[Bayern] Jagdrechtkonform?

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Servus beinand,
habe eine Frage an die Fachleute hier im Forum.
Bei uns im Landkreis (AÖ) dürfen seit 01.01.2023 keine Wildschweine in den Verkehr gebracht werden, da die Grenzwerte für PFOA´s überschritten und
GENX (Austauschstoff) auch schon nachweisbar ist.
Die Kreisgruppe der Jägerschaft, das Landratsamt und Vertreter der Firma Dynion (3M) haben sich auf eine Entschädigungszahlung zur ASP-Prämie
geeinigt.
Nun meine Frage:
Ist es Gesetzeskonform, ohne Beprobung einfach erlegte Tiere zu entsorgen obwohl im Jagdgesetz eine "sinnvolle Verwertung" gefordert wird?
Was passiert, wenn jemand eine Anzeige erstattet wegen sinnlosem töten. Es ist keine Seuche und kein Chemieunfall.
Die Genehmigungsverfahren waren amtlich immer O.K., aber die EU hat nunmal die Grenzwerte neu angepasst.
 
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Bei uns ist es nur die Wildschwein Leber, die darf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. In Hessen...
 
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Servus beinand,
habe eine Frage an die Fachleute hier im Forum.
Bei uns im Landkreis (AÖ) dürfen seit 01.01.2023 keine Wildschweine in den Verkehr gebracht werden, da die Grenzwerte für PFOA´s überschritten und

Das ist jetzt wieder so eine Frage, wer es anordnet und auf welcher Grundlage. Prinzipiell ist Wild erst einmal sinnvoll zu verwerten und im Zweifelsfall auch zu beproben. Jetzt musst Du aber in Erfahrung bringen, ob es sich um eine punktuelle Quelle für die Belastung ist oder in der Breite eine Kontamination stattgefunden hat. Also erst einmal her mit den Daten - welche Schweine wurden wann beprobt, von wo stammten sie her, wie sah die Spannbreite der Ergebnisse aus.
Wenn diese Daten vorliegen kann man sagen, ob es sinnvoll ist gegen den Erlass anzustinken oder einfach die Sauenjagd einzustellen. Dann wären aber Wildschaden und ggf. ASP-Problematik vorab mit den Jagdgenossen zu klären.
 
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Servus beinand,
habe eine Frage an die Fachleute hier im Forum.
Bei uns im Landkreis (AÖ) dürfen seit 01.01.2023 keine Wildschweine in den Verkehr gebracht werden, da die Grenzwerte für PFOA´s überschritten und
GENX (Austauschstoff) auch schon nachweisbar ist.
Die Kreisgruppe der Jägerschaft, das Landratsamt und Vertreter der Firma Dynion (3M) haben sich auf eine Entschädigungszahlung zur ASP-Prämie
geeinigt.
Nun meine Frage:
Ist es Gesetzeskonform, ohne Beprobung einfach erlegte Tiere zu entsorgen obwohl im Jagdgesetz eine "sinnvolle Verwertung" gefordert wird?
Was passiert, wenn jemand eine Anzeige erstattet wegen sinnlosem töten. Es ist keine Seuche und kein Chemieunfall.
Die Genehmigungsverfahren waren amtlich immer O.K., aber die EU hat nunmal die Grenzwerte neu angepasst.

Das ist ne interessante Frage.
Vielleicht gibt der Erlass dazu etwas mehr Aufschluss.

Nennt das BayJG tatsächlich die „sinnvolle Verwertung“? Mir fällt adhoc nur der „vernünftige Grund“ des TierSchG ein und der könnte womöglich schon durch die ASP-Prävention gedeckt sein.
 
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Eine solche Allgemeinverfügung erstaunt mich. Ich würde erwarten, dass am jeweiligen Stück eine Beprobung auf die Giftstoffe vorm menschlichen Genuss steht, ähnlich wie bei der Strahlenbelastung. Wenn bei allen Stücken im Landkreis eine Gefährdung bestünde, warum dann nicht auch bei Stücken, die sagen wir mal 50m hinter der Landkreisgrenze erlegt werden...
 
