[Bayern] Jagdschein / Nummer und ausstellende Behörde

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Bei uns gibts bei jeder Jagdscheinverlängerung eine neue Nummer.

Die letzte aktuell gültige Nummer steht über der letzten Verlängerung.

Und das ist ganz sicher falsch.

So war es bei mir auch. Nach dem SB Wechsel hat der Amtsleiter meinen Jagdschein verlängert und ist fast in Ohnmacht gefallen.

Er hat meinen JS 2 Tage behalten um eine Lösung zu finden. Jetzt habe ich wieder eine ganz andere Nummer.

Er erklärte mir es gibt nur eine Nummer und die steht vorne drauf.
Es gibt auch nur eine ausstellende Behörde. Die von der Beantragung, die den ersten Schein ausstellt.

Ausnahmen und Änderungen nur wenn im Heft keine Verlängerungen mehr möglich oder neu bei Verlust.

Ich persönlich habe keine Ahnung. Das sind Aussagen vom Amtsleiter Ornungsamt/Bayern

Ist wie beim Perso wenn du umziehst, Nummer und Behörde bleiben gleich, nur die Adresse wird geändert.

Gruß Weichei
 
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So wird's halt bei uns gehandhabt. Vielleicht ist das ja der Ermessensspielraum der jeweiligen Verwaltung.
Ich gebe auf jeden Fall immer die Jagdscheinnummer der Verlängerung an wenn das gebraucht wird. Wird ja auch nur benötigt, um bei der Behörde schnell die Richtigkeit nachzuprüfen.
 
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Nö Nö Nö die ausstellende Behörde ist immer die bei der der aktuell gültige Jagdschein ausgestellt ist.
Falsch.
Jedes Dokument kann nur 1x ausgestellt werden.
Verlängerungen oder sonstige hinzukommende Eintragungen sind keine Neuausstellung.

Im Falle des Jagdscheins ist das zugleich die Dokumentennummer, die bleibt beim Dokument.
Wer da weitere Nummern einträgt hat die Grundzüge des Dokumentenwesens nicht kapiert. Das gibts aber leider - und nicht nur bei den Jagdscheinen. Sind halt auch nur Menschen.
Ich durfte sogar mal einen erleben, in einem anderen Bereich, der international gültige Regeln ignoriert hat die auch Deutschland zwingend einzuhalten hat. :eek:
 
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Moin!

Zusätzliche Nummern bei Verlängerung habe ich noch nie erlebt oder egsehen, und ich habe einen mehrere Bundesländer und noch mehr Landkreise umfassenden innerdeutschen Migrationshintergrund. Vielleicht ist das da südlich des Mains in Norditalien so, aber im Norden?

Wenn man die Blickrichtung bei der Behördenfrage mal umdreht, dann wird deutlich, dass "ausstellende Behörde" nicht zwingend die erstausstellende Behörde meint. Ist man nämlich umgezogen und die Verlängerung wurde in einem anderen LK oder gar einem anderen Bundesland vorgenommen, dann hilft die Ansage "vor 8 Jahren erstmalig im LK X ausgestellt" nicht bei Dingen, die einen aktuell gültigen JS erfordern. Da liefe die Prüfung nämlich ins Leere. In letzter Konsequenz müsste dann auch der verlängerte JS die Vorgängernummer bekommen und man jedes Mal die Behörde angeben, bei der man den allerersten JS gelöst hat.
 
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Manche Antworten sind hier wieder mehr als amüsant.

Grundsätzlich gibt es keine echte "Verlängerung" des Jagdscheines. Dies würde nämlich voraussetzen, dass der Beginn der Gültigkeit immer gleich bleibt (also die Ersterteilung) und die befristete Gültigkeit ohne Unterbrechungen verlängert wird.

Das Beispiel mit dem Perso beim Umzug z. B., ist völlig schräg. Da bleibt die Gültigkeit des Personalausweises ja unverändert bestehen, nur die Adresse wird geändert.

Rechtlich wird der Jagdschein also bei jeder "Verlängerung" neu erteilt, egal ob die Beantragung oder Bearbeitung vor oder nach dem 31.03. erfolgt. Es gibt ja auch nur Ein-, Zwei- oder Dreijahresjagdscheine und nichts darüberhinaus.

Es würde also rechtlich nichts dagegensprechen, wenn die Erteilung des Jagdscheines jedes Mal mit einer anderen Nummer erfolgt. Hierzu gibt es auch keine Regelungen.

Das Gestaltung des Jagdscheