Jagdschein mit Vorstrafe

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Registriert
24 Jun 2017
Beiträge
4.663
Egal welche Infos Du von Deiner Behörde bekommst, sie sollten immer schriftlich sein!!
Auf irgendwelche Aussagen am Telefon oder sonstwie mündlich kannst Du Dich nicht berufen.

Und wenn die schriftliche Bestätigung der nächst höheren Dienststelle nicht gefällt, findet man bestimmt Gründe diese zu widerrufen. Neben der Unterschrift steht dann sinngemäß, das der Klageweg offen steht.
 
Registriert
30 Jul 2019
Beiträge
3.395
Und wenn die schriftliche Bestätigung der nächst höheren Dienststelle nicht gefällt, findet man bestimmt Gründe diese zu widerrufen. Neben der Unterschrift steht dann sinngemäß, das der Klageweg offen steht.
Klar ist das nicht unumstösslich verbindlich, aber zumindest hat man dann die Nennung von Paragrafen und kann einfach mit der Aussage besser umgehen.
 
Registriert
21 Sep 2020
Beiträge
20
Da ich ja nächstes Jahr berufsbedingt eh umziehe habe ich jetzt mal in den Bundesländern angefragt wo ich wohl hinziehe, da ich genau im Dreiländereck dann wohne ergeben sich ja drei Möglichkeiten...
Also, Antwort aus BaWü: Sowohl UJB als auch Jagdschule sagen das gleiche: Lehrgang mit Prüfungszulassung ja, JS wird ne Sperre von 10 Jahren sein. Da ich mich ja für das Thema Falknerei interessiere meinten beide Stellen das gleiche. Und zwar das dann nach bestandener Falknerprüfung der eingeschränkte JS auf jeden fall dann Möglich ist.

Schule meinte dann dass das wohl das beste wäre denn so würde ich in der Praxis bleiben was das jagdliche betrifft und zum Schießen sollte ich dann im Schützenverein mich "Fit" halten.

RLP: Bekomme ich Antwort noch von der UJB, sehr nette Dame, meinte bei so einem speziellen Fall müsste sie erst mal nachscheuen und sich schlau machen. meinte in 24 Jahren wäre bei ihr sowas noch nie gewesen.

HE: Gleicher Tenor wie bei BaWü. Zur Prüfungszulassung wird kein Führungszeugnis benötigt. Nach der Prüfung ebenfalls die Sperrfrisst.

-------------------
Also kann ich folgendes nun sagen:
Ich habe gelernt, dass bei mir die Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz nicht gegeben ist und die Sperrfrist 10 Jahre beträgt. Die Zuverlässigkeit nach dem Bundesjagdgesetz ist bei mir jedoch vorhanden. Das bedeutet ich kann sofort nach bestandener Falknerprüfung einen Falknerjagdschein bekommen. Versagungsgründe liegen dafür nicht vor.

Die Beschränkungen zur Teilnahme an einer Jägerprüfung beziehen sich regelmäßig (nur) auf die Zuverlässigkeit nach dem Bundesjagdgesetz. Deshalb kann ich nach absolvieren der erforderlichen Ausbildung(en) - in sehr vielen Bundesländern (auch in Hessen, RLP und BaWü) die Jägerprüfung und die Falknerprüfung ablegen.
 
Registriert
30 Jul 2019
Beiträge
3.395
Naja, wie ich schon sagte wenn es wirklich dann 10 Jahre eben sind spiele ich ja mit dem Gedanken nach dem Jagdkurs den Falknerschein noch zu machen und mich die Zeit als "reiner" Falkner zu betätigen. Und das Thema Waffenumgang ist auch händelbar denke ich. Zum einen bin ich immer noch aktiver Reservist und handhabe dort öfters mit den Dienstwaffen (ja, ist nicht mit Jagdwaffen vergleichbar) und zum anderen könnte ich dann ja im Schützenverein mit den Waffen meiner Partnerin weiter hin üben.
Is ja auch lustig.
Als Reservist darfst Du Umgang mit Waffen haben, als Privatier nicht.
Die gespaltene Persönlichkeit quasi als Dienstvorraussetzung.
 
