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Servus beinand,
habe eine Frage an die Fachleute hier im Forum.
Bei uns im Landkreis (AÖ) dürfen seit 01.01.2023 keine Wildschweine in den Verkehr gebracht werden, da die Grenzwerte für PFOA´s überschritten und
GENX (Austauschstoff) auch schon nachweisbar ist.
Die Kreisgruppe der Jägerschaft, das Landratsamt und Vertreter der Firma Dynion (3M) haben sich auf eine Entschädigungszahlung zur ASP-Prämie
geeinigt.
Nun meine Frage:
Ist es Gesetzeskonform, ohne Beprobung einfach erlegte Tiere zu entsorgen obwohl im Jagdgesetz eine "sinnvolle Verwertung" gefordert wird?
Was passiert, wenn jemand eine Anzeige erstattet wegen sinnlosem töten. Es ist keine Seuche und kein Chemieunfall.
Die Genehmigungsverfahren waren amtlich immer O.K., aber die EU hat nunmal die Grenzwerte neu angepasst.
habe eine Frage an die Fachleute hier im Forum.
Bei uns im Landkreis (AÖ) dürfen seit 01.01.2023 keine Wildschweine in den Verkehr gebracht werden, da die Grenzwerte für PFOA´s überschritten und
GENX (Austauschstoff) auch schon nachweisbar ist.
Die Kreisgruppe der Jägerschaft, das Landratsamt und Vertreter der Firma Dynion (3M) haben sich auf eine Entschädigungszahlung zur ASP-Prämie
geeinigt.
Nun meine Frage:
Ist es Gesetzeskonform, ohne Beprobung einfach erlegte Tiere zu entsorgen obwohl im Jagdgesetz eine "sinnvolle Verwertung" gefordert wird?
Was passiert, wenn jemand eine Anzeige erstattet wegen sinnlosem töten. Es ist keine Seuche und kein Chemieunfall.
Die Genehmigungsverfahren waren amtlich immer O.K., aber die EU hat nunmal die Grenzwerte neu angepasst.