[Baden-Württemberg] Jagdpacht, deute ich die Klausel richtig?

JBB

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So, hab es gefunden - wenn man schaut, was der Gemeindetag z.B. beschlossen hat, kann man sich glücklich schätzen, wenn seine Verpachtung ohne große Beteiligung der Gemeinde läuft. Ich zitiere mal:

Der Verpächter ist befugt. die erforderlichen Maßnahmen der Wildschadensverhütung nach billigem Ermessen zu treffen. Er wird den Pächter rechtzeitig vorher, sofern die Maßnahmen nicht unaufschiebbar sind, informieren und Gelegenheit zur Stelungsnahme geben. Der Pächter ist verpflichtet die Kosten dieser Maßnahmen im Wald vollständig zu tragen.

Sonderformulierungen kürzen es auf 2/3 oder begrenzen es auf XY Kosten/Jahr.

Natürlich gibt es Gemeinden, die lassen mit sich reden, es gibt aber im Zuge leerer Kassen auch das Gegenteil.
 
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Danke JBB für die PN, das macht einiges klarer.
Die Vorsitzenden der JG sind keine Unmenschen. Ich werde jetzt erstmal klären was in den nächsten Jahren ansteht. Eventuell kann man sich auch darauf einigen das Ich als Pächter und meine Begeher dann bei Forstschutzmaßnahmen Arbeitsdienst ableisten und somit eine Senkung zumindest der Personalkosten möglich ist. Sollten große Aufforstungen mit stark verbissgefährdeten Baumarten anstehen muss eine andere Lösung her. Sollte sich alles im bisherigen Rahmen bewegen kann ich guten Gewissens unterschreiben. Voraussetzung ist natürlich die JG lässt den bisherigen Pächter raus und akzeptiert mich als Pächter.

Ach ja ein Schmankerl gibt es in dem Pachtvertrag auch. Mir stehen 1% der bejagbaren Fläche für Revierverbesserungsmaßnahmen zu. Diese muss nicht zwingend zusammenliegen. Theoretisch könnte man so über Wildäcker/Wildruhezonen von den Aufforstungsflächen ablenken.

Ich denke ich weiß erst mehr, wenn ich mit meinem Jagdherren gesprochen habe und der mal die JG bzw. Förster kontaktiert hat.
 

JBB

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Nagel mich grade nicht fest, aber dieses eine Prozent steht irgendwo schon im Gesetz meine ich. Also kein echtes Schmankerl - sondern nur die Wiederholung bestehender Rechtsvorschriften.

Aber ja, damit kann man arbeiten.
 
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Ich bin eher der Typ, der bei der Risikoabwägung vom Schlimmsten ausgeht. Nach dem Motto was wäre wenn und könnte ich mir das leisten.
Arbeitseinsatz und Lenkung durch Wildäcker hören sich gut an, aber wehe es funktioniert nicht...
Wenn jemand die Klauseln nicht bis zum letzten ausnutzen will, kann er ja einer Änderung oder Umformulierung leicht zustimmen. Ansonsten wäre mir das Risiko zu groß.
 
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Moin,

da hat eine Jagdgenossenschaft einen variablen Anteil in die Pachtbedingungen eingebaut. Sehr clever, den Jagdausübungsberechtigten vertraglich für forstliche Schutzmaßnahmen zahlen zu lassen. Da kein Zusammenhang zu jagdlichen Erfolgen ("Herbeiführen eines tragbaren Schalenwildbestandes") vorgesehen ist, kannst Du Zoodirektor oder Ökojäger sein, zahlen darfst Du trotzdem. Und zwar nach freiem Ermessen der JG!

Da müsste auch noch klar gestellt werden, ob von Brutto oder Netto die Rede ist!

Ein Vertrag wird für die Auseinandersetzung geschlossen. Wenn die Gegenpartei nicht vom Schlimmsten ausgeht, kann man ja auch andere Formulierungen, insbesondere einen konkreten Deckel, vereinbaren.

Würde ich so nicht unterschreiben.