Registriert
21 Sep 2020
Beiträge
20
Is ja auch lustig.
Als Reservist darfst Du Umgang mit Waffen haben, als Privatier nicht.
Die gespaltene Persönlichkeit quasi als Dienstvorraussetzung.
Tja, das ist eben die deutsche Gesetzgebung... manches muss man und will man glaube ich nicht verstehen.:rolleyes: Landesverteidugung ist halt wichtig:p Wobei ich denk, der Hintergrund ist der das ich ja die Waffen nur im Dienst in der Hand habe, so wie bei einem Schützenverein auch.
 
G

gismo888

Guest
....und ich dachte immer Reservisten benötigen inzwischen auch ne Ü2...
 
Registriert
2 Apr 2001
Beiträge
7.230
Richtig, normalerweise wäre nächsten Monat die Bewährungszeit abgelaufen. Aber dadurch das im Februar nochmal neu Verhandelt werden musste habe ich nochmal ein Jahr draufgepackt bekommen.
Mir geht es ja auch nicht darum jetzt auf biegen und brechen den Jagdschein zu bekommen oder eine WBK. Ich würde nur gern wissen ob ich eben trotzdem den Kurs belegen könnte und eben nach einer Wartezeit (da würde mich auch interessieren wie lange die ist) dann einen Jagdschein bekommen würde. Es klingt schon irgendwie schön wenn ich mit meiner jetzigen Partnerin die Jagd teilen könnte. Dann hätten wir wieder etwas das man zusammen machen kann.

Üblicherweise brauchst Du ein polizeiliches Führungszeugnis.

Dieses muss zur Anmeldung beim Kurs / Jagdschule vorgelegt werden; wenn die Dich zulassen, kannst Du dann i.a.R. zumindest mal geprüft werden.

Gruß,

Mbogo
 
Registriert
21 Sep 2020
Beiträge
20
....und ich dachte immer Reservisten benötigen inzwischen auch ne Ü2...
Äh...nein... In der Regel bekommt jeder Soldat zu beginn eine SÜ, diese wird nur wiederholt bzw es findet eine höherstufige statt wenn man in einem Sicherheitsbereich eingesetzt wird. Ich als RSUler bin da in keinem Sicherheitsbereich und von daher gibts da auch keine Probleme.
 
Registriert
21 Sep 2020
Beiträge
20
Üblicherweise brauchst Du ein polizeiliches Führungszeugnis.

Dieses muss zur Anmeldung beim Kurs / Jagdschule vorgelegt werden; wenn die Dich zulassen, kannst Du dann i.a.R. zumindest mal geprüft werden.

Gruß,

Mbogo
Das Führungszeugnis wird wie gesagt nicht zur Jagdprüfung benötigt, bis auf manche wenige Bundesländer wie ich mittlerweile weiß, da die Zuverlässigkeit erst beim beantragen des JS überprüft wird
 
Registriert
13 Jun 2011
Beiträge
1.322
Hallo ihr lieben,

ich hätte da mal eine etwas spezielle Frage wo mich beschäftigt.
Folgende Lage und ich würde mich freuen wenn man mich jetzt nicht gleich Vierteilt und auf der Stadtbrücke aufspießt.;)

Ich war bis vor fast 4 Jahren jetzt verheiratet und habe mich vor 5 Jahren von ihr getrennt weil diverse Sachen passiert sind für die ich dann die Rechnung quasi gezahlt habe. Unteranderem resultierte daraus 2017 ein Urteil gegen mich wegen Betrugs zu 1 Jahr und 8 Monaten. Damals hab ich einen Deal mit der Staatsanwaltschaft gemacht und dem Gericht damit ich eben alles auf Bewährung noch bekommen kann. Denn ich war damals so eingestellt das meine Kinder ihre Mutter ja eher brauchen als mich und da sie noch in der Ausbildung bzw Studium war habe ich die Schuld auf mich genommen. Zumal ich nicht Beweisen konnte das nicht ich die Bestellungen gemacht hatte sondern sie. Damals war das ganze dann eigentlich für mich gegessen. Dann kam allerdings letztes Jahr nochmal was nach aus dem Jahr 2015 und es musste das alte Urteil neu Verhandelt werden mit dem Ergebnis das es nun 2 Jahre auf Bewährung sind. Wäre alles nicht so schlimm eigentlich, ich arbeite im öffentlichen Dienst und mein Arbeitgeber weis davon und es gibt deswegen auch keine Probleme.

