- Registriert
- 5 Okt 2014
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Sehr geehrte Foristi,
wie stellt sich das rechtliche Procedere beim direkten Tausch bzw. Ersatz einer jagdlichen erworbenen KW da?
Wenn ich zB. eine über das Jagdscheinbedürfnis vor über 20 Jahren erworbene KW, hier Pistole im Kaliber .45ACP,
in einen Revolver .357 Mag. beim Waffenhändler wandeln will?
Die .45ACP Pistole konnte trotz 3 maliger Büchsenmacher Reparaturversuche nicht mehr in einem sicheren den jagdlichen Ansprüchen genügenden Funktionszustand gebracht werden. Sie doppelt leider ab und an mehr als heftig!
Eine baugleiche Ersatzwaffe ist nicht mehr zu bekommen, da der Hersteller der damaligen Kleinstserie mittlerweile im verdienten Ruhestand gegangen ist.
Geht das ohne großes TamTam, im direkten Austausch?
Oder gilt da wie bei sportlichen Bedürfnissen der Grundsatz "neue Waffennummer = neuer Antrag mit entsprechend aufwändiger Bedürfnisprüfung etc. pp.?
Bei einer über das "sportliches Bedürfnis" erworbenen KW ist ja die einfach Möglichkeit eines Tausch für eine Ersatzwaffe so jedenfalls nicht im WaffG vorgesehen.
Hier müsste nach dem Austragen der bisherigen KW das volle Programm für eine erneute EWB gefahren werden.
WaiHei!!!
wie stellt sich das rechtliche Procedere beim direkten Tausch bzw. Ersatz einer jagdlichen erworbenen KW da?
Wenn ich zB. eine über das Jagdscheinbedürfnis vor über 20 Jahren erworbene KW, hier Pistole im Kaliber .45ACP,
in einen Revolver .357 Mag. beim Waffenhändler wandeln will?
Die .45ACP Pistole konnte trotz 3 maliger Büchsenmacher Reparaturversuche nicht mehr in einem sicheren den jagdlichen Ansprüchen genügenden Funktionszustand gebracht werden. Sie doppelt leider ab und an mehr als heftig!
Eine baugleiche Ersatzwaffe ist nicht mehr zu bekommen, da der Hersteller der damaligen Kleinstserie mittlerweile im verdienten Ruhestand gegangen ist.
Geht das ohne großes TamTam, im direkten Austausch?
Oder gilt da wie bei sportlichen Bedürfnissen der Grundsatz "neue Waffennummer = neuer Antrag mit entsprechend aufwändiger Bedürfnisprüfung etc. pp.?
Bei einer über das "sportliches Bedürfnis" erworbenen KW ist ja die einfach Möglichkeit eines Tausch für eine Ersatzwaffe so jedenfalls nicht im WaffG vorgesehen.
Hier müsste nach dem Austragen der bisherigen KW das volle Programm für eine erneute EWB gefahren werden.
WaiHei!!!