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
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Nagel mich grade nicht fest, aber dieses eine Prozent steht irgendwo schon im Gesetz meine ich. Also kein echtes Schmankerl - sondern nur die Wiederholung bestehender Rechtsvorschriften.

Aber ja, damit kann man arbeiten.

JWMG BW
§ 6
Duldung von Hegemaßnahmen

Wer sein Jagdrecht nach § 17 verpachtet hat, hat auf den betroffenen Grundflächen Maßnahmen der jagdausübungsberechtigten Person im Rahmen des Wildtiermanagements und der Hege im Sinne des § 5 in zumutbarem Umfang und, soweit angemessen, gegen eine Entschädigung zu dulden. Bei Jagdgenossenschaften gilt diese Verpflichtung auch für ihre Mitglieder. Die Verpflichtung nach Satz 1 gilt entsprechend für Nutzungsberechtigte, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht Nutzerin oder Nutzer der Grundfläche ist.

Abschnitt 7
Wild- und Jagdschaden

§ 51a
Präventions- und Ausgleichssysteme

(2) Die Präventions- und Ausgleichssysteme haben die Aufgabe, Wildschäden zu verhindern und die aus Wildschäden entstehenden Schadensersatzansprüche auszugleichen; die §§ 52 bis 57 bleiben unberührt. Die Präventions- und Ausgleichssysteme sind so zu gestalten, dass sie den Zielen des § 2 entsprechen. Diese Ziele sollen insbesondere durch revierübergreifende Maßnahmen erreicht werden.

Mehr hab ich zu dem Thema nicht gefunden im JWMG.
 
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Ich würde so einen Vertrag nicht unterschreiben und ich bin beides Förster und Pächter.
In der heutigen Zeit (Klimaerwärmung, Trockenheit und Schadorganismen die bei den prädisponierten Bäumen leichtes Spiel haben), kann das sehr teuer werden.
200 ha Wald hört sich erst mal wenig an, kann aber bei Schadereignissen auf größerer Fläche richtig teuer werden. Ist natürlich abhängig von der Zielsetzung der/des Waldbesitzer.
1 ha Schutz kostet zwischen 1500-2500€ ! Rechne Dir das mal hoch auf "nur" 10 ha :oops:
Entweder klare Begrenung der Zahlung oder evtl. ruinös.
PS: Um die Duldung von Hegemaßnahmen würde ich mir erstmal weniger Gedanken machen...
 
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Hallo zusammen,

eventuell hätte ich die Chance ein Pacht zu übernehmen. Ich jage schon eine weile in dem Revier und nun böte sich die Möglichkeit das Revier (Zustimmung der JG vorausgesetzt) 2021 zu übernehmen. Wildschaden ist nicht gedeckelt. Jedoch gibt es eine Ausstiegsklausel, sollte der Wildschaden die Pachtkosten in drei aufeinanderfolgenden Jahren übersteigen. Da die letzten zwei Jahre 0€ Wildschaden angefallen ist, mach ich mir darüber weniger Sorgen. Was mir eher Kopfzerbrechen bereitet ist folgende Klausel:

Forstschutzkosten
Die Pächter verpglichten sich zur Übernhame der Wildschutzkosten in Höhe von 2€ je ha Waldjagt. Eine Anpassung der Wildschutzkosten erfolgt alle 3 Jahre, also erstmalig 2021. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Jagdpächter die Hälfte der nachgewiesenen Wildschutzkosten.

Was bedeutet das konkret? Bedeutet das bisher Zahlt der aktuelle Pächter bei ca. 200ha Waldjagt 2€*200ha = 400€/ha/a? und wenn ich dann übernehmen würde bezahle ich von einem Betrag X€ die Hälfte?
Wie wird das fest gelegt? Wie schütze ich mich vor überzogenen Kosten durch den Förster? Es gibt keine Klausel die den Wildschaden durch Verbiss regelt. Zahle ich dann bei Verbissschäden kein Geld? Steigten und Fallen die Forstschutzkosten mit Verbiss? Zahle ich mehr wenn der Förster bzw. die Besitzer der Parzellen auf die Idee kommen plötzlich auf zu forsten?

