Jagdschein nach 10 Jahren "neu" ausstellen lassen

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Arbeitskollege ist Anfang des Jahres nach langem Auslandsaufenthalt zurück gekommen. Er hat '91 den ersten Jagdschein gelöst, um '05 ist der Schein abgelaufen.
Prüfungsurkunde hat er noch, JS ist nicht mehr auffindbar.

Kann er einfach am Wohnort einen neuen Jagdschein lösen? Oder muss er sich von der ursprünglich ausstellenden Behörde (anderes Bundesland, UJB inzwischen nicht mehr zuständig, macht es eine zentrale Stelle) seinen alten Schein neu ausstellen lassen?

Pachtfähigkeit ist egal.
 
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Ja kann er. Ganz einfach hin gehen, ausstellen lassen, ggf noch eine eidesstaatliche Versicherung abgeben, dass der alte JS nicht mehr auffindbar ist
 
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Wer in Deutschland die Jägerprüfung erfolgreich bestanden hat, bekommt ein amtliches Zertifikat / Bestätigung sowie seinen Jägerbrief. Mit dieser amtlichen Bestätigung, seinem Personalausweis und der schriftlichen Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft dass man eine Jagdhaftpflichtversicherung mit ausreichend Deckung abgeschlossen hat, geht man zur Unteren Jagdbehörde (Landkreis- oder Landratsamt) und beantragt dort einen Jahresjagdschein. Die Behörde prüft dann noch nach, ob strafrechtlich gegen den Antragsteller etwas vorliegt. Wenn nichts gegen den Antragsteller vorliegt, wird die Behörde den Jahresjagdschein normalerweise ausstellen.

Es gibt bei den ausstellenden Behörden als Option die Möglichkeit, den Jahresjagdschein für 3 Jahre im Voraus zu lösen. Die Kosten sind im Verhältnis zu der jährlichen Gebühr hochgerechnet auf 3 Jahre günstiger und man spart sich 2 Jahre lang den Weg zur Unteren Jagdbehörde. Die Jagdhaftpflichtversicherung muss dann ebenso auf 3 Jahre im Voraus ausgelegt sein.

Sollte man keinen Jägerbrief oder keine Bestätigung des erfolgreichen Bestehens der Jägerprüfung mehr vorweisen können, muss man zu der Behörde Kontakt aufnehmen, wo man zur Jägerprüfung angemeldet war und auch erfolgreich die Prüfung bestanden hat. Die Bestätigung, dass man die Jägerprüfung damals bestanden hat, müsste dort im Archiv zu finden sein.

Anmerkung zur Antwort von „Hesse1987“

Nach dem „lockeren Hinweis“ von „Hesse1987“ zu Deiner Frage, dann viel Vergnügen beim Gang zur Behörde.
Tipp: Auf der eidesstaatlichen Versicherung auch gleich mit vermerken, dass man seinen Führerschein verlegt hat, den Pilotenschein auch nicht mehr vorweisen kann und man doch bitte so nett sein möchte, alle genannten Dokumente gleich mit auszustellen…!

Locker bleiben ….das war ein kleiner Scherz am Rande dazu…


Hallo,… wir sind in Deutschland und nicht in irgendeiner Bananenrepublik in Übersee!
Das wäre schön, wir stellen uns einfach eine Eidesstattliche Versicherung aus und schon öffnet sich jede Beamtenstube mit einem Lächeln und es wird überfreundlich vom Sachbearbeiter nachgefragt, womit man denn dem Antragsteller noch weitere Dienste und Freude bereiten könnte.

Wie lautet der Spruch doch gleich noch in Deutschland:

„Von der Wiege bis zur Bahre…, Formulare, Formulare.“
 
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Die Prüfung wurde bestanden, dies kann problemlos nachgewiesen werden.

Wir hatten uns halt gefragt, ob ein nicht Verlängern das Dokument Jagdschein erlöschen lässt oder ob dann (zumindest in den Akten) nicht zwei JS nebeneinander existieren. Denn irgendwo wird ja für ihn der Jagdschein Nr. 1991xy hinterlegt sein, nur halt nicht verlängert.

