Jagdschein für im Ausland lebende Deutsche

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Hallo,
da ich wie unter Waffenrecht schon erwähnt ab 2007 die Möglichkeit habe in Zürich zu Arbeiten und ich auch meine Wohnsitz in die Schweiz verlegen möchte habe ich eine Frage: Habe einen Deutschen Jagdschein und eine WBK. Kann ich wenn ich meinen Wohnsitz in die Schweiz verlege meinen Jagdschein und WBK behalten? Wenn ja welche UJB ist dann für die verlängerung meines Jagdscheines zuständig?
Danke für Eure Mühen
 
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In meinem Fall (kein Wohnsitz in DE mehr) hat die bisher zuständige UJB meinen Jagdschein problemlos weiter verlängert. Die WBK gilt auch weiter.
Ich könnte auch meinen Jagdschein bei der UJB lösen, wo meine hauptsächliche jagdliche Betätigung in DE stattfindet, also irgendwo Nähe Grenze CH.

Ein Problem, wenn man keinen Wohnsitz in DE hat: der EFWP wird nicht mehr verlängert, und die Schweizer sind noch nicht soweit, den auszustellen.

Du solltest auf jeden Fall darauf achten, einen 2. Wohnsitz in DE zu behalten. Und die Sache mit der jetzt zuständigen UJB besprechen - wer weiss ob die das genauso sieht wie meine.

Fuhrmann
 
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Ganz wichtiger Hinweis von fuhrmann, aber nicht "2. Wohnsitz" mit Zweitwohnsitz verwechseln. Man kann in beliebig vielen Ländern melderechtlich nämlich jeweils einen Erstwohnsitz (aber natürlich nur einen Erstwohnsitz pro Land) haben, daher schau, dass du dich unter irgendeiner Adresse meldest in D (ich zum Beispiel bin auch im August (offiziell) wieder bei meinen Eltern eingezogen
icon_wink.gif
). Und dann dürfte es kein Problem sein, auch nach wie vor deinen Jagdschein in D zu bekommen. Dürfte vielleicht auch interessant sein in Bezug auf Kfz - das war nämlich bei mir dr Grund: Mein Auto ist nach wie vor in D angemeldet und wird es auch bleiben, solange die Ösis NOVA für eingeführte Kfz haben wollen.
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Wenn kein Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist, werden waffenrechtliche Angelegenheiten zentral vom Bundesverwaltungsamt, Referat II B7, in Köln verwaltet. Bei Abmeldung aus Deutschland werden die Unterlagen von der "Heimatbehörde" dorthin abgegeben. Anfragen z. B. zur Aufbewahrung von Waffen folgen dann unverzüglich.

Gruß
Carola
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von GreyArwen:
Ganz wichtiger Hinweis von fuhrmann, aber nicht "2. Wohnsitz" mit Zweitwohnsitz verwechseln. Man kann in beliebig vielen Ländern melderechtlich nämlich jeweils einen Erstwohnsitz (aber natürlich nur einen Erstwohnsitz pro Land) haben, daher schau, dass du dich unter irgendeiner Adresse meldest in D (ich zum Beispiel bin auch im August (offiziell) wieder bei meinen Eltern eingezogen
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). Und dann dürfte es kein Problem sein, auch nach wie vor deinen Jagdschein in D zu bekommen. Dürfte vielleicht auch interessant sein in Bezug auf Kfz - das war nämlich bei mir dr Grund: Mein Auto ist nach wie vor in D angemeldet und wird es auch bleiben, solange die Ösis NOVA für eingeführte Kfz haben wollen.
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<HR></BLOCKQUOTE>


Steuerhinterzieherin.
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Grenadiere
 
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@GA,

ich meinte "Zweitwohnsitz".
Brauche ich meines Wissens aber nicht für Jagdscheinverlängerung.

Und wenn doch nötig, hätte ich schon eine Adresse.

