Jagdschein nach 10 Jahren "neu" ausstellen lassen

JMB

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Hier geht ja wieder einiges durcheinander! :eek:

Zur erstmaligen Ausstellung eines Jagdscheines ist ein "Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung" vorzulegen:
§15 (5) BJG
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, ...


Danach reicht üblicherweise die Vorlage des Jagdscheines (auch eines (seit Jahren) abgelaufenen). (PLUS natürlich Versicherungsnachweis und Passbild, den Antrag kann man auch auf dem Amt ausfüllen.)

Ein abgelaufener Jagdschein ist demzufolge eben doch mehr, als "Das ist gar nichts mehr, ausser einem grünen Heftchen.".
Letzteres liegt (u.a.) daran:
... Für Bewerber, die vor dem 1. April 1953 einen Jahresjagdschein besessen haben, entfällt die Jägerprüfung.

IIRC ist der Verlust eines (gültigen) Jagdscheines der Behörde anzuzeigen.
Den entsprechenden Passus habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, könnte sich also auch geändert haben.

Arbeitskollege ist Anfang des Jahres nach langem Auslandsaufenthalt zurück gekommen.
Dann greift dieser Passus:
§ 17 Versagung des Jagdscheines
(2) Der Jagdschein kann versagt werden
...

3. Personen, die nicht mindestens drei Jahre ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt ununterbrochen im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben;

Der Kollege sollte das klären, BEVOR er der Versicherung Geld überweist. ;)


Haben die Neuen, also wenn die Alten voll waren, eine neue Nummer bekommen?
Das scheint sich über die Jahre, von Bundesland zu Bundesland, tlw. wohl auch von Behörde zu Behörde zu unterscheiden:
Es gibt <Lfd. Nr.>/<Jahr der ersten Ausstellung> und <Lfd. Nr. "Kassenbuch">, bei letzterem bekommt dann zumindest das "neue Heft" eine neue Nummer; bei ersterem steht die "Kassenbuch-Nr." bei der jeweiligen Verlängerung.

Bei mir haben alle Jagdscheine (= "Hefte") immer dieselbe Nr. bekommen, wie der erste.
Bei den WBKen ist das (bei meiner Behörde) auch so:
<Lfd. Nr.>/<Jahr der ersten Ausstellung (zweistellig)>
Die weiteren WBKen bekommen ein "-<Xte-WBK>" nachgestellt, also
95/15, 95/15-2, 95/15-3 usw.


WaiHei
 
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Er kann seinen neuen Jagdschein morgen abholen, bzw. wird er sonst morgen verschickt.

Als Versicherungsschein hat eine weitergeleitete E-Mail mit der Deckungszusage gereicht.

Er sollte "Ich beantrage meinen ersten Jagdschein" ankreuzen.
 

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