Wer in Deutschland die Jägerprüfung erfolgreich bestanden hat, bekommt ein amtliches Zertifikat / Bestätigung sowie seinen Jägerbrief. Mit dieser amtlichen Bestätigung, seinem Personalausweis und der schriftlichen Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft dass man eine Jagdhaftpflichtversicherung mit ausreichend Deckung abgeschlossen hat, geht man zur Unteren Jagdbehörde (Landkreis- oder Landratsamt) und beantragt dort einen Jahresjagdschein. Die Behörde prüft dann noch nach, ob strafrechtlich gegen den Antragsteller etwas vorliegt. Wenn nichts gegen den Antragsteller vorliegt, wird die Behörde den Jahresjagdschein normalerweise ausstellen.
Es gibt bei den ausstellenden Behörden als Option die Möglichkeit, den Jahresjagdschein für 3 Jahre im Voraus zu lösen. Die Kosten sind im Verhältnis zu der jährlichen Gebühr hochgerechnet auf 3 Jahre günstiger und man spart sich 2 Jahre lang den Weg zur Unteren Jagdbehörde. Die Jagdhaftpflichtversicherung muss dann ebenso auf 3 Jahre im Voraus ausgelegt sein.
Sollte man keinen Jägerbrief oder keine Bestätigung des erfolgreichen Bestehens der Jägerprüfung mehr vorweisen können, muss man zu der Behörde Kontakt aufnehmen, wo man zur Jägerprüfung angemeldet war und auch erfolgreich die Prüfung bestanden hat. Die Bestätigung, dass man die Jägerprüfung damals bestanden hat, müsste dort im Archiv zu finden sein.
Anmerkung zur Antwort von „Hesse1987“
Nach dem „lockeren Hinweis“ von „Hesse1987“ zu Deiner Frage, dann viel Vergnügen beim Gang zur Behörde.
Tipp: Auf der eidesstaatlichen Versicherung auch gleich mit vermerken, dass man seinen Führerschein verlegt hat, den Pilotenschein auch nicht mehr vorweisen kann und man doch bitte so nett sein möchte, alle genannten Dokumente gleich mit auszustellen…!
Locker bleiben ….das war ein kleiner Scherz am Rande dazu…
Hallo,… wir sind in Deutschland und nicht in irgendeiner Bananenrepublik in Übersee!
Das wäre schön, wir stellen uns einfach eine Eidesstattliche Versicherung aus und schon öffnet sich jede Beamtenstube mit einem Lächeln und es wird überfreundlich vom Sachbearbeiter nachgefragt, womit man denn dem Antragsteller noch weitere Dienste und Freude bereiten könnte.
Wie lautet der Spruch doch gleich noch in Deutschland:
„Von der Wiege bis zur Bahre…, Formulare, Formulare.“