Deutschland „JAGDSCHEIN AUCH OHNE REGELABFRAGE VERLÄNGERN“

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Jungs, ihr macht mal Karriere. (y)
Ohne Sachkenntnis eine Meinung überzeugend vertreten können ist im Berufsleben oft wichtiger als die Sachkenntnis selber.:giggle:

https://www.bva.bund.de/DE/Services...ubnis/_documents/Antrag/Antrag_Erlaubnis.html

Die waffenrechtliche Erlaubnis wird Ihnen in Form der Waffenbesitzkarte erteilt
Ohne Jagdschein ist keine Voraussetzung gegeben für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (WBK). Der Jagdschein ist aber KEIN Ersatz für die waffenrechtliche Erlaubnis! Die wird einzig verkörpert durch die WBK.
Ihr dürft trotzdem gerne bei Eurer Behörde vorstellig werden und ihnen anhand Eurer Rechtsmeinung erklären dass ihr Eure WBKs jetzt zurückgebt weil ihr die ja gar nicht braucht.;) Die wollen ja auch mal was zum Lachen haben.
 

z/7

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Für Erwerb und Besitz. Für das Führen ist der Jagdschein zuständig. Sonst könnt man ja gar nie keine geliehene Waffe benutzen. Und damit ist der Jagdschein waffenrechtlich relevant. Nur darum geht's hier.
 
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NEIN!
Es geht darum dass eine REGELABFRAGE (Bananen) an die Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis geknüpft ist. Und diese Waffenrechtliche Erlaubnis ist für ALLE(!) die WBK.

Startposting lesen > Sacken lassen.
Obstcocktail vermeiden.
😂😂😂 das ist die Sache mit deutschen Waffen-/Jagdgesetzen
 
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NEIN!
Es geht darum dass eine REGELABFRAGE (Bananen) an die Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis geknüpft ist. Und diese Waffenrechtliche Erlaubnis ist für ALLE(!) die WBK.

Startposting lesen > Sacken lassen.
Obstcocktail vermeiden.

Wer schreit hat Unrecht. WBK berechtigt nicht zum Führen. Außerdem brauche ich gar keine WBK, wenn ich nur von mal zu mal mit geliehenen Waffen jage.
 

z/7

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Hm. Sorum sind wir ja dann eigentlich auch wieder bei dem Umstand, daß der Jagdschein tatsächlich keiner Verfassungsschutzabfrage bedürfte. Wenn lediglich die Besitzberechtigung im Waffengesetz genannt wird?:unsure:
 
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Jungs,

die Stichworte hier lauten: "Bedürfnis" und "erlaubnisfreier Erwerb durch JS-Inhaber". Fündig wird man dazu im §13 WaffG.

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
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Alles richtig schnepfenschreck, aber es geht darum dass sich die Zuverlässigkeitsprüfungen von Jagdscheinen nach dem Waffengesetz richten. So oder so. Ich weiß nicht warum das hier der eine oder andere nicht verstehen will. Und das ist auch nicht erst seit gestern so.
Wer schreit hat unrecht ist in meisten Fällen so.
Ferner muss man auch den Sinn des Gesetzes sehen, danach gehen Richter ebenfalls.
Und der ist, dass legale Waffen nicht in extremistische Hände gehören. Da man legale Waffen mit dem JS erwerben kann ist die Abfrage beim VS eben so.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25437

Guest
Also wenn ich hier lese -und mich an meine JS Verlängerung erinnere- kann in 10 Minuten wohl kaum die bisherige Regelabfrage gelaufen sein. M.E. Ist das bisher immer hinterher gelaufen und die Scheine wurden ggf. später eingezogen. Oder glaubt hier jemand, dass die UJB ne Standleitung zur Bundeszentralregister hat? Dann frag ich mich doch, warum ich bei Erstbeantragung das Führungszeugnis Wochen vorher beantragen muss.
 
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Alpinist hat es treffend auf den Punkt gebracht! (y)

Der Inhaber eines Jagdscheins hat die abstrakte und tatsächliche Möglichkeit Waffen erwerben und besitzen zu dürfen.

Die Auslegung des Gesetzes nach Sinn und Zweck (der Jurist nennt das "teleologische Auslegung") ergibt, dass die Abfrage beim VS dazu dient, dass Waffen nicht in die falschen Hände gelangen. Im Vordergrund steht der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Eine historische Auslegung (Auslegung anhand der Entstehungsgeschichte und Änderungsgeschichte) ergibt ebenfalls das Ergebnis, dass Waffenbesitzer mit jeder Gesetzesänderung genauer kontrolliert werden.

Natürlich könnte man in schönster Erstsemestermanier einen dogmatischen Streit vom Zaun brechen warum Wortlaut und Systematik des BJagdG eine Abfrage beim VS nicht stützen und ob Wortlaut / Systematik oder Telos / Historie vorgehen.
Im Ergebnis dürfte sich jedoch die teleologische Auslegung durchsetzen und damit die Zulässigkeit einer Abfrage beim VS.
 
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Alles richtig schnepfenschreck, aber es geht darum dass sich die Zuverlässigkeitsprüfungen von Jagdscheinen nach dem Waffengesetz richten. So oder so. Ich weiß nicht warum das hier der eine oder andere nicht verstehen will. Und das ist auch nicht erst seit gestern so.
Wer schreit hat unrecht ist in meisten Fällen so.
So, Du darfst jetzt auf meine Desinformations-Ausblendeliste.

Ich werde Deine Meinung nicht teilen, da kannst mich anmachen wie Du willst. Schlicht weil das Waffenrecht dem Jagdrecht immer noch zwei paar Schuhe sind und die geplante Änderung des Jagdgesetzes noch in Arbeit ist.
Einen Jagdschein kann man auch kriegen OHNE dass man damit Zugang zu Schusswaffen hätte.
Insofern bedarf es einfach der Krücke der "Waffenrechtlichen Erlaubnis". Und die kommt mit der WBK, weil die die Waffenrechtliche Erlaubnis ist.
Darum würde es in dem Threadthema gehen. Und nicht um Stammtischmeinungen.
 
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Du bist doch der, der hier jemanden anmacht, kann man sich gerne alles durchlesen hier :LOL:
Nur weil du andere Meinungen nicht teilst, der sie sachlich darlegt, setzt du jemanden auf eine Liste, auch sehr interessant :oops:(y)(y)
Und nochmal: Was verstehst du daran nicht, dass man mit einem Jagdschein Waffen kaufen kann und daher die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 WaffG auch bei Erteilung und Verlängerung eines Jagdscheines geschieht.
 

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