Jagdschein mit Vorstrafe

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2. die für den Erwerb des Jagdscheins erforderliche Zuverlässigkeit besitzt

Was heißt das denn genau?
Wenn ich wegen Diebstahl verurteilt wurde, besitze ich trotzdem noch die Zuverlässigkeit.
Auch bei Unterschlagung,......

Bei Nötigung, Körperverletzung,Mordund Totschlag ist die nicht mehr gegeben.
mMn kannst du den Jagdschein machen.
Genaueres kann dir da aber die UJB sagen.
 
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Junge Junge, gaaaanz viel gefährliches Halbwissen.
wegen eines Verbrechens, LIEGT NICHT VOR, BETRUG IST KEIN VERBRECHEN Ach ne?
Bei einem Betrug und deshalb zu 2 Jahren (auf Bewährung) verdonnert zu werden
liegt kein Verbrechen (Straftatsbestand) vor der die Zuverlässigkeit in FRage stellt?


Nach zehn Jahren kannst du dann endlich deinen ersten eigenen Jagdschein lösen.

Wie kommste auf 10 Jahre? Ich weis da was von fünf.
 
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Falsch! In Beitrag #33 steht Rheinland Pfalz......
Ja, aber das, was ich zitierte stammt, wie ich schon geschrieben habe und wie Du zitiert hast, aus Beitrag #32 und nicht aus Beitrag #33. Beitrag #33 ist ein anderer Beitrag, nicht das von mir zitierte.
 
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Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Ok, verzeih mir aber ich bleibe da doch lieber bei Voris. immerhin steht dabei gültig ab 07.02.2020.

Gibts nicht zu verzeihen. Eine Änderung der Prüfungsordnung ist ja jederzeit möglich.
BW läßt z.B. seit 2018 keine "Prüflinge" zu , die in anderen Bundesländern mangels Zuverlässigkeit
bereits abgelehnt wurden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Hallo ihr lieben,

ich hätte da mal eine etwas spezielle Frage wo mich beschäftigt.
Folgende Lage und ich würde mich freuen wenn man mich jetzt nicht gleich Vierteilt und auf der Stadtbrücke aufspießt.;)

Ich war bis vor fast 4 Jahren jetzt verheiratet und habe mich vor 5 Jahren von ihr getrennt weil diverse Sachen passiert sind für die ich dann die Rechnung quasi gezahlt habe. Unteranderem resultierte daraus 2017 ein Urteil gegen mich wegen Betrugs zu 1 Jahr und 8 Monaten. Damals hab ich einen Deal mit der Staatsanwaltschaft gemacht und dem Gericht damit ich eben alles auf Bewährung noch bekommen kann. Denn ich war damals so eingestellt das meine Kinder ihre Mutter ja eher brauchen als mich und da sie noch in der Ausbildung bzw Studium war habe ich die Schuld auf mich genommen. Zumal ich nicht Beweisen konnte das nicht ich die Bestellungen gemacht hatte sondern sie. Damals war das ganze dann eigentlich für mich gegessen. Dann kam allerdings letztes Jahr nochmal was nach aus dem Jahr 2015 und es musste das alte Urteil neu Verhandelt werden mit dem Ergebnis das es nun 2 Jahre auf Bewährung sind. Wäre alles nicht so schlimm eigentlich, ich arbeite im öffentlichen Dienst und mein Arbeitgeber weis davon und es gibt deswegen auch keine Probleme.

Nun ist es allerdings so das ich seit ca 4 Jahren auch eine neue Partnerin habe die aus einer Jägerfamilie kommt und sie beginnt dieses Jahr den Jagdkurs. Bislang hat mich das Thema Jagd nicht so interessiert aber im laufe der Zeit entwickelte sich auch bei mir ein großes Interesse daran.

