[Baden-Württemberg] Jagdpachtpreis befriedeter Bezirk

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Mal eine vermutlich ganz dumme Frage - ich weiss es aber ehrlich nicht mehr (Prüfung 1997 ;-)), es wird aber möglicherweise erst jetzt für mich relevant (potenzielle Pacht) und auch die Suchfunktion hat nichts ergeben:

Wenn ich ein Revier von 700 ha pachte, wovon 300 ha Wald, 200 ha Feld, 30 ha wilddicht gezäunt (Schweinemastbetrieb) und 170 ha befriedeter Bezirk (Ortschaft) sind und mir ein Pachtpreis von 8,- EUR/ha mitgeteilt wird: Gilt diese 8,-/ha dann für 700 ha = 5.600,- EUR oder nur für 700 ha - 30 ha (wilddicht gezäunte Fläche) - 170 ha befriedeter Bezirk (Ortschaft) = 500 ha * 8,-/ha = 4.000,-?

Ist das in der Gesetzgebung festgelegt oder ist das Verhandlungssache (gibt ja durchaus auch Verhandlungen von wegen 10,-/ha Wald und 5,-/ha Feld etc.)?
 
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Hallo,

der befriedete Bezirk gehört zwar zum Jagdbogen, für den befriedeten Bezirk bezahlst Du normalerweise aber keine Pacht, sondern nur für die Netto-Jagdfläche. Im JWMG ist dazu nichts näheres geregelt. Fordern als Verpächter bzw. Verhandeln als Pächter kann man aber vieles - wir haben ja Vertragsfreiheit ;-)

Gruss Loxley
 
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Eigentlich wird immer bejagbare Fläche angegeben, also quasi Netto Jagdfläche.

Die dauerhaft eingezäunte Fläche kann dazu gehören, muss aber nicht.


Eventuell Mal vom Jagdvorstand ein Flächenkataster anfordern.
 
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In gezäunten Bereichen und befriedeten Bezirken ruht die Jagd.
Ergo fällt auch keine Pacht an.
 
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sorry, in welchem Jagdgesetz gibt es denn den Begriff "gezäunte Bereiche"? Warum sollte hinter einem Weidezaun oder Koppelzaun oder auch Gartenzaun im Aussenbereich "die Jagd ruhen"? Ob man sie z.B. auf einer Koppel mit Pferden ausüben kann, ist eine andere frage. Entweder befriedet oder nicht. Und da braucht man jetzt bitte nicht diskutieren.
 
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Mal eine vermutlich ganz dumme Frage - ich weiss es aber ehrlich nicht mehr (Prüfung 1997 ;-)), es wird aber möglicherweise erst jetzt für mich relevant (potenzielle Pacht) und auch die Suchfunktion hat nichts ergeben:

Wenn ich ein Revier von 700 ha pachte, wovon 300 ha Wald, 200 ha Feld, 30 ha wilddicht gezäunt (Schweinemastbetrieb) und 170 ha befriedeter Bezirk (Ortschaft) sind und mir ein Pachtpreis von 8,- EUR/ha mitgeteilt wird: Gilt diese 8,-/ha dann für 700 ha = 5.600,- EUR oder nur für 700 ha - 30 ha (wilddicht gezäunte Fläche) - 170 ha befriedeter Bezirk (Ortschaft) = 500 ha * 8,-/ha = 4.000,-?

Ist das in der Gesetzgebung festgelegt oder ist das Verhandlungssache (gibt ja durchaus auch Verhandlungen von wegen 10,-/ha Wald und 5,-/ha Feld etc.)?

Vermutlich ganz dumme Gegenfrage: wenn solche Unklarheiten in einer Dir mitgeteilten Information stecken, weshalb fragst Du nicht den Mitteilenden?

Zumal ein ausschließlicher Bezug auf die Netto-Fläche eines JBz. m.E. sowieso Unfug wäre, da die sich ja ständig ändern kann und damit auch praktisch jährlich neu zu bestimmen wäre.
 
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Du bezahlst ganz sicher nichts für befriedeten Bezirk und das mit dem Schweinemäster würde ich klären, hinterher ist das auch befriedeter Bezirk.
Egal wie, bezahlen solltest du dafür aber auch nichts.
 
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Zumal ein ausschließlicher Bezug auf die Netto-Fläche eines JBz. m.E. sowieso Unfug wäre, da die sich ja ständig ändern kann und damit auch praktisch jährlich neu zu bestimmen wäre.

das stimmt nicht. Die Jagdfläche ergibt sich aus dem Jagdkataster und wird im Pachtvertrag festgeschrieben. Ergeben sich wesentliche Änderungen, dann ist das natürlich ein Punkt, der ggf. Auswirkung auf den Pachtvertrag haben kann.

Wer sich in die Materie einlesen möchte, bitte hier:

 
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Du bezahlst ganz sicher nichts für befriedeten Bezirk und das mit dem Schweinemäster würde ich klären, hinterher ist das auch befriedeter Bezirk.
Egal wie, bezahlen solltest du dafür aber auch nichts.
Vielen Dank für diesen weiteren weitgehend sinnbefreiten Beitrag - bald sind die 70.000 voll. Glückwunsch! Die Schweinekoppel im Wald ist natürlich nicht ex lege befriedet, so wenig wie eine Viehweide oder Pferdekoppel - siehe #5
 
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Vermutlich ganz dumme Gegenfrage: wenn solche Unklarheiten in einer Dir mitgeteilten Information stecken, weshalb fragst Du nicht den Mitteilenden?

Weil der Mitteilende potenziell (völlig legitim) den höchst möglichen Preis erzielen will. Als Staatsdiener ist es seine Verantwortung, möglichst gut zu verhandeln. Da bin ich dann auf potenzielle Gespräche, wenn es in die definitive Phase geht, lieber gut vorbereitet.
 
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sorry, in welchem Jagdgesetz gibt es denn den Begriff "gezäunte Bereiche"? Warum sollte hinter einem Weidezaun oder Koppelzaun oder auch Gartenzaun im Aussenbereich "die Jagd ruhen"? Ob man sie z.B. auf einer Koppel mit Pferden ausüben kann, ist eine andere frage. Entweder befriedet oder nicht. Und da braucht man jetzt bitte nicht diskutieren.
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