Nun ist es allerdings so das ich seit ca 4 Jahren auch eine neue Partnerin habe die aus einer Jägerfamilie kommt und sie beginnt dieses Jahr den Jagdkurs. Bislang hat mich das Thema Jagd nicht so interessiert aber im laufe der Zeit entwickelte sich auch bei mir ein großes Interesse daran.

Jetzt frage ich mich und dazu konnte ich bis jetzt auch nichts finden, ist für mich der Jagdschein nun generell undenkbar oder irgendwann doch realisierbar?
Ich habe die Tage beim zuständigen Sachbearbeiter der Waffenbehörde angerufen aber der war auch keine große Hilfe. Er meinte wenn ich zu einem Jagdkurs zugelassen werden würde dann wäre die WBK nur eine Formsache und ich würde diese bekommen auch mit der laufenden Bewährung. Das hat mich dann etwas verwundert.
Jetzt ist eben die Frage die ich mir stelle wie das mit dem Jagdschein bzw dem Jagdkurs ist.
Kann ich einen Jagdkurs machen und falls ich den Jagdschein nicht bekäme wegen der Vorstrafe, diesen dann nachträglich erhalten wenn eine bestimmte Zeit abgelaufen ist oder verfällt der bestandene Jagdkurs nach einer Zeit ohne Jagdschein? Oder ist das ganze Vorhaben generell undenkbar nun?

Wie gesagt, ich habe damals den Fehler gemacht und stehe aber zu meiner Entscheidung damals auch wenn es im nachhinein betrachtet wohl klüger gewesen wäre die Sache nicht auf mich zu nehmen aber hinterher ist man immer schlauer.

Es würde mich freuen wenn mir zu meiner Frage vielleicht jemand weiter helfen könnte.

LG

Also ich würde es mir von der Behörde schriftlich geben lassen, dass wenn du tatsächlich zum Jagdkurs zugelassen wirst auch anschließend definitiv deine WBK bekommst.

Ich kenne einen Jäger der ohne weiteres zum Jagdkurs und zur Prüfung zugelassen wurde, seinen Jagdschein erfolgreich bestanden und erhalten hat und anschließend für seine erste gekaufte Langwaffe eine WBK beantragt hat.

Die WBK wurde ihm verwehrt, aufgrund einer Straftat die damals ca. 3 Jahre zurück lag. (Trunkenheit am Steuer mit Unfall, niemand wurde verletzt, also keine weiteren Personen waren in den Unfall verwickelt).
Mit einem Anwalt und einer Gerichtsverhandlungen, hat das ganze nochmal ca. 2 Jahre gedauert bis er seine WBK erhalten hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
30 Jun 2017
Beiträge
442
Zeit, den Thread zu schließen. Es wird sich nicht einmal mehr die Mühe gemacht, bereits Geschriebenes zu lesen....

Straftat die damals ca. 3 Jahre zurück lag [...] Mit einem Anwalt und einer Gerichtsverhandlungen, hat das ganze nochmal ca. 2 Jahre gedauert bis er seine WBK erhalten hat.

Dafür hätte er keinen Anwalt und keine Gerichtsverhandlung bedurft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
21 Sep 2020
Beiträge
20
Zeit, den Thread zu schließen. Es wird sich nicht einmal mehr die Mühe gemacht, bereits Geschriebenes zu lesen....



Dafür hätte er keinen Anwalt und keine Gerichtsverhandlung bedurft.

Stimmt, denn wegen der Straftat wäre die Sperre nach 5 Jahren eh aufgehoben worden...


------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ich bedanke mich jedenfalls bei allen die mir zu dem Thema wirklich geholfen haben!
Es ist echt eine tolle Community hier in der man nicht gleich Vorverurteilt wird sondern sachlich und mit Anstand diskutiert wird und über so ein Thema differenziert gesprochen wird.

Auch fand ich es schön das viele mir gewünscht haben das mein Vorhaben gelingt und ich ein gutes und hoffentlich langes Jägerleben genießen kann.

Ich kann nur sagen, ein ganz herzliches

WEIDMANNSDANK an euch!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
129
Zurzeit aktive Gäste
685
Besucher gesamt
814
Oben