Fuhrmann
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Carola Raetz:
Wenn kein Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist, werden waffenrechtliche Angelegenheiten zentral vom Bundesverwaltungsamt, Referat II B7, in Köln verwaltet. Bei Abmeldung aus Deutschland werden die Unterlagen von der "Heimatbehörde" dorthin abgegeben. Anfragen z. B. zur Aufbewahrung von Waffen folgen dann unverzüglich.

Gruß
Carola
<HR></BLOCKQUOTE>

Korrekt. Einen Neueintrag in die WBK müsste ich jetzt auch über Köln erledigen.

Fuhrmann
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Carola Raetz:
Wenn kein Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist, werden waffenrechtliche Angelegenheiten zentral vom Bundesverwaltungsamt, Referat II B7, in Köln verwaltet. Bei Abmeldung aus Deutschland werden die Unterlagen von der "Heimatbehörde" dorthin abgegeben. Anfragen z. B. zur Aufbewahrung von Waffen folgen dann unverzüglich.

Gruß
Carola
<HR></BLOCKQUOTE>


Genau. Und diese lieben Herrschaften haben sich nach meinem Umzug auch bei mir gemeldet und meine WBKs eingezogen
icon_mad.gif
, weil ich jetzt meinen Hauptwohnsitz in Schweden habe und die Waffen auch hier in Schweden angemeldet sind. Jagdschein habe ich noch, und wenn ich jagdlich nach DE komme löse ich einen Tagesjagdschein - das funzt problemlos.
 
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@ Winchester,

warum musstest Du die WBK abgeben? Ich hab meine noch.

Fuhrmann
 
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Hallo an Alle:
es ist soweit. Ich werde ab
Mitte September in der Schweiz arbeiten. Noch mal ne Frage: Ich brauche eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland um mich in der schweiz anmelden zu könne. Wenn ich mich aber abmelde, dann gehen ja meine Waffenunterlagen nach Köln. Da habe ich heute nachgefragt, wie es ist wenn ich meine Waffen weiter in Deutschland bei meinem Vater ( auch Jäger) in meinen Waffenschränken lagern will. Nach derern Aussage kann ich die Waffen nur für einen Monat an meinem Vater entleihen. Will die Waffen aber nicht entleihen, sie sollen nur in dem Waffenschrank im Haus meines Vaters stehen. Habe ich da was falsch verstanden?
Oder soll ich einfach mich abmelden, die Abmeldebescheinigung nehemen und mich dann gleich wieder anmelden? Geht ja darum noch nen Wohnsitz hier in Deutschland zu haben. Un d der soll ja nicht ein Zweitwohnsitz sein, richtig?
Ach und die aus Köln haben mir geschrieben, dass ich natürlich auch die Waffenbesitzkarte behalten kann, wenn ich die Waffen in die Schweiz ausführe, dann aber auch ein Führungszeugniss aus der Schweiz brauche, stellen die mir den gleich eins aus, wenn ich mich gerade angemeldet habe? Muß man seine Waffen in der Schweiz irgendwo anmelden? Sicher doch, oder, wenn ja wo?
Gruß und Danke Flowe
 
A

anonym

Guest
Hallo Flowe

Ich hab kurz gegoogelt und hab vorab folgendes gefunden, weiss aber nicht ob Du gedenkst in der SChweiz auch zu jagen.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
Verordnung
über Waffen, Waffenzubehör und Munition
Art. 26 Einleitungssatz und Bst. b–g
Keine Einfuhrbewilligung ist erforderlich für:
...
d. Personen, die glaubhaft machen, dass sie ihre Waffen mit dazugehöriger Munition für die Jagd oder den Schiess- oder Kampfsport in der Schweiz benötigen, und dass sie dieselben Waffen anschliessend wieder ausführen
werden;
e. Personen, die glaubhaft machen, dass sie ihre Waffen mit dazugehöriger Munition für die Jagd oder den Schiess- oder Kampfsport im Ausland benötigt haben, und dass es sich um dieselben Waffen handelt, die sie dazu ausgeführt haben;
<HR></BLOCKQUOTE>

mehr unter
Waffenverordnung

Ich bin der Meinung das Du die Waffen nicht anzumelden brauchst (frag mal Fuhrmann, der weiss das vielleicht besser)

Weidmannsheil Dani
 
A

anonym

Guest
Bleib doch einfach wie Arven bei Deinen Eltern in D gemeldet und Ruh ist.

