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Gelöschtes Mitglied 26188
Guest
Ich wage trotz meines fast schon senilen Zustandes die Prognose, dass Du Letzteres nie erreichen wirst!
Danke! Dein Zuspruch ehrt Dich....
Ich wage trotz meines fast schon senilen Zustandes die Prognose, dass Du Letzteres nie erreichen wirst!
Nein. Sonst würdest Du eine Teilnahme Deines Hundes an einer HP nicht nach wie vor von seiner Zuchttauglichkeit abhängig machen.Ich habe sehrwohl verstanden
Professionell wird das nix mehr, wenn der Hund erstmal jagdlich angefixt ist. Außerdem gehört da insbesondere für den Führer erheblich mehr dazu, als dem Hund nachzulaufen. Vor allem Zeit und Engagement, was er ja für Nachsuchen schon nicht hat.
Als Hobby natürlich jederzeit.
Bist Du haupberufliches Nachsuchengespann oder machst Du das als Hobby jederzeit?
Es gibt keine hauptberuflichen Nachsuchengespanne.Bist Du haupberufliches Nachsuchengespann oder machst Du das als Hobby jederzeit?
Es gibtkeinenur ein hauptberuflichens Nachsuchengespannein Deutschland.
Ich hab es zeitweise als Schonzeitauslastung betrieben, aktuell hab ich zuviel um die Ohren. Erfordert nämlich auch einiges an Organisation, da man da andere Menschen dazu braucht .
@ Anthas: wenn mich der Führer eines Prüfungshundes vor der Prüfung " zur Sau" machen würde, würde vor der Prüfung wohl überall das Gleiche getan: Du dürftest unverrichteter Dinge nach Hause fahren!
Inwieweit sich die PO der "anderen" Vereine mit der des KBGS decken, kann ich nicht beurteilen - die des VH deckt sich definitiv nicht mit der des KBGS! Wenn Du von im JGHV nicht anerkannten Vereinen sprichst, wovon ich ausgehe, mag das zutreffen - bloss was Du mit deren Prüfungszeugnis dann machen willst.....
P.S.: es gibt im JGHV keine Richter VH oder KBGS, sondern nur Richter SWH!
@AnthasIch zitiere mal von der Homepage (Quelle kbgs.de)
Ich bin mir ja immernoch nicht so ganz sicher ob du KBGS Mitglied bist aber wenn, dann "unterwirfst" du dich ja in gewissen Maßen den Zielen, was ich hier nicht so ganz herauslesen.
- Die Ziele und Aufgaben des Vereins unterstützt, die Satzung achtet und bei kameradschaftlicher Zusammenarbeit der waidgerechten Jagd dienen will
- Einen gültigen Jagdschein besitzt
- Zwei befürwortende Stellungnahmen erbringt ( „Altmitglied“ und Gruppenobmann)
Was sagt denn dein Pate zu deiner Einstellung?
Und mal rein aus Neugierde, wie groß ist denn der Radius den du da ziehst und was machst du wenn ein Schütze anruft der 1km weiter wohnt? Wird der dann sitzen gelassen?