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Das Schreiben ist u. a. hier verlinkt:


Kurzfassung:
- Beprobte Wildschweine des letzten Jahres grenzwertig
- Jetzt noch Anpassung der Grenzwerte, so dass 90% nicht verwertbar sind
- Wg. ASP aber bitte weiterjagen (—> vernünftiger Grund)
- Dafür Entschädigung vereinbart
 

Fex

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Man muss nicht mal die ASP bemühen, das BJG reicht aus:

"§ 1 Inhalt des Jagdrechts
(1) ...
(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
 
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Da wurde also der staatliche Grenzwert verändert und jetzt ist auch das Fleisch weitenteils unzulässig, nicht bloß die Leber. Wie stark ist die Veränderung des Grenzwertes, warum wurde der verändert und gibt es Meinungen dazu, ob das richtig war?
 
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Man muss nicht mal die ASP bemühen, das BJG reicht aus:

"§ 1 Inhalt des Jagdrechts
(1) ...
(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.

Hm, abgesehen von der reinen Formalie, nach der das BUNDESjagdgesetz an dieser Stelle für Bayern gar nicht greift, sondern die entsprechende Passage des Art. 1 des BayJG, dürfte es ziemlich schwer fallen, selbst aus diesem Pendant eine konkrete Handlungsanweisung oder -verpflichtung nach dem Motto: "Totschießen + Wegwerfen!" herzuleiten.
Daher versucht es ja der Landkreis auch erst gar nicht, sondern lobt vielmehr eine Abschussprämie aus, für die wohl der (ehemalige) PFOA-Produzent, dem die ganze Misere zu verdanken ist, gerade zu stehen hat. Gut so!

Ansonsten handelt es sich ja auch nicht um ein Verbot, sondern um eine "dringende Bitte".

Ob übrigens die "ASP-Prophylaxe" als "vernünftiger Grund" angesehen werden kann, jetzt weiter zu knallen, wage ich bei genauerem Hinsehen deutlich zu bezweifeln.
 
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Eine Priese What-Aboutism: gibt es im Bereich Altötting eigentlich vergleichbare Regelungen für pflanzenbasierte Lebensmittel?
Manche (v.a. kurz-kettigere) perflourierte Kohlenwasserstoffe scheinen ja auch durch Pflanzen aufgenommen zu werden.
 
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Das Schreiben ist u. a. hier verlinkt:


Da nach Anpassung der Grenzwerte 90% der Sauen über diesen liegen wird sich auch keine grundlegende Änderung der Anordnung herleiten lassen. Inwiefern diese Anpassung sinnvoll ist sei einmal dahingestellt.

Ich sehe jetzt persönlich mehrere Probleme, die über eine reine Entschädigung per Abschussprämie hinausgehen:

- Wie werden die Tierkörper entsorgt? Beim Verludern wird das Material ja weiter in die Nahrungskette eingetragen und das sollte auch nicht mehr möglich sein. Wer bezahlt also die Entsorgung des Sondermülls?

- Es gibt nun eine nach Anordnung von Dritten nicht mehr verwertbare Hochwildart, die aber immer noch für Wildschäden verantwortlich ist, bejagt werden muss und potentiell viel Ärger macht. Je nach Revierlage, Strecke etc. würde ich da einen erheblichen Eingriff in die Nutzbarkeit sehen und einmal über eine Pachtminderung sowie die Entschädigung durch den Verursacher sprechen wollen.

- Wiederverpachtung des Jagdrevieres ist für die Jagdgenossen nun auch nicht mehr im üblichen Rahmen möglich. Wer will schon unverkäufliche Sauen?

- Ist eine Geltendmachung von weiteren finanziellen Schäden ausgeschlossen worden bzw. ist die Kreisgruppe der Jägerschaft überhaupt verhandlungsberechtigt und kann den tatsächlichen Schaden feststellen?


Also Fragen über Fragen aber das Ganze würde ich als Betroffener lieber mit einem jagdlich versierten Anwalt besprechen und danach ggf. mit den Jagdgenossen zusammen an den Verursacher bezüglich Erstattung der tatsächlich eingetretenen Schäden treten.
 
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Da nach Anpassung der Grenzwerte 90% der Sauen über diesen liegen wird sich auch keine grundlegende Änderung der Anordnung herleiten lassen. Inwiefern diese Anpassung sinnvoll ist sei einmal dahingestellt.

es gibt keine "Anordnung"!!! und selbst WENN dem so wäre, ist das Schreiben auf den einen Kandkreis beschränkt!

Ich sehe jetzt persönlich mehrere Probleme, die über eine reine Entschädigung per Abschussprämie hinausgehen:

- Wie werden die Tierkörper entsorgt? Beim Verludern wird das Material ja weiter in die Nahrungskette eingetragen und das sollte auch nicht mehr möglich sein. Wer bezahlt also die Entsorgung des Sondermülls?

