Jagdschein mit Vorstrafe, Teil 2

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13 Jun 2011
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Sorry, Teil 1 wurde gesperrt während ich schrieb...

@Schoenwetteransitzer

Zitat:
"Zeit, den Thread zu schließen. Es wird sich nicht einmal mehr die Mühe gemacht, bereits Geschriebenes zu lesen....
Straftat die damals ca. 3 Jahre zurück lag [...] Mit einem Anwalt und einer Gerichtsverhandlungen, hat das ganze nochmal ca. 2 Jahre gedauert bis er seine WBK erhalten hat.
Dafür hätte er keinen Anwalt und keine Gerichtsverhandlung bedurft."


Nope, hat sich in seinem Fall klar ausgezahlt bzw. war für Ihn sogar erforderlich!!!
Die Behörde hat Ihn nur die ganze Zeit hingehalten und hat die Sperre von 5 Jahren so nicht sauber mit ihm kommuniziert.
Es wurde nur ständig von Überprüfung und so weiter gesprochen.
Auch hatte er die Langwaffe ja bereits erworben und diese war somit in "seiner Gewalt"!
Deshalb brauchte er Rechtssicherheit!

Der Anwalt hat in dieser Zwischenzeit eine schriftlich Forderung der UJB nach dem Einzug des Jagdscheines abgeschmettert.

Auch haben es die Behörden verpennt die Waffe einzuziehen.
Als dies vor Gericht durch den Anwalt angesprochen wurde, sind die Sachbearbeiter bleich geworden und haben sich zu einem Beratungsgespräch zurückgeszogen!
Nach diesem Beratungsgespräch haben ihm die SB die WBK versprochen, mit dem Hinweis, dass die restlichen ca. 6 Monate Sperrfrist abzuwarten sind.

Das hat der Anwalt allerding ebenfalls abgeschmettert, mit dem Hinweis das die Waffe ey schon ca. 1,5 Jahre sicher in seiner Obhut gewesen ist.:LOL:

Sichtlich geschockt, haben sich die SB dann darauf geeinigt dass er die WBK unmittelbar nach dem Prozess erhält!;)
 
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