Jagdliche Einrichtungen (Drückjagdsitze und Ansitzkanzeln)

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Ich war bis 31.3. ein halbes Jahr Jagdgast in einem Revier.
In dieser Zeit habe ich drei Drückjagdsitze und eine Ansitzkanzel für dieses Revier
selber gebaut und auch das Holz für die JE gekauft, (was ja auch einen hohen Kostenfaktor darstellt.)
mit dem Versprechen einen Begehungsschein zubekommen.
Da ich bis zum heutigen Tag nichts mehr von dem Pächter hörte, habe ich ihm
mitgeteilt, dass ich mir ein anderes Revier suche und dass ich meine Reviereinrichtungen wieder abhole.
Er teilte mir mit, dass die Sitze dem Jagdausübungsberechtigten gehören.

LJV schreibt (Empfehlung für Pachtverträge) aber, die Jagdlicheneinrichtungen gehören dem Erbauer.
Wem gehören nun die JE jetzt?
Ich habe ja für diese Einrichtungen viel Geld ausgegeben und sie selber gebaut.
 
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Bis zum 31.03. bist Du Jagdgast gewesen. Heute ist der 2.4.. Da ist ja noch nicht so viel Zeit vergangen.

Hast Du bevor Du deinen Rückzug angemeldet hast mit dem Pächter über den BGS geredet?

Hast Du Belege (Quittungen) über den Holzkauf?
 
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Ich war bis 31.3. ein halbes Jahr Jagdgast in einem Revier.
In dieser Zeit habe ich drei Drückjagdsitze und eine Ansitzkanzel für dieses Revier
selber gebaut und auch das Holz für die JE gekauft, (was ja auch einen hohen Kostenfaktor darstellt.)
mit dem Versprechen einen Begehungsschein zubekommen.
Da ich bis zum heutigen Tag nichts mehr von dem Pächter hörte, habe ich ihm
mitgeteilt, dass ich mir ein anderes Revier suche und dass ich meine Reviereinrichtungen wieder abhole.
Er teilte mir mit, dass die Sitze dem Jagdausübungsberechtigten gehören.

LJV schreibt (Empfehlung für Pachtverträge) aber, die Jagdlicheneinrichtungen gehören dem Erbauer.
Wem gehören nun die JE jetzt?
Ich habe ja für diese Einrichtungen viel Geld ausgegeben und sie selber gebaut.

Gibt es einen schriftlichen Vertrag über das Abkommen, ist alles klar. Ist es eine mündliche Abmachung gibt es nur Ärger, der evtl. viel teurer wird als die Kanzeln.
Versuche es im Frieden zu klären, die Alternativen sind unter Umständen nicht so berauschend.
z.B.: Du baust die Kanzeln ab und er zeigt dich an wegen Diebstahl. Dann musst du beweisen, dass sie von dir sind und nicht von ihm und ihm nicht überlassen wurden.
Oder aber du zeigst ihn an, wenn er verhindert, dass du die Kanzeln mit nimmst und wieder muss bewiesen werden, dass sie dir sind und nicht ihm und nicht ihm überlassen wurden. :poop:
Oder er sagt, die Kanzeln waren als Gegenleistung für den alten BGS und du hast das falsch verstanden. Beweis jetzt mal der Staatsanwaltschaft, dass er was anderes gesagt hat......
 
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Der Jagdausübungberechtigte/Pächter ist derzeitiger Besitzer weil er die Gewalt über sie ausüben kann. Damit ist er aber noch kein Eigentümer der Gegenstände. Das würde ich mal prüfen lassen, oftmals gibts darüber schon Urteile. Zur Not mal so Jagd Rechtsanwälte kontaktieren, die finden das schneller
 
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Bau sie ab und er muss beweisen, dass ein Diebstahl vorliegt. Was er nicht kann.
 
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1. Setze eine Frist von 14 Tagen zur Erteilung des versprochenen BGS.
2. Bei Ablauf der Frist erklärst du den Rücktritt vom Vertrag.
3. Nach dem Rücktritt kannst du Herausgabe der Sitze verlangen.
4. Den Herausgabeanspruch musst du gerichtlich geltend machen, wenn sie nicht freiwillig erfolgt.
5. Du solltest die Sitze nicht selber abbauen, vor allem nicht vor 2..

Hintergrund:
Ob du noch Eigentümer bist, ist schwierig zu beurteilen, weil man auch von einer stillschweigenden Übereignung ausgehen könnte. Unabhängig davon ist der Pächter Besitzer und könnte aufgrund der immer noch bestehenden, aber von ihm nicht erfüllten Vereinbarung auch ein wirksames Besitzrecht haben, dass man erst beseitigen muss. Und das geschieht über den Rücktritt. Das ist der sicherste Weg, der Dir sicher keine Probleme einhandelt. Nach dem Rücktritt hast du drei Anspruchsgrundlagen, auf die du dich dann problemlos berufen kannst (346; 812; 985 BGB). Ohne Rücktritt lieferst du Steilvorlagen für akademische Diskussionen, die auch zu deinem Nachteil ausgehen können und schlimmstenfalls in der Begehung einer Straftat enden (Diebstahl).
 
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Stillschweigender Übergang!?

Ich kaufe Holz und stelle die Sitze dann im Wald auf. Wo ist jetzt der Übergang!?

anderes Beispiel:

Ich kaufe einen Fernseher, stelle den in die gemeinsame Wohnung, die ich mit meiner Freundin bewohne.... stillschweigend habe ich Ihr jetzt den Fernseher geschenkt!?

Nr. 2

Ich kaufe eine Wildkamera... hänge die im Revier zur Beobachtung auf.... schwubbs gehört die nicht mehr mir sondern dem Pächter!?

Nr. 3

Ich kaufe eine Motorsäge, bringe die zum Kanzelbau mit, damit ich die nicht jeden Samstag hin und herfahren muss lasse ich die in der Jagdhütte stehen.... schwubbs gehört die jetzt dem Pächter!?
 
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Überlege aber VOR jeder weiteren Aktion, wie das deine weitere jagdliche Zukunft beeinflusst: Wenn der Pächter besser vernetzt ist als Du (wovon ich mal ausgehe), ihr ernsthaften Streit bekommt und er dich hintenrum schlecht macht, wirst Du es schwer haben woanders Anschluss zu finden.
 
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@Pilzesammler
Es kann auch sein, das der Paechter eine ganz andere Sicht auf die geschilderte Sache hat, wie die die uns hier dargestellt wird.
Ein klaerendes Gespraech ist sicher eine bessere Loesung, wie das Meiste hier vorgeschlagene.
Es waere auf jeden Fall, meine Metode um die Lage zu klaeren.

tømrer
 
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@HeiLo: Du brauchst eine Einigung über den Eigentumswechsel, dafür braucht es allerdings nicht viel, vor allem wenn vorher eine vertragliche Verpflichtung bestand, dem Pächter eine Leiter zu bauen („Die Leiter steht jetzt“ - „Ah, prima, freue mich Danke“). Dann noch Besitzwechsel und du bist nicht mehr Eigentümer.

Was hier passiert ist, also ob Übereignung ja oder nein, ist völlig offen und man könnte eine 200seitige Doktorarbeit darüber schreiben. Ausgang völlig ungewiss.

Also gibt es zwei Wege:

Entweder man macht den harten Max und lädt die Leitern auf, weil einem alles andere zuviel ist. Worst case allerdings: Strafanzeige wegen Diebstahl, einstweilige Verfügung und Herausgabeklage gegen einen selbst, Kosten im unteren vierstelligen Bereich.

Oder man wählt den sicheren Weg, wie von mir beschrieben. Klar, das ist piefig und nicht so geil, spart am Ende aber Zeit, Nerven und Geld.

Mir persönlich ist es egal. Allerdings sollte man in Rechtsfragen nicht vorschnell seinem eigenen Empfinden folgen.
 
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Alle die hier einen auf Hardliner machen und Rücktritt von einem Vertrag vorschlagen, welchen es gar nicht gibt.
Wenn der TS in Zukunft jagen möchte, wäre mein Vorschlag folgender.
1. Das Gespräch mit dem Pächter suchen, falls dieser die Einrichtungen nicht herausgeben will, würde ich Ihm mit sehr deutlichen Worten klarmachen, was ich Menschlich von Ihm halte (unter 4 Augen)
2. Ein Konto Lehrgeld einrichten und diese Investition darunter verbuchen, wird wohl nicht der letzte Posten sein:cool:
3. Es ist davon auszugehen, dass der Pächter besser in der Jägerschaft vernetzt ist, als unser TS?
deshalb würde ich von einer Demontage etc. Abstand nehmen, nicht dass es nachher heißt XY hat bei uns Hochsitze geklaut.

Bitter, aber Realität.
 
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@HeiLo: Du brauchst eine Einigung über den Eigentumswechsel, dafür braucht es allerdings nicht viel, vor allem wenn vorher eine vertragliche Verpflichtung bestand, dem Pächter eine Leiter zu bauen .
Worin soll dieser Vertrag bestanden haben?

Typisch wäre doch, mal wieder eine unentgeltliche Jagderlaubnis in Aussicht zu stellen, obwohl offenbar ein Vertrag über eine Leistung (Leiterbau) und somit eine entgeltliche Jagderlaubnis vereinbart wurde. Eine Seite hat geliefert (steht ja sichtbar da rum), die andere muss jetzt ebenfalls erfüllen.

Oder erfolgte der Leiterbau als Leistung für eine zurückliegende Jagderlaubnis, die danach nicht erneuert wurde?

basti
 
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In dieser Zeit habe ich drei Drückjagdsitze und eine Ansitzkanzel für dieses Revier
selber gebaut und auch das Holz für die JE gekauft, (was ja auch einen hohen Kostenfaktor darstellt.)
mit dem Versprechen einen Begehungsschein zubekommen.

Hochsitze gegen Begehungsschein. Ich würde das Vertrag nennen.
 
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Nachdem nun April ist, ist die spannende Frage ob der Pächter überhaupt noch Pächter ist, oder ob da ein Wechsel stattgefunden hat.
 
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Danke für eure Meinungen. Werde doch mal einen Anwalt befragen.
 

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