- Registriert
- 20 Nov 2012
- Beiträge
- 5.414
wie willst du denn z.B. bei der Prüfung vor einer Gesellschaftsjagd die Abbuchung belegen (beweisen)?Die Rückmeldung die ich erhalten habe, war dass in Zukunft der Zahlungsnachweis digital auch gültig sein wird.
Bei uns ist es so, dass die eigentliche Jagdkarte auf den ersten Blick keine große Relevanz hat. Sie belegt nur, dass eine Prüfung absolviert und bestanden wurde und man Zwangsmitglied der Knt. Jägerschaft ist.
Der Beleg für die Gültigkeit ist der abgestempelte Erlagschein (Überweisungsträger). Dieser ist nur mit dem Stempel der Bank gültig.
Ohne Jagdkarte bekommt man auch keinen Erlagschein (Überweisungsträger) zugeschickt.
Eine absolut bescheidene Lösung. Man braucht zwei Fetzen Papier!
Und bei mir ist jedes Jahr ein mords Kampf, den Stempel zu erhalten. Ich will ja keine € 6,- für die Bareinzahlung und Stempelung löhnen müssen.
Für die Online-Überweisung gibt mir die Bank aber keinen Stempel... also muss ich die Überweisung auch noch ausdrucken und mitführen: 3 Fetzen Papier!
Abgesehen davon, dass man diese auch fälschen kann!
Das wäre aber mit dem Plastikteil auch nicht anders!
Der Deutsche Jagdschein hat dafür den Eintrag nebst Stempel der Behörde drin.