Am Telefon kam als Antwort von der Nachfolgerin der UJB nur Quatsch raus.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Du bzw. Er geht mit dem Nachweis über die bestandene Prüfung und einer Bestätigung das eine Jagdhaftplichtversicherung mit ausreichend hoher Deckung abgeschlossen wurde, zur zuständigen Behörde und beantragt eine neuaustellung, mit der Begründung das der alte Jagdschein nicht mehr auffindbar ist.
Die werden sich dann darum kümmern und wenn es keine Einwände wie Unzuverlässigkeit gibt ein neues Dokument ausstellen!
 
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In welchen Akten soll denn der JS auftauchen, außer in den Akten der Behörde die den ersten ausgestellt haben?
Die Behörden kommunizieren beim Jagdschein nicht untereinander, nur beim Waffenrecht, also der WBK.

Also einfach auf die Behörde, JS beantragen, und erklären, daß der alte nach vielen Jahren im Ausland weg ist.
 
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Erster Gedanke war halt, einfach den Versicherungsschein an die alte Behörde schicken und den ursprünglichen JS neu ausstellen lassen. Da hatten die aber keinen Bock drauf, vermutlich weil geänderter Wohnort.

Jetzt geht er einfach am neuen Wohnort mit dem alten Zeugnis hin und gut ist.
 
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Erster Gedanke war halt, einfach den Versicherungsschein an die alte Behörde schicken und den ursprünglichen JS neu ausstellen lassen. Da hatten die aber keinen Bock drauf, vermutlich weil geänderter Wohnort.

Jetzt geht er einfach am neuen Wohnort mit dem alten Zeugnis hin und gut ist.

Lichtbild und Versicherungsbestätigung mitnehmen, sonst wird es nichts!
Anträge haben die meisten ausstellenden Behörden mittlerweile zum download.;)
 

tar

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Wenn der alte voll ist musst du ja auch einen neuen ausstellen lassen, also was solls.
 
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Da habe ich lieber 10 Problemsauen mit 3 Jägern sauber entnommen
Anmerkung zur Antwort von „Hesse1987“
Nach dem „lockeren Hinweis“ von „Hesse1987“ zu Deiner Frage, dann viel Vergnügen beim Gang zur Behörde.
Tipp: Auf der eidesstaatlichen Versicherung auch gleich mit vermerken, dass man seinen Führerschein verlegt hat, den Pilotenschein auch nicht mehr vorweisen kann und man doch bitte so nett sein möchte, alle genannten Dokumente gleich mit auszustellen…!

Natürlich nehm ich das locker, aber was soll ich denn sonst schreiben wenn der Ersteller angibt " Jagdschein ist nicht mehr vorhanden" ?
Deswegen ja der Zusatz "ggf". Es ist ein amtliches Dokument und da wird ein hingeworfenes "keine Ahnung wo das Ding hin is" net reichen
 
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Da der letzte Jahresjagdschein abgelaufen sein dürfte, ist das Ding gar nichts mehr.
Es verliert seine Bedeutung mit abgelaufenem Jahresjagdschein.
Deswegen kannst du alten wenn sie voll sind zu Hause ins Regal stellen.

Deswegen gibt's ja ein Zeugnis, das verliert seine Wirkung nie. Du verwechselst mit bspw. einem Führerschein.
 
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Das ist gar nichts mehr, ausser einem grünen Heftchen. Die Gültigkeitsdauer ist befristet und abgelaufen, das grüne Ding interessiert niemand. Ich habe hier mind. 5 Jagdscheine von mir, die abgelaufenen werden ja auch nicht eingesammelt, oder entwertet...
 
Zuletzt bearbeitet:
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Die Erste Nr. war dreistellig, bei den anderen kam immer das Ausstellungsjahr mit in die Nummer, z.B. 40/2003
Ich sehe gerade, dass mir ein Landkreis in Niedersachsen freundlicherweise sogar mal einen
4-Jahresjagdschein ausgestellt hat:p, den ich auch voll ausgenutzt habe...;)
 

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