Gute Frage! im LKrs. AÖ wahrscheinlich die besagte Firma als "Verursacherin"

- Es gibt nun eine nach Anordnung von Dritten nicht mehr verwertbare Hochwildart, die aber immer noch für Wildschäden verantwortlich ist, bejagt werden muss und potentiell viel Ärger macht.

keine "Anordnung", kein behördlich vorgegebener "Bejagungszwang" (nicht einmal in AÖ)!

Je nach Revierlage, Strecke etc. würde ich da einen erheblichen Eingriff in die Nutzbarkeit sehen und einmal über eine Pachtminderung sowie die Entschädigung durch den Verursacher sprechen wollen.

Dem Schreiben ist doch zu entnehmen, DASS es eine solche Entschädigung gibt und wer diese Zahlung übernimmt...

- Wiederverpachtung des Jagdrevieres ist für die Jagdgenossen nun auch nicht mehr im üblichen Rahmen möglich. Wer will schon unverkäufliche Sauen?

Das Recht, zu jagen, umfasst NICHT das Anrecht auf eine zu definierende Streckenhöhe; Dein RECHT als Pächter, wie auch das Recht der Verpächter, zu jagen bzw. jagen zu lassen, sehe ich nirgendwo eingeschränkt!

- Ist eine Geltendmachung von weiteren finanziellen Schäden ausgeschlossen worden bzw. ist die Kreisgruppe der Jägerschaft überhaupt verhandlungsberechtigt und kann den tatsächlichen Schaden feststellen?

Von welchen "weiteren finanziellen Schäden" oder (tatsächlichen Schaden" redest Du eigentlich? Woher willst Du wissen, dass mit den im Schreiben des LKs. erwähnten "Vertretern der Jägerschaft" die KG im BJV gemeint ist (und WENN dem so ist, sah wohl offensichtlich der Landkreis die KG als vertretungsberechtigt an)!
Der Jäger bekommt immerhin 110,- Euros für nen Fili, und 220,- für ne ältere Sau; den jeweiligen Kilopreis darfst Du Dir selbst ausrechnen, hier in der Gegend bezahlen die Wildbrethändler jedenfalls wesentlich weniger...

Also Fragen über Fragen aber das Ganze würde ich als Betroffener lieber mit einem jagdlich versierten Anwalt besprechen und danach ggf. mit den Jagdgenossen zusammen an den Verursacher bezüglich Erstattung der tatsächlich eingetretenen Schäden treten.

noch einmal, WAS verstehst Du unter den "tatsächlich eingetretenen Schäden"
 
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noch einmal, WAS verstehst Du unter den "tatsächlich eingetretenen Schäden"

Nicht jeder Jäger verkauft das Stück in der Decke an den niedrigst bietenden Händler. Solange Du genug von der Verwurstungs- bzw. Verwertungskette an Dich gezogen hast kann der Schaden z.B. beim Verkauf von Grillwürstchen auf dem Weihnachtsmarkt durchaus erheblich höher sein als der reine kg-Preis. Das geht so weit, dass man eben den Preis ansetzen muss um seiner Kundschaft die gewohnte Ware über andere Quellen zu beschaffen.

Ansonsten rein pragmatisch gedacht: Bleiben vielleicht zahlende Jagdgäste weg? Wo muss ich die Kadaver entsorgen? Kosten und Anfahrt dafür übernimmt wer? Für die Jagdgenossen ist der Ertrag bei Wiederverpachtung geringern, ggf. wird sogar die Pacht im laufenden Vertrag reduziert weil eine Hochwildsorte nicht nutzbar ist?

Das Recht, zu jagen, umfasst NICHT das Anrecht auf eine zu definierende Streckenhöhe; Dein RECHT als Pächter, wie auch das Recht der Verpächter, zu jagen bzw. jagen zu lassen, sehe ich nirgendwo eingeschränkt!

Sieh es einmal so. Du hast das Aneignungsrecht an Wild. Jetzt kannst Du Dir es zwar immer noch aneignen, es ist aber im Endeffekt wertlos bzw. noch ein Kostenfaktor. Damit entfällt ein wesentlicher Faktor Deiner Kalkulation als Du das Revier gekauft hast und es kann, analog zum Fehlen von Hochwild, auch ein Sachmangel bei der Verpachtung sein.
 

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