Jetzt frage ich mich und dazu konnte ich bis jetzt auch nichts finden, ist für mich der Jagdschein nun generell undenkbar oder irgendwann doch realisierbar?
Ich habe die Tage beim zuständigen Sachbearbeiter der Waffenbehörde angerufen aber der war auch keine große Hilfe. Er meinte wenn ich zu einem Jagdkurs zugelassen werden würde dann wäre die WBK nur eine Formsache und ich würde diese bekommen auch mit der laufenden Bewährung. Das hat mich dann etwas verwundert.
Jetzt ist eben die Frage die ich mir stelle wie das mit dem Jagdschein bzw dem Jagdkurs ist.
Kann ich einen Jagdkurs machen und falls ich den Jagdschein nicht bekäme wegen der Vorstrafe, diesen dann nachträglich erhalten wenn eine bestimmte Zeit abgelaufen ist oder verfällt der bestandene Jagdkurs nach einer Zeit ohne Jagdschein? Oder ist das ganze Vorhaben generell undenkbar nun?

Wie gesagt, ich habe damals den Fehler gemacht und stehe aber zu meiner Entscheidung damals auch wenn es im nachhinein betrachtet wohl klüger gewesen wäre die Sache nicht auf mich zu nehmen aber hinterher ist man immer schlauer.

Es würde mich freuen wenn mir zu meiner Frage vielleicht jemand weiter helfen könnte.

LG
Das heißt du wurdest 2019 zu 2 Jahren verurteilt die zur Bewährung ausgesetzt sind.
Nach ablauf der Bewährung, die ja im algemeinen mehr als die Strafe dauert beginnt eine 10 Jährige Frist zu laufen sprich, wenn deine Bewährungszeit 3 Jahre beträgt endet diese 2022 damit beginnen die 10 Jahre Sperre 2023 und enden 2033 Theoretisch könntest du dann zur Prüfung zugelassen werden das liegt aber im Ermessen der Behörden und kann mit Auflagen versehen werden wie zB. einer MPU.
Ein bekannter ist vor 14 Jahren wegen Steuerhinterziehung zu 1,6 Jahre verurteilt worden die wurden zur Bewährung ausgesetzt er hat den Jagdschein bisher nicht wieder.
Es könnte schwer werden aber unmöglich ist es nicht.
Drücke dir die Daumen das dein Wunsch nach einem Jagdschein irgendwann in Erfüllung geht.
https://www.die-jagdrechtskanzlei.de/de/eignung/5-zuverlaessigkeit/
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Ich danke euch allen bis jetzt schon mal für die Informationen auch wenn manches etwas verwirrend und widersprüchlich erschien.

Also kann man sagen es gibt Bundesländer(BaWü,Bayern,Saarland...) da ist es möglich das ich den Kurs inkl. Prüfung ablegen kann und es gibt welche wo das nicht möglich ist(NSN,RLP...)?


Weiter möchte ich sagen das es mich sehr freut das keiner bis jetzt mich angegangen ist von wegen "dir gehört gar nix" oder "selber schuld" oder andere vorwurfsvolle Anmerkungen.
Das freut mich sehr das man hier sachlich und gepflegt miteinander umgeht auch bei solch einem Thema.

DANKE!:giggle:
https://www.die-jagdrechtskanzlei.de/de/eignung/5-zuverlaessigkeit/
 
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Das heißt du wurdest 2019 zu 2 Jahren verurteilt die zur Bewährung ausgesetzt sind.
Nach ablauf der Bewährung, die ja im algemeinen mehr als die Strafe dauert beginnt eine 10 Jährige Frist zu laufen sprich, wenn deine Bewährungszeit 3 Jahre beträgt endet diese 2022 damit beginnen die 10 Jahre Sperre 2023 und enden 2033 Theoretisch könntest du dann zur Prüfung zugelassen werden das liegt aber im Ermessen der Behörden und kann mit Auflagen versehen werden wie zB. einer MPU.
Ein bekannter ist vor 14 Jahren wegen Steuerhinterziehung zu 1,6 Jahre verurteilt worden die wurden zur Bewährung ausgesetzt er hat den Jagdschein bisher nicht wieder.
Es könnte schwer werden aber unmöglich ist es nicht.
Drücke dir die Daumen das dein Wunsch nach einem Jagdschein irgendwann in Erfüllung geht.
https://www.die-jagdrechtskanzlei.de/de/eignung/5-zuverlaessigkeit/
Also verlässlich hab ich jetzt die Aussage von drei SB heute bekommen das die Frist nicht mit Ablauf der Bewährung beginnt sondern ab Rechtskraft des Urteils so wie es im Gesetzestext auch steht.
Werde morgen noch etwas rum telefonieren und dann mal die ergebnisse hier vorstellen.

