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Genau EIGENTUM!
Dein Einwand gilt aber zB. für gepachtetet Flächen nicht.
Denn Pacht (und auch miete) überträgt das Eigentumsrecht nicht.
Uuuuuuuupppppppps
Trotzdem gebe ich dir insofern recht, daß man die Hinterlassenschaften "entsorgen" sollte.
Gleiches gilt dann auch für den Kuhdung, die Schweinegülle,.........
Der Jagdpächter pachtet das Jagdausübungsrecht, er erwirbt dadurch kein Recht auf ungeregelte Abfallbeseitigung, die im Abfallbeseitigungsgesetz geregelt ist.
Nur weil jemand das die Jagd gepachtet hat, kann er ja auch nicht seinen sonstigen Müll draußen liegen lassen.
Gruß
HWL