlichkeit klar ist (= ‚der Versicherungsnehmer wars‘). Hingegen ohne diesen Ausschluss (b) ist Verschulden nötig, über das Verschulden wird gestritten und es passiert genau das was Du sagst: Sachverständige! Zivilverfahren! Papiere mit belastendem Beweismaterial! Statt dass der Vorgang schlicht wegreguliert wird und der Geschädigte ist ruhiggestellt. <—
Du als Versicherungsnehmer und Versicherter (Verursacher) hast hier keinerlei Wünsche bezüglich einer evtl. Entschädigung rechtskräftig zu äussern bzw. zu fordern.
—> „Wünsche ... rechtskräftig zu äußern“ - ich als Versicherungsnehmer habe einen Anspruch auf Regulierung, dh dass die Versicherung an den Geschädigten zahlt. Und bei (b) den unklaren Fällen ohne Ausschluss der Einrede kommt es dann ggf. zur Regulierungsweigerung. Dann muss ich klagen und betreffend mein Verschulden die Hosen runterlassen. Was ich nicht will. Weil ich damit mich-selbst-belastendes-Beweismaterial für die JS-/WBK-Behörde produziere. <—
Bedenke, dass jede Kulanzahlung (Schenkung) aus dem Beitragsaufkommen bezahlt werden muss. Zahlst Du gerne für Geschenke an Dritte, weil jemand Sonderwünsche anmeldet?
—> Thema verfehlt und den Kern nicht verstanden: Eine Versicherung mit Ausschluss der Nichtverschuldenseinrede stellt bei der Regulierung von Schäden, die unverschuldet verursacht wurden, kein Geschenk und keinen Sonderwunsch dar, sondern eine versicherte Leistung. Genau auch dafür habe ich meinen Versicherungsbeitrag bezahlt, genau auch das hat die Versicherung kalkuliert. Darauf habe ich einen Anspruch und jeder andere Dritte so Versicherte auch. <—
Für mich ist die Diskussion, da immer verwirrender
, damit beendet.
—> Vielleicht solltest Du zu andern Uhrzeiten posten statt nachts um 1:29 Uhr
Gehab Dich wohl