Danke aber an alle weiterhin!
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Also verlässlich hab ich jetzt die Aussage von drei SB heute bekommen das die Frist nicht mit Ablauf der Bewährung beginnt sondern ab Rechtskraft des Urteils so wie es im Gesetzestext auch steht.
Werde morgen noch etwas rum telefonieren und dann mal die ergebnisse hier vorstellen.

Danke aber an alle weiterhin!
ich drücke dir die Daumen
 
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Also verlässlich hab ich jetzt die Aussage von drei SB heute bekommen das die Frist nicht mit Ablauf der Bewährung beginnt sondern ab Rechtskraft des Urteils so wie es im Gesetzestext auch steht.
Werde morgen noch etwas rum telefonieren und dann mal die ergebnisse hier vorstellen.

Danke aber an alle weiterhin!

Das ist auch zutreffend!
 
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Wie kommste auf 10 Jahre? Ich weis da was von fünf.

Die 10 Jahre resultieren aus dem § 5 Absatz 1 WaffG, auf den der § 17 Abs. 1 BJagdG Bezug nimmt.

Nach 5 Jahren endet die Sperrfrist nach dem BJagdG, nach 10 die nach dem WaffG. Der Unterschied ist an die Schwere der Tat geknüpft.
 
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Hab Mal gehört, dass Leute in ähnlicher Situation einfach Mal den sog. "kleinen Waffenschein" beantragt haben, da dort die gleichen Behördenabfrage bezüglich Zuverlässigkeit gemacht wird, wie für die Erteilung des Jagdscheins.

Wenn der Kl.WS durch geht, dann sollte es auch mit dem Jagdschein klappen, so hieß es da.

Das muss nichts heißen. Ich kenne jemanden der bei mir im SV ist und somit auch eine gelbe und grüne WBK hat. Nun hatten wir zusammen den Jagdschein gemacht und beim Lösen des Jagdscheines dann der Schock. Da war ja mal was in der Vergangenheit wegen Betäubungsmitteln und Fahren unter Drogeneinfluss --> Führerscheinsperre.... Somit wurde der Jagdschein erst einmal verwehrt. Das komische dabei, der Führerscheinentzug war vor Beantragung der Sportschützen WBK. Damals hatte es aber niemanden interessiert auf der Behörde.

Sein Glüvk war, dass er ein TÜV Gutachten (MPU) hatte und inzwischen auch seinen Führerschein wieder hat. Wie man sieht, ist die Prüfung nicht immer die selbe, bzw. kann sie bei gleichem Tatbestand mal gut und mal nicht so gut ausgehen.
 
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Das muss nichts heißen. Ich kenne jemanden der bei mir im SV ist und somit auch eine gelbe und grüne WBK hat. Nun hatten wir zusammen den Jagdschein gemacht und beim Lösen des Jagdscheines dann der Schock. Da war ja mal was in der Vergangenheit wegen Betäubungsmitteln und Fahren unter Drogeneinfluss --> Führerscheinsperre.... Somit wurde der Jagdschein erst einmal verwehrt. Das komische dabei, der Führerscheinentzug war vor Beantragung der Sportschützen WBK. Damals hatte es aber niemanden interessiert auf der Behörde.

Sein Glüvk war, dass er ein TÜV Gutachten (MPU) hatte und inzwischen auch seinen Führerschein wieder hat. Wie man sieht, ist die Prüfung nicht immer die selbe, bzw. kann sie bei gleichem Tatbestand mal gut und mal nicht so gut ausgehen.
Der Jagdschein hängt am seidenen Faden der Zuverlässigkeit, die Behörde kann eben auch bei kleineren Sachen, die ihr zugetragen wird, selbsttätig ermitteln und dann ggfs. entziehen.
 
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