<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Flowe:
Hallo an Alle:
es ist soweit. Ich werde ab
Mitte September in der Schweiz arbeiten. Noch mal ne Frage: Ich brauche eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland um mich in der schweiz anmelden zu könne. Wenn ich mich aber abmelde, dann gehen ja meine Waffenunterlagen nach Köln. Da habe ich heute nachgefragt, wie es ist wenn ich meine Waffen weiter in Deutschland bei meinem Vater ( auch Jäger) in meinen Waffenschränken lagern will. Nach derern Aussage kann ich die Waffen nur für einen Monat an meinem Vater entleihen. Will die Waffen aber nicht entleihen, sie sollen nur in dem Waffenschrank im Haus meines Vaters stehen. Habe ich da was falsch verstanden?
Oder soll ich einfach mich abmelden, die Abmeldebescheinigung nehemen und mich dann gleich wieder anmelden? Geht ja darum noch nen Wohnsitz hier in Deutschland zu haben. Un d der soll ja nicht ein Zweitwohnsitz sein, richtig?
Ach und die aus Köln haben mir geschrieben, dass ich natürlich auch die Waffenbesitzkarte behalten kann, wenn ich die Waffen in die Schweiz ausführe, dann aber auch ein Führungszeugniss aus der Schweiz brauche, stellen die mir den gleich eins aus, wenn ich mich gerade angemeldet habe? Muß man seine Waffen in der Schweiz irgendwo anmelden? Sicher doch, oder, wenn ja wo?
Gruß und Danke Flowe<HR></BLOCKQUOTE>
Bin in der gleichen Situation, allerdings Österreicher, als Jurist aber vielleicht ein bisschen im Vorteil. Du scheinst ja noch zumindest einen Monat Zeit zu haben. Ansonsten freue ich mich über Gedankenaustausch. Nur soviel: Jagen ist in der Schweiz als Österreicher kein Problem und wohl auch als Deutscher nicht. Das mit dem EU-Feuerwaffenpass scheint eine blöde Geschichte zu sein, weil Deutschland den gewöhnlchen Aufenthalt als Anknüpfungspunkt verwendet. Und der geht wohl ohnehin verloren - unabhängig von einem deutschen was-auch-immer Wohnsitz. Kokanee aus diesem Forum kennt das Problem. Bei mir wird das Thema auch ab September aktuell.