@ carcano & hap: Was hier unvollständig dargestellt und massv verschwiegen worden sein soll, kann ich leider nicht beurteilen. Fakt ist, dass alle Versuche, eine Verlängerung zu erreichen, bis jetzt gescheitert sind. Damit fällt übermorgen der letzte Schuss auf dem gesamten Schießstand.
Der Vertrag läuft nach fristgerechter Kündigung durch den Eigentümer (Landesforsten) vertragsgemäß aus. Eine Zustimmung zu einer einseitig empfangsbedürftigen Willenserlärung (Kündigung) sieht der Gesetzgeber nicht vor. Deshalb brauchte die LJN auch nicht zustimmen. Hier zeichnet sich der angesprochene, leitende Beamte nicht gerade durch profunde Rechtskenntnis aus. Im Gegenteil: Die LJN hat sich sogar in Person des Präsidenten persönlich auf den Weg nach Braunschweig gemacht, um die Notwendigkeit des Erhaltes dieses Schießstandes dort vorzutragen. Leider ohne Erfolg.
Auflagen? Möglicherweise hat die Aufsichtsbehörde im Vorfeld irgenwo formuliert, unter welchen Bedingungen sie einem Weiterbetrieb zustimmen würde. Das interessiert aber doch frühestens dann, wenn sich vorher beide Seiten über eine Verlängerung grundsätzlich einig sind. Und Auflagen für einen Weiterbetrieb des Schießstandes hat es auch in der Vergangenhiet immer wieder gegeben. Na und? Die wurden mit viel Arbeit und Geld erfüllt und alles war i. O. Aktuell hat es m. W. jedenfalls nicht an unerfüllbaren Auflgen, sondern am fehlenden Willen zur Vertragverlängerung bei der Landesforstverwaltung gelegen.