Jagdreise innerhalb Deutschlands

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19 Mai 2014
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Hallo zusammen,
in den letzten Tagen habe ich mich nun vergebens durch etliche Internetseiten gewühlt sowie Emails an Behörden bei uns in Brandenburg und Bayern (Ziel der Jagdreise) geschrieben. Leider habe ich auf meine Mails noch immer keine Antwort erhalten.
Es ist das erste Mal, dass ich mit der Jagdwaffe verreise. Könnt Ihr mir sagen, was es alles zu beachten gibt?
Darf ich mit der Waffe im Auto (entsprechend verpackt) durch die Bundesländer fahren und darf ich als Jagdgast in Bayern mit Schalldämpfer jagen?

Vielen Dank schon mal
Weidmannsheil
Jährling
 
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17 Sep 2019
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Moin Jährling,
du darfst beides.
Ja, logisch. Rein in Koffer oder Tasche, Schloss dran (abschließen nicht vergessen!) und an auf die Piste! Die Munition natürlich nicht in die Seitentasche des Waffenfutterals oder einfach mit in den Koffer...
Wenn ich alleine in ein anderes Bundesland fahre, breite ich immer noch eine Decke über dem Futteral aus oder lege andere Sachen darüber. Auf dem Rastplatz ist es dann nicht sofort ersichtlich, dass sich Waffen im Auto befinden. Ansonsten ist dem o.g. soweit nichts hinzuzufügen.
Gute Jagd und viel Waidmannsheil
 
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9 Jul 2019
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Hab mich vielleicht blöd ausgedrückt, und lasse deshalb andere sprechen:

Befindet sich die Waffe beim Transport „nicht zugriffsbereit“ und „nicht schussbereit“ in einem verschlossenen Behältnis, so gibt es hinsichtlich des Transports von Munition in kleineren Mengen, wie sie normalerweise Verwendung findet, keine besonderen Vorschriften. Sie kann ohne weiteres zusammen mit der Waffe in einem Behältnis transportiert werden. Hier ist nur dafür zu sorgen, dass die Munition von der Schusswaffe getrennt ist (Zugriffsverhinderung).
 
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19 Mai 2014
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Hallo zusammen,
vielen Dank für die schnellen und klaren Antworten!
Waffe wird natürlich in einem abschließbaren Futteral transportiert. Waffe und Munition getrennt von einander.

Vielen Dank und allen ein kräftiges Weidmannsheil!
Jährling
 
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13 Sep 2016
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wenn Du eine schriftlich Jagdeinladung hast und auf direktem Weg dahin bist, bräuchtest Du die Waffe noch nicht mal einpacken…. im Hotel kannst Du sie im Kleiderschrank einschließen…

Koffer/Futteral kann aber nicht schaden, um blöden Diskussionen aus den Wege zu gehen.
 
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23 Mai 2009
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Auf direktem Weg zur Jagdgelegenheit (wobei "direkt" z. B. auch kleine Einkäufe zur Verpflegung einschließt) brauchst du wg der unverschlossen transportierten Waffe keine schriftliche Einladung.
Ein Behälter empfiehlt sich zwar, ist aber vom Gesetz her nicht notwendig.
 
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26 Feb 2014
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Ein Gesetz schließt nicht immer gesunden Menschenverstand mit ein.

Will heißen, wenn ich mehrere Kilometer, hier sind es sogar mehrere hundert Kilometer, zur Jagd fahre, kommt meine Waffe immer ins Futteral. Das hat nichts mit vorauseilenden Gehorsam zu tun. Fahre ich nur ein paar Kilometer ins Revier, spar ich mir das Schloss. Würde ich eine Jagdreise antreten, natürlich mit Schloss.

1. Ich fühle mich wohler, wenn das Ding verpackt ist.
2. Die Waffe und Optik sind vor Stößen, oder umherrutschen geschützt.
3. Es gibt keine Debatte, wenn mal die Rennleitung nachfragt.
4. Es gibt auch keine Diskussion, sollte beim Tanken der Nachbar die Waffe erblicken und die Rennleitung verständigen.
5. Munition fährt bei mir generell getrennt mit. Auf dem Weg ins Revier in der Hosentasche. Sollte ich z. B. auf eine Niederwild-Treibjagd eingeladen sein, kommen die Schrotpatronen in eine eigene Umhängetasche.

Und es gibt sicherlich noch mehr Gründe, die mir momentan nicht einfallen.

P.S. Schalldämpfer wäre noch so eine Frage. Das konnte mir nicht mal mein Büxer beantworten, wie dieser zu transportieren ist, falls er von der Waffe getrennt sein sollte. Würde ich durch ein Bundesland fahren, wo kein Schalli erlaubt ist (Durchreise), käme er zu den Patronen in die Tasche.

Wmh
Flo
 
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22 Okt 2009
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Ich würde mich bei der Behörde in Bayern die zuständig ist zuerst erkundigen wie das mit dem Schalldämpfer ist.
In Bayern braucht man eine extra Erlaubnis für die jagd mit Schalldämpfer .
 
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20 Okt 2016
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Immer wieder die selben News 'n Fake News - warum schaut eigentlich keiner der Fragesteller mal ins Waffengesetz, hilfsweise auch in die Allgemeine verwaltungsvorschrift zu diesem Gesetz und zur Not auch noch in länderspezifische Verordnungen zum Einsatz von Schalldämpfern und weiterem Gerödel bei der Jagd vor Ort?
Verbraucht weniger Zeit und geistige Energie als stunden- und tagelanges Rumgelaber hier bei stets ungewissem Ausgang..
 
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24 Mai 2019
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Ja nu, er macht sowas scheinbar ein erstes Mal, ist sich unsicher und möchte vorher die geballte Foren-Kompetenz abklopfen...
Ist doch legitim.
Solang er nicht auf dem Fahrrad und mit unterladener Waffe auf dem Buckel von Holstein nach Nds. reinradelt und dabei einen Umweg über Bayern macht, kann er soviel nicht falsch machen. :LOL:
 
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20 Okt 2016
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Ja nu, denn hoffen wir mal, dass er beim "Abklopfen der geballten Foren Kompetenz" merkt, wenn es hohl klingt.
Wie er das ohne einen Blick in die rechtlichen Grundlagen (auch hier im Internet!) feststellen soll, bleibt ein Conundrum (ein auf ewig verschossenes Geheimnis):whistle:
 
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