Warum sich das Leben unnoetig schwerer machen?
 
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Nein, im Moment ist keine Anmeldung nötig. Du kannst Jagdwaffen haben, soviele Du willst
C.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Flowe:
Hallo an Alle:
es ist soweit. Ich werde ab
Mitte September in der Schweiz arbeiten. Noch mal ne Frage: Ich brauche eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland um mich in der schweiz anmelden zu könne. Wenn ich mich aber abmelde, dann gehen ja meine Waffenunterlagen nach Köln. Da habe ich heute nachgefragt, wie es ist wenn ich meine Waffen weiter in Deutschland bei meinem Vater ( auch Jäger) in meinen Waffenschränken lagern will. Nach derern Aussage kann ich die Waffen nur für einen Monat an meinem Vater entleihen. Will die Waffen aber nicht entleihen, sie sollen nur in dem Waffenschrank im Haus meines Vaters stehen. Habe ich da was falsch verstanden?
Oder soll ich einfach mich abmelden, die Abmeldebescheinigung nehemen und mich dann gleich wieder anmelden? Geht ja darum noch nen Wohnsitz hier in Deutschland zu haben. Un d der soll ja nicht ein Zweitwohnsitz sein, richtig?
Ach und die aus Köln haben mir geschrieben, dass ich natürlich auch die Waffenbesitzkarte behalten kann, wenn ich die Waffen in die Schweiz ausführe, dann aber auch ein Führungszeugniss aus der Schweiz brauche, stellen die mir den gleich eins aus, wenn ich mich gerade angemeldet habe? Muß man seine Waffen in der Schweiz irgendwo anmelden? Sicher doch, oder, wenn ja wo?
Gruß und Danke Flowe
<HR></BLOCKQUOTE>

Bin in der gleichen Situation, allerdings Österreicher, als Jurist aber vielleicht ein bisschen im Vorteil. Du scheinst ja noch zumindest einen Monat Zeit zu haben. Ansonsten freue ich mich über Gedankenaustausch. Nur soviel: Jagen ist in der Schweiz als Österreicher kein Problem und wohl auch als Deutscher nicht. Das mit dem EU-Feuerwaffenpass scheint eine blöde Geschichte zu sein, weil Deutschland den gewöhnlchen Aufenthalt als Anknüpfungspunkt verwendet. Und der geht wohl ohnehin verloren - unabhängig von einem deutschen was-auch-immer Wohnsitz. Kokanee aus diesem Forum kennt das Problem. Bei mir wird das Thema auch ab September aktuell.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dani:
Hallo Flowe

Ich hab kurz gegoogelt und hab vorab folgendes gefunden, weiss aber nicht ob Du gedenkst in der SChweiz auch zu jagen.



mehr unter
Waffenverordnung

Ich bin der Meinung das Du die Waffen nicht anzumelden brauchst (frag mal Fuhrmann, der weiss das vielleicht besser)

Weidmannsheil Dani
<HR></BLOCKQUOTE>

Gehe davon dass diese Bestimmungen für schweizer gelten, die entweder vorübergehend an einer ausländischen Jagd- oder Sportveranstaltung teilgenommen haben oder für Ausländer, die vorübergehend in der Schweiz an einer solchen teilnehmen wollen. Die Schweiz hat für Jagdwaffen ein sehr liberales Regime - ruf einmal "Zentralstelle Waffen" der schweizerischen Polizei an (google.ch, bei mir momentan Internet-Hänger), die sind für solche Dinge zuständig. Im Normalfall geht bei den CH-Beamten auch ordentlich was weiter.
 

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