Deutschland „JAGDSCHEIN AUCH OHNE REGELABFRAGE VERLÄNGERN“

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Müsst ihr eigentlich auch eine Jagdgelegenheit nachweisen um den Jagdschein zu verlängern?
Mein erster Dreijähriger läuft dieses Jagdjahr ab und ich hab mal bei unserer Behörde online nachgeschaut, wie es denn so aussieht und was benötigt wird zum verlängern.
Steht auf der Website des Landkreises Alzey-Worms was ähnliches.
Beim ersten Lösen des JS müsse eine Jagdgelegenheit nachgewiesen werden.
Müsste man mal einen Anwalt drauf hetzen.
Das ist ganz klar nämlich nicht so, sondern, aus welchen Gründen auch immer, eine ganz persönliche Note des, vermutlich, Fachgebietsleiters etc, der seine Inkompetenz gern öffentlich zur Schau stellt.
 
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Müsst ihr eigentlich auch eine Jagdgelegenheit nachweisen um den Jagdschein zu verlängern?
Mein erster Dreijähriger läuft dieses Jagdjahr ab und ich hab mal bei unserer Behörde online nachgeschaut, wie es denn so aussieht und was benötigt wird zum verlängern.
Ich würde die mal Fragen auf welcher Grundlage sich diese Frage bezieht bzw. auch meinen Landesjagdverein drüber Informieren.
 
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Das geht auch eine Nummer kleiner, in dem man seinen zuständigen KJM anruft und Ihn/Sie bittet, das mit dem Behördenleiter zu klären.
 
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Das Formular ist überall gleich, das hat doch nichts mit Jagdgelegenheit zu tun:unsure:
Sondern mit Jagdausübungsberechtigung durch Pacht, oder Mitpacht. Dort wird das Revier, die Reviere eingetragen und die , auf Dich entfallene Pachtfläche.
Also ein paar Begriffe sollte man schon kennen, oder mal ins Jagdrechtsbuch schauen;)
 
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Das Formular ist so ok bzw. sogar erforderlich (wg. Überprüfung der Maximal-Pachtfläche)

Einfach "Nein" ankreuzen und der JS wird trotzdem verlängert werden...
 
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Laut Merkblatt wird die Jagdgelegenheit zur Erstausstellung und Verlängerung benötigt!
Vor 2,5 Jahren war das noch nicht so, denn da hatte ich bei der Erstausstellung noch keine "schriftliche Jagdgelegenheit", aktuell habe ich ja einen Begehungsschein.
Werde das Merkblatt trotzdem mal vorsichtig weiterleiten LJV oder KJM, gute Idee. Das Merkblatt ist auch erst wenige Tage alt, laut dem darauf angegebenen Datum.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Das steht hier auch auf dem Formblatt zur JS- Verlänegrung, gilt aber nur für Pächter.
Ich habe nichts eingetragen (trotz begehungsschein) und meinen Jagdschein verlängert bekommen.
Einen JS nur mit nachgewiesener Begehung zu verlängern ist nicht rechtens.
 
G

Gelöschtes Mitglied 27371

Guest
Moin,

ein Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung ist doch vom Grundsatz her immer so aufgebaut:

  • Personalien
  • Welcher Jagdschein soll es sein und wie lange soll er gültig sein? (§15 und §16 BjagdG)
  • Gibt es Gründe für eine Versagung? (§17 BjagdG)
  • Jagdpacht, Eigenjagd, entgeltliche Jagderlaubnisse und dazugehörige Flächen, 1000-Hektar-Regelung (§11 BjagdG bzw. jeweilige Paragraphen in den Landesjagdgesetzen)
  • Unterlagen (Jagdschein, Versicherungsnachweis, ggfs. Paßbild, ggfs. Pachtvertrag usw.)
  • Jagdabgabe und Gebühren bzw. Nachweis der Zahlung

Das alles ist für die korrekte Ausstellung und Eintragung der Daten in den Jagdschein vonnöten. Speziell der Teil bezüglich $11 BjagdG hat nichts damit zu tun, daß ihr eine Jagdgelegenheit nachweisen müßt als Bedingung für die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins. Dafür gibt es wie schon festgestellt keine Rechtsgrundlage. Das wissen auch die Behörden ;) Es geht bei diesem Punkt im Wesentlichen darum, die Flächen einzutragen, damit sichtbar wird, wieviel Fläche euch zusteht und unter welchem Verhältnis (Pächter, entgeltliche Jagderlaubnis, Eigenjagd) und damit ihr nicht zuviel Fläche "unter euch" habt. Das ist i.d.R. aber nur relevant für Pächter, Eigenjagdbesitzer und Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis, da diese eine Anzeigepflicht gegenüber der Behörde haben. Oft gibt es noch ergänzende Regelungen in den jeweiligen Landesjagdgesetzen, in Niedersachsen bspw. §20. Macht euch entsprechend schlau.

Dafür benötigt man auch keinen Anwalt usw. Es ist alles gut :) Ich drücke die Daumen beim Verlängern (y)
 
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Da muss man doch aber auch angeben, wo die Fläche ist und wie genau das Revier heißt und ob unentgeltlich/kostenpflichtig.

Das meinte ich mit eintragen.
 
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hast Du gepachtet?
Ich? Nein.

"Muss" war falsch von mir. Man kann für die Verlängerung auch einfach nein ankreuzen und gut.

Wie auch immer, bei der Jagdbehörde Region Hannover hapert es einfach an der Abfrage. Ich hatte mit denen noch nie Probleme und sie waren immer fix. Musste aber auch noch nicht seit der Sache mit der Abfrage verlängern.

Der Witz ist ja, dass ich den vorab ausgefüllten Antrag von denen am 08.01. im Briefkasten hatte, und zwar mit dem Hinweis: "bitte warten Sie nicht zu lange, im März könnte es zu Verzögerungen kommen."

Ich habe den Antrag am 09.01. eingeworfen, schneller ging gar nicht. Und bekomme ihn jetzt trotzdem erst irgendwann zurück. Für Polizeikontrollen etc. ist es mir egal, aber beim Standbesuch schauen sie rein und mit Munition kaufen ist auch nicht.
 
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