Ich habe gerade einen Knoten im Hirn.
Es gibt also eine Wiese mit angrenzendem 20ha Waldstück. Wiese und Waldstück gehören dem Querulanten. Beides gehört zum GJB.
Hinter dem 20ha Waldstück liegt ein weiteres Waldstück von25ha Größe. Dies gehört zum städtischen EJB.
Der Querulant hat auf seinem eigenen Grundstück durch Ablagerung von Erdaushub und sonstigen Gegenständen den einzigen befahrbaren Weg, welcher zum städtischen Waldgrundstück führt, blockiert.
Da die Wiese, so wie der TE schrieb, auch ehemals im Eigentum der Stadt stand, würde mich nicht weiter wundern, wenn im Grundbuch ein Wegerecht verzeichnet wäre. Die Stadt wäre ja schön dumm, wenn sie ein Grundstück veräußert welches den einzigen Zugang zu einer weiteren Liegenschaft darstellt und sich kein Wegerecht eintragen ließe!
Wie von Mowhawk bereits angedeutet, sollte man der Stadt mal einen Tipp geben und ggf. auf dem Katasteramt einen Blick ins Grundbuch werfen.
WH
Frank
Fast richtig
Dem Querulanten gehört die Wiesenfläche und nur ein kleines Stück Wald von vielleicht 1,5-2 Hektar. Die dahinter befindlichen 25 Hektar gehören zum Eigenjagdbezirk der Stadt.