Wie seht ihr das? Hat diese Klausel das potenzial die Pachtkosten unnötig in die höhe zu treiben?

Ich weiss es sind viel Fragen. Ich möchte mir dieses Revier aber nicht entgehen lassen. Jedoch soll es mich bei aller Liebe zur Jagd auch nicht in den Ruin treiben.
Vielen Dank für eure Antworten!


Nur zur Schadensverhütung. Wir haben eine entsprechende Klausel auch im Vertrag, allerdings mit Konkretisierung der Massnahmen. Wir zahlen nur Schutzmassnahmen zur Einzäunung - sonst nichts- und zwar entweder Material oder Lohn. Ein Verbissgutachten dokumentiert den Wildschaden (nur Gemeinde) und wir bekommen erstattet, wenn der zurückgeht oder gering ist. Die privaten Besitzer machen gar nichts, da wir - wenn die gleich saublöd kommen - sagen, dass wir das Material holen und bezahlen. Auch bitten wir um die Genehmigung dort Sitze hinzustellen - bei einem Nein entfällt die Entschädigungspflicht. Es ist also nicht alles einseitig.

Die Kosten pro Jahr liegen bei ca. 350-400ha Wald bei ca. 400-600€ p.a.. Wir zahlen dem Forst den Arbeitslohn für die Zäune und zwar Aufbau und Abbau. Das zahlen wir auch Waldarbeitern nach BAT - alle sind zufrieden, da die auch Material entsorgen. Erstattet bekommen wir jetzt so 150€ im Jahr. Wildschaden im Wald war hoch gewesen, aber wir bejagen sehr streng an poteniellen Schadflächen. Vergleiche sind immer schwer, aber es werden p.a. 2-3 Flächen in der Größe 50x20 m angelegt und auch wieder die Zäune entfernt. Aber: nach dem Entfernen der Zäune haben wir super Einstände.

Ich kann eine solche Klausel verstehen, allerdings gehört eine Regelung rein, was bezahlt werden sollte oder eine Deckelung.

Zum Wildschaden: ich bin auch Pächter in einem 2. Revier, da war Wildschaden auch gleich Null.
Und dann haben die Sauen beschlossen mal vorbeizuschauen, nachdem jahrelang nix war. Und alles nur Wiesen. Seitdem weiß ich, was Maschinenstunden kosten können, da komplette Wiesen umgedreht waren. Also lieber ein paar € auf die Seite legen.

edit: wir werden demnächst über Verlängerung sprechen, da wollen wir auch eine Deckelung und ebenfalls eine ASP-Regelung. Die Massnahmen des Forstes steigen an, Trockenheit lässt grüßen.
 
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Der Pächter kann ja auch einfach alle Rehe und Hirsche entnehmen, dann gibts auch keinen Schaden.
 
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Uiuiui, gerade stürzt ein Kartenhaus zusammen :D. Wie gesagt ich jage seit einer ganzen Weile in genau dem Revier um das es gerade geht. Aktuell sind die Maßnahmen minimalst. Ihr habt aber recht eine Regelung sollte her um etwas mehr Sicherheit zu schaffen. Nicht das aus den bisherigen 400€ auf einen Schlag 10000€ werden. Danke für die guten Argumente zwecks Klimawandel, etc. Ich habe auch weniger Lust den Zahlmeister für die Waldbesitzer zu werden. Bisher gibt es jedoch wenig Verjüngung im Wald. Ich denke ein Gespräch mit dem Förster wäre ganz klärend und im Anschluss gute Argumente gegenüber der JG für eine Deckelung oder eine andere faire Lösung.
 

Fex

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In meiner Gegend ist dieser Passus seit 3 Jahren auch in allen Pachtverträgen enthalten. Es gibt hier keinen Spielraum, unterschreib oder lass es.

Wir haben in den drei Jahren noch nichts bezahlen müssen. Es gibt einen jährlichen Begang mit Förster und JG, bislang immer zu beider Seiten Zufriedenheit. Ich kenne auch kein Revier im Umkreis, das bislang zur Kasse gebeten worden wäre.
 
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