Jagdparcours Springe soll geschlossen werden

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Wäre dann die Petition nicht im Januar / Februar besser gewesen, als am letzten Tag noch einzubringen?
 
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Wäre gut gewesen, wenn ich früher von der Petition erfagren hätte, dann wäre das was für die Hegeringversammlung gewesen, da wir unser jährlicheas Schießen dort bisher immer ausgerichtet haben...

Ob aber von unserer Landesjägerschaft Unterstützung zu erwarten ist... schließlich haben die doch Liebenau gekauft...
 
A

anonym

Guest
Ich habe bis jetzt gewartet. weil ich gehofft hatte, die (fast) völlig substanzlose Petition würde sich noch mit etwas mehr Inhalt füllen. Das ist aber leider nicht geschehen. Dass hier Dinge massiv verschwiegen und unvollständig dargestellt werden, merkt zwar jeder schon beim ersten flüchtigen Lesen. Die Frage ist aber: welche?
Und welcher Standteil ist von der Vertragsnichtverlängerung bedroht - nur der (verbal ausdrücklich genannte) Anteil des Jagdparcours, oder die gesamte Schießstandanlage?
 

Hap

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Man sollte in der Tat mal einige Dinge hinterfragen, es ist nicht alles so wie es scheint. Nach meinen Informationen hat die Aufsichtsbehörde weitreichende Angebote gemacht, damit der Weiterbetrieb gewährt wäre. Darauf wurde wohl nicht eingegangen. Im Übrigen hat wohl der LJV der Schließung zugestimmt, hat mir jedenfalls ein leitender Beamter erzählt.
Dem Standbetreiber sind Auflagen gemacht worden, die den heutigen Standards entsprechen. Darauf hat er sich nicht eingelassen.

Klar sollte ein Stand erhalten bleiben, der dem Üben dient, gerade ein Parcours ist gut. Aber mit einer Petition ohne richtige Informationen gegen eine potentielle Schließung vorzugehen, die nicht über die Hintergründe aufklärt, mißbraucht das Instrument der Petition und schwächt die Wirkung.
 
O

oblong

Guest
@ carcano & hap: Was hier unvollständig dargestellt und massv verschwiegen worden sein soll, kann ich leider nicht beurteilen. Fakt ist, dass alle Versuche, eine Verlängerung zu erreichen, bis jetzt gescheitert sind. Damit fällt übermorgen der letzte Schuss auf dem gesamten Schießstand.

Der Vertrag läuft nach fristgerechter Kündigung durch den Eigentümer (Landesforsten) vertragsgemäß aus. Eine Zustimmung zu einer einseitig empfangsbedürftigen Willenserlärung (Kündigung) sieht der Gesetzgeber nicht vor. Deshalb brauchte die LJN auch nicht zustimmen. Hier zeichnet sich der angesprochene, leitende Beamte nicht gerade durch profunde Rechtskenntnis aus. Im Gegenteil: Die LJN hat sich sogar in Person des Präsidenten persönlich auf den Weg nach Braunschweig gemacht, um die Notwendigkeit des Erhaltes dieses Schießstandes dort vorzutragen. Leider ohne Erfolg.

Auflagen? Möglicherweise hat die Aufsichtsbehörde im Vorfeld irgenwo formuliert, unter welchen Bedingungen sie einem Weiterbetrieb zustimmen würde. Das interessiert aber doch frühestens dann, wenn sich vorher beide Seiten über eine Verlängerung grundsätzlich einig sind. Und Auflagen für einen Weiterbetrieb des Schießstandes hat es auch in der Vergangenhiet immer wieder gegeben. Na und? Die wurden mit viel Arbeit und Geld erfüllt und alles war i. O. Aktuell hat es m. W. jedenfalls nicht an unerfüllbaren Auflgen, sondern am fehlenden Willen zur Vertragverlängerung bei der Landesforstverwaltung gelegen.
 

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