Jagdliche Einrichtungen bei Pächterwechsel....

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Hallo zusammen,
wir kauen momentan ein bisschen am Pächterwechsel im Revier. Der Pachtvertrag wurde wegen Streitigkeiten mit einigen Jagdgenossen vorzeitig gekündigt, die Kündigung von der ausserordentlichen Jagdgenossen-Versammlung angenommen und gleich ein neuer Pächter eingesetzt (!). Das ging alles ratzfatz und jetzt fiel den Verantwortlichen mit ca. 14-tägiger Verspätung ein, dass da ja noch einige neuwertige Hochsitze und Fütterungsautomaten im Revier seien, die der neue Pächter sich nicht so ohne weiteres unter den Nagel reissen könne. Vereinbart worden ist nix, nur der Pachtvertrag annuliert - mit der Unterzeichnung des neuen Pachtvertrags ging das Revier an den Neuen über - die Einrichtungen auch?
Was meint Ihr?
Schönen Gruß
Manni
 
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Zunächst einmal kommt es darauf an, ob im Pachtvertrag etwas dazu geregelt ist.

Ansonsten gelten die Regelungen des BGB. Der alte Pächter ist berechtigt (§ 539, Absatz 2) die Anlagen zu entfernen, der Anspruch verjährt nach 6 Monaten. Auf der anderen Seite kann der Verpächter das Entfernen sogar einfordern.
 
G

Gelöschtes Mitglied 17197

Guest
manni3006


Ich hab jetzt das ganze 2 x gelesen.
Und komm immer noch zu dem Schluss:

Du gehörst nach dem gelesenen, keiner der 3 Parteien (Alt-, Neupächter, Jagdgenosse) an.

Von wem wurde denn geküdigt ?

Von den Jagdgenossen wegen der Fütterungsautomaten etwa ?:biggrin:


zum Problem selber
Wäre ich einer der Jagdgenossen (und nur denen könnte ich theoretisch zugehören) würde ich die Trümmer zerhacken und auf Wildschaden klagen
 
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Wen die Jagdlichen Einrichtungen vom Altpächter Errichtet worden sind , sind diese Eigentum der Altpächter.

Je nach Bundesland unterschiedlich ( zukünftig bitte bei allen Fragen in/um Jagdrecht/ Pächter/ Wildschaden immer Bundesland mit angeben...)
muss dem Altpächter eine angemessener Zeitraum (In der Regel 1/4 bis 1/2 jahr) nach Pachtbeendigung eingeräumt werden seinen Eigentum auch in Besitz zu nehmen; da er ja bis zum letzten Jagdtag diese Nutzen kann.

Hilfreich wäre auch dem Alteigentümer das Betriebsrisiko; als die Haftpflicht für die Jagdlichen Einrichtungen für diesen Zeitraum zu Übertragen; da der Neupächter das Haftpflichtrisiko für Fremdes Eigentum nicht tragen kann ( wer kommt für den Unterhaltungsaufwand auf ?), Ebenso sollten Verbindliche Regelungen getroffen werden was ist wen der Altpächter nicht Abbaut; wer entsorgt ? Hier ist dann evt sogar die Jagdgenossenschaft in der Pflicht.


OHNE verbindlich Regelungen die Jagdlichen Einrichtungen nicht Benutzen ! Das könnte richtig Ärger geben...

ABER wen sich der Altpächter sträubt ( Rache ?) dann aber auch auf Folgen Hinweisen ( evt, Wildschadessmithaftung weil Jagdausübung drastisch erschwert wurde.)




TM
 

JMB

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Edit waidwilli79 - ot
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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manni3006


Ich hab jetzt das ganze 2 x gelesen.
Und komm immer noch zu dem Schluss:

Du gehörst nach dem gelesenen, keiner der 3 Parteien (Alt-, Neupächter, Jagdgenosse) an.

Von wem wurde denn geküdigt ?

Von den Jagdgenossen wegen der Fütterungsautomaten etwa ?:biggrin:


zum Problem selber
Wäre ich einer der Jagdgenossen (und nur denen könnte ich theoretisch zugehören) würde ich die Trümmer zerhacken und auf Wildschaden klagen

Ä...inwiefern ist zur Beurteilung des Sachverhalts wichtig, welcher Partei ich angehöre?:14:
Die Trümmer zerhacken und auf Wildschaden klagen? Eigenartige, vor allem strafbare, Ansicht, sie gehören entweder den alten oder den neuen Pächtern, auf keinen Fall irgendeinem Jagdgenossen, der sich für einen Gutherrn anno 1900 hält. Und genau DIESE Einstellung und daraus resultierende Handlungen waren der Grund für die Kündigung des Pachtvertrags.....
Manni
 

JMB

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Ich weiß gar nicht was Du willst ...

Die Analyse der mangelnden Kenntnisse im Jagdrecht war jedenfalls fundiert und zutreffend!
Das wird (jedenfalls normalerweise) schon im Jungjägerkurs behandelt (ist also keine Frage, die tiefgreifendes Wissen im Jagdrecht erfordert) und lässt sich im jeweiligen LJG nachlesen.

Wie Jagdgenossenschaft und/oder Pächter das nicht wissen können entzieht sich meinem wohl begrenzten Vorstellungsvermögen.


WaiHei
 
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Hat der Pächter gekündigt oder die Jagdgenossenschaft?

Wenn der Preis nicht exorbitant hoch ist würde ich dem Vorpächter die (guten) Abkaufen, auch wenn du neue billiger zu kaufen kriegst, aufstellen mußt du die auch noch.
Dann ist auch die rechtliche Seite eindeutig:biggrin:
 
G

Gelöschtes Mitglied 17197

Guest
Ä...inwiefern ist zur Beurteilung des Sachverhalts wichtig, welcher Partei ich angehöre?:14:
Die Trümmer zerhacken und auf Wildschaden klagen? Eigenartige, vor allem strafbare, Ansicht, sie gehören entweder den alten oder den neuen Pächtern, auf keinen Fall irgendeinem Jagdgenossen, der sich für einen Gutherrn anno 1900 hält. Und genau DIESE Einstellung und daraus resultierende Handlungen waren der Grund für die Kündigung des Pachtvertrags.....
Manni


1. Weil die 3 Parteien unterschiedliche Interessen haben ?

warum wurde denn gekündigt und von wem ?

2. Als Gutherr halten sich wohl eher jagdpächter, für ihre jämmerlichen paar Euro, die nicht mal einen Bruchteils Ihres angerichteten Schadens darstellen.
Das geht nur solange die meisten Jagdgenossen keine Ahnung haben oder falls sie sich in der Minderheit fühlen und keinen Ärger nachen wollen.


wäre das anders gäb es bald um 350 TSD Sonntagsjäger weniger.
250 TSD würde die abgeschafte Winterfütterung ersetzen. Den Rest richtige Jäger.



Zur objektiven Rechtslage kam ja schon ein Beitrag:cool:
 
G

Gelöschtes Mitglied 17197

Guest
...Und genau DIESE Einstellung und daraus resultierende Handlungen waren der Grund für die Kündigung des Pachtvertrags.....
Manni


geht es noch genauer ?

Einer meiner Vorfahren war um 1900 so ein Jagdherr (Pächter über 1800 Jagd).

Er war aber zugleich auch Jagdgenosse: Und hätte NIE mit einem JG wegen der Jagd Streit gemacht
 
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Das deutet darauf hin, das die Jagdgenossenschaft, (Vorstand) selbst nach Bekanntwerden des bevostehenden Pächterwechsels sich um nichts gekümmert hat. Es ist halt schon schwierig, in einer JG eine kompetente Vorstandschaft zu wählen. :sad:
 
G

Gelöschtes Mitglied 17197

Guest
Das deutet darauf hin, das die Jagdgenossenschaft, (Vorstand) selbst nach Bekanntwerden des bevostehenden Pächterwechsels sich um nichts gekümmert hat. Es ist halt schon schwierig, in einer JG eine kompetente Vorstandschaft zu wählen. :sad:

eine sachkundige und kompetente JG würde heutzutag gar nicht mehr verpachten.
Mangels kompetenter passionierter Jäger.


Im übrigen, die Teile stehen auf fremden Grund und Boden :evil:- also auf dem eines der JG.

Jetzt ist doch vorerst die Frage, störren sie den Grundeigner ? :lol:
 
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eine sachkundige und kompetente JG würde heutzutag gar nicht mehr verpachten.
Mangels kompetenter passionierter Jäger.
Das zu entscheiden obligt der JG = ist hier OT

Im übrigen, die Teile stehen auf fremden Grund und Boden :evil:- also auf dem eines der JG.
Das standen sie bisher auch, hier zählt die 6 Monatsfirst um die J-Einr. zu entfernen = also auch OT

Jetzt ist doch vorerst die Frage, stör(r)en sie den Grundeigner ? :lol:

Bisher haben die auch nicht gestört, im übrigen müßte der bish. JP im Besitz einer Erlaubnis sein, oder wenn nicht, ist es eine Duldung, da nicht rechtzeitig widersprochen wurde. Also auch hier die 6 Monatsfrist!

Man wird sich also zusammen setzen und miteinander reden müssen! ;-)
 
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Oder, wenn der neue Jagdpächter kostenlos übernehmen will, AUSSITZEN und die nach dem jeweiligen LJG vorgesehene Frist ablaufen lassen ... :roll:
 

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