Wird dann immer vorne die alte Nummer durchgestrichen und eine neue vergeben und dabei geschrieben?Bei uns gibts bei jeder Jagdscheinverlängerung eine neue Nummer.
Wird dann immer vorne die alte Nummer durchgestrichen und eine neue vergeben und dabei geschrieben?
Bei uns gibts bei jeder Jagdscheinverlängerung eine neue Nummer.
Die letzte aktuell gültige Nummer steht über der letzten Verlängerung.
Falsch.Nö Nö Nö die ausstellende Behörde ist immer die bei der der aktuell gültige Jagdschein ausgestellt ist.
????? und warum erzählst Du mir das ?????Falsch.
Jedes Dokument kann nur 1x ausgestellt werden.
Verlängerungen oder sonstige hinzukommende Eintragungen sind keine Neuausstellung.
Im Falle des Jagdscheins ist das zugleich die Dokumentennummer, die bleibt beim Dokument.
Wer da weitere Nummern einträgt hat die Grundzüge des Dokumentenwesens nicht kapiert. Das gibts aber leider - und nicht nur bei den Jagdscheinen. Sind halt auch nur Menschen.
Ich durfte sogar mal einen erleben, in einem anderen Bereich, der international gültige Regeln ignoriert hat die auch Deutschland zwingend einzuhalten hat.
DANKE DANKE schön das es hier auch noch einige wenige gibt die Ahnung haben Genau so ist es den der Jagdschein läuft nach spätestens 3 Jahren aus und muß NEU erteilt werdenManche Antworten sind hier wieder mehr als amüsant.
Grundsätzlich gibt es keine echte "Verlängerung" des Jagdscheines. Dies würde nämlich voraussetzen, dass der Beginn der Gültigkeit immer gleich bleibt (also die Ersterteilung) und die befristete Gültigkeit ohne Unterbrechungen verlängert wird.
Das Beispiel mit dem Perso beim Umzug z. B., ist völlig schräg. Da bleibt die Gültigkeit des Personalausweises ja unverändert bestehen, nur die Adresse wird geändert.
Rechtlich wird der Jagdschein also bei jeder "Verlängerung" neu erteilt, egal ob die Beantragung oder Bearbeitung vor oder nach dem 31.03. erfolgt. Es gibt ja auch nur Ein-, Zwei- oder Dreijahresjagdscheine und nichts darüberhinaus.
Es würde also rechtlich nichts dagegensprechen, wenn die Erteilung des Jagdscheines jedes Mal mit einer anderen Nummer erfolgt. Hierzu gibt es auch keine Regelungen.
Das Gestaltung des Jagdscheinheftes (also das Formuar) ist hier ein wenig das Problem.
Auf der ersten Seite wird die Nummer eingetragen. Praktisch ist es daher sinnvoll, wenn die Nummer für das Jagdscheinheft aufgrund der Gestaltung des Jagdscheinheftes für die weiteren Erteilungen auch weiter übernommen wird. (Der Jagdschein Nr. ... gilt weiter).
Das es sich hierbei aber trotz des Wortlautes nicht um eine echte "Verlängerung" handelt, erkennt man daran, dass dann ein Beginn und ein Ende eingetragen wird.
Ausstellende Behörde ist entsprechend die Behörde, die die aktuelle Erteilung vorgenommen hat. Ob das Jagdscheinheft (Formular) erstmalig durch eine andere Behörde erteilt wurde, ist völlig egal.
Die Erteilung des Jagdscheines ist ein Verwaltungsakt mit dem das Recht zur Ausübung der Jagd eingeräumt wird. Das grüne Heft ist nur ein einheitliches Formular, mit dem dieses Recht dokumentiert wird.