Hallo zusammen,
eventuell hätte ich die Chance ein Pacht zu übernehmen. Ich jage schon eine weile in dem Revier und nun böte sich die Möglichkeit das Revier (Zustimmung der JG vorausgesetzt) 2021 zu übernehmen. Wildschaden ist nicht gedeckelt. Jedoch gibt es eine Ausstiegsklausel, sollte der Wildschaden die Pachtkosten in drei aufeinanderfolgenden Jahren übersteigen. Da die letzten zwei Jahre 0€ Wildschaden angefallen ist, mach ich mir darüber weniger Sorgen. Was mir eher Kopfzerbrechen bereitet ist folgende Klausel:
Forstschutzkosten
Die Pächter verpglichten sich zur Übernhame der Wildschutzkosten in Höhe von 2€ je ha Waldjagt. Eine Anpassung der Wildschutzkosten erfolgt alle 3 Jahre, also erstmalig 2021. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Jagdpächter die Hälfte der nachgewiesenen Wildschutzkosten.
Was bedeutet das konkret? Bedeutet das bisher Zahlt der aktuelle Pächter bei ca. 200ha Waldjagt 2€*200ha = 400€/ha/a? und wenn ich dann übernehmen würde bezahle ich von einem Betrag X€ die Hälfte?
Wie wird das fest gelegt? Wie schütze ich mich vor überzogenen Kosten durch den Förster? Es gibt keine Klausel die den Wildschaden durch Verbiss regelt. Zahle ich dann bei Verbissschäden kein Geld? Steigten und Fallen die Forstschutzkosten mit Verbiss? Zahle ich mehr wenn der Förster bzw. die Besitzer der Parzellen auf die Idee kommen plötzlich auf zu forsten?
Wie seht ihr das? Hat diese Klausel das potenzial die Pachtkosten unnötig in die höhe zu treiben?
Ich weiss es sind viel Fragen. Ich möchte mir dieses Revier aber nicht entgehen lassen. Jedoch soll es mich bei aller Liebe zur Jagd auch nicht in den Ruin treiben.
Vielen Dank für eure Antworten!
eventuell hätte ich die Chance ein Pacht zu übernehmen. Ich jage schon eine weile in dem Revier und nun böte sich die Möglichkeit das Revier (Zustimmung der JG vorausgesetzt) 2021 zu übernehmen. Wildschaden ist nicht gedeckelt. Jedoch gibt es eine Ausstiegsklausel, sollte der Wildschaden die Pachtkosten in drei aufeinanderfolgenden Jahren übersteigen. Da die letzten zwei Jahre 0€ Wildschaden angefallen ist, mach ich mir darüber weniger Sorgen. Was mir eher Kopfzerbrechen bereitet ist folgende Klausel:
Forstschutzkosten
Die Pächter verpglichten sich zur Übernhame der Wildschutzkosten in Höhe von 2€ je ha Waldjagt. Eine Anpassung der Wildschutzkosten erfolgt alle 3 Jahre, also erstmalig 2021. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Jagdpächter die Hälfte der nachgewiesenen Wildschutzkosten.
Was bedeutet das konkret? Bedeutet das bisher Zahlt der aktuelle Pächter bei ca. 200ha Waldjagt 2€*200ha = 400€/ha/a? und wenn ich dann übernehmen würde bezahle ich von einem Betrag X€ die Hälfte?
Wie wird das fest gelegt? Wie schütze ich mich vor überzogenen Kosten durch den Förster? Es gibt keine Klausel die den Wildschaden durch Verbiss regelt. Zahle ich dann bei Verbissschäden kein Geld? Steigten und Fallen die Forstschutzkosten mit Verbiss? Zahle ich mehr wenn der Förster bzw. die Besitzer der Parzellen auf die Idee kommen plötzlich auf zu forsten?
Wie seht ihr das? Hat diese Klausel das potenzial die Pachtkosten unnötig in die höhe zu treiben?
Ich weiss es sind viel Fragen. Ich möchte mir dieses Revier aber nicht entgehen lassen. Jedoch soll es mich bei aller Liebe zur Jagd auch nicht in den Ruin treiben.
Vielen Dank für eure Antworten!