Jagdschein mit Vorstrafe

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Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Wenn du den Jagdschein hast, ist ja alles durchgegangen ;-)....

Die intensive Überprüfung findet bei der Erteilung des Jagdscheines statt, es kann dir also passieren dass du zwar die Prüfung bestehst, aber keinen Jagdschein bekommst und folglich auch keine WBK.

Wir hatten in unserem Bereich einen solchen Fall, der Betreffende hat mittlerweile nach 5jähriger Wartezeit den Schein bekommen.

Kommt auf das Bundesland an. Im Saarland wird du bei negativem Führungszeugnis nicht zum Kurs zugelassene .
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Knackpunkt ist die Prüfung, wenn du die nicht gleich machen kannst ist die Vorbereitung(Kurs) allein wenig sinnvoll.
Also frag bei den Jagdschulen nach ob die Prüfung gleich mit erledigt werden kann, notfalls mach das Prozedere in einem anderen Bundesland.

Ist die Prüfung durch trennt dich nur noch die Zeit und eine Haftpflichtversicherung vom Lösen des JS.
Die Prüfung hat dauerhaft Bestand.


CdB

Wie gesagt. Kommt auf das Bundesland an .

Es hilft nicht hier nach Rat zu fragen . Die richtige Antwort bekommst du nur bei deiner Behörde
 
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Ich danke euch allen bis jetzt schon mal für die Informationen auch wenn manches etwas verwirrend und widersprüchlich erschien.

Also kann man sagen es gibt Bundesländer(BaWü,Bayern,Saarland...) da ist es möglich das ich den Kurs inkl. Prüfung ablegen kann und es gibt welche wo das nicht möglich ist(NSN,RLP...)?


Weiter möchte ich sagen das es mich sehr freut das keiner bis jetzt mich angegangen ist von wegen "dir gehört gar nix" oder "selber schuld" oder andere vorwurfsvolle Anmerkungen.
Das freut mich sehr das man hier sachlich und gepflegt miteinander umgeht auch bei solch einem Thema.

DANKE!:giggle:
Am einfachsten wäre: Geh auf deine untere Waffenbehörde und beantrage einen "kleinen Waffenschein" wenn der ausgestellt wird meldest dich beim Jägerkurs an . Wenn nicht kannst dort nach der Sperrfrist für Neuantrag fragen .
 
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Wurde das beliebte Prüfungsbundesland Niedersachsen schon genannt?

Habe dort vor einigen Jahren die Prüfung abgelegt.

Vor Kursbeginn musste ich ein pol. Führungszeugnis „0“ beantragen, welches direkt an die prüfende Behörde gesandt wurde.

Was hilft dir das? Nix hilft es dir.

Du solltest dir eine Jagdschule aussuchen. Dann weisst Du wo die Prüfung stattfinden wird. Die Jagdschulen haben den direkten Kontakt und können sicher für dich -bei Vorlage des Führungszeugnis- verbindlich abklären, ob Du zur Prüfung zugelassen wirst. Mich würde es wundern, wenn die nicht auch den Kontakt haben zu klären, ob dir im Falle der bestandenen Prüfung auch der Jagdschein ausgestellt würde.

Einfach das Thema offen und ehrlich ansprechen.
 
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Am einfachsten wäre: Geh auf deine untere Waffenbehörde und beantrage einen "kleinen Waffenschein" wenn der ausgestellt wird meldest dich beim Jägerkurs an . Wenn nicht kannst dort nach der Sperrfrist für Neuantrag fragen .
Was hat der kleine Waffenschein mit der Jagdprüfung zu tun? Das eine ist doch Waffengesetz und das andere Jagdgesetz bzw die Prüfungsverordnung?
 
G

Gelöschtes Mitglied 26340

Guest
Am einfachsten wäre: Geh auf deine untere Waffenbehörde und beantrage einen "kleinen Waffenschein" wenn der ausgestellt wird meldest dich beim Jägerkurs an . Wenn nicht kannst dort nach der Sperrfrist für Neuantrag fragen .
In Brandenburg/Potsdam* dauert das aber aktuell laut eigenem Bekunden der Behörde mindestens 1 Jahr... Der Gang zur UJB und das Gespräch mit dem/der SB (m/w/d) dauert 1h....Und danach kennt man sich.

* ich vermute in anderen Bundesländern sieht das nicht anders aus.
 
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In Brandenburg/Potsdam* dauert das aber aktuell laut eigenem Bekunden der Behörde mindestens 1 Jahr... Der Gang zur UJB und das Gespräch mit dem/der SB (m/w/d) dauert 1h....Und danach kennt man sich.

* ich vermute in anderen Bundesländern sieht das nicht anders aus.
Wenn das keine Schikane , sondern nur Unvermögen ist, bräuchte der SB zum einholen der Auskunft für eine Rechtsverbindliche Antwort dann genau so lange .

Ich gehe mal davon aus das bei meiner Zuständigen UWB das unter einem Jahr geht .

ps. und bei "kennt man sich" wäre ich Vorsichtig bei Behörden die Augenscheinlich unbotmäßige Bürger durch Verzögerungstatik auszubremsen versuchen .
Angeblich werden ja im Osten auch gern über 70 Jährige (rechtswidrig) zur In Augenscheinname durch den SB bei der Jagdscheinverlängerung einbestellt.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 26340

Guest
Möglicherweise liegen auch einfach nur so viele Anträge vor....

OK, ich muss mich revidieren, aktuell ist nur von verlängerten Bearbeitungszeiten die Rede.

https://polizei.brandenburg.de/standorte_und_erreichbarkeiten/id/102860

Nichtsdestotrotz ist der Kontakt zum SB der UJB, meiner Meinung nach, Sinn stiftender als der Versuch über den kleinen Waffenschein.
 
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Wenn der durchgeht biste sauber , ohne Waffenrechtliche Zuverlässigkeit kein Jagdschein .

Ja aber was hat das mit der Prüfungsverordnung bzw Zulassung zur Prüfung zu tun?
Das ich womöglich bzw gesichert erstmal nicht zuverlässig bin laut Waffengesetz weiß ich ja.

Mir geht es ja erstmal darum das ich einen Kurs belegen kann und die Prüfung absolvieren kann. Ob ich danach eben noch "etwas" warten muss ist für mich erst einmal Nebensache.
 
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Ja aber was hat das mit der Prüfungsverordnung bzw Zulassung zur Prüfung zu tun?
Das ich womöglich bzw gesichert erstmal nicht zuverlässig bin laut Waffengesetz weiß ich ja.

Mir geht es ja erstmal darum das ich einen Kurs belegen kann und die Prüfung absolvieren kann. Ob ich danach eben noch "etwas" warten muss ist für mich erst einmal Nebensache.
Das ist dann wie schon erwähnt von deinem Wohnsitz bzw. dem Bundesland und der entsprechenden Prüfungsordnung abhängig .
Wenn es geht und Du das Gut findest dann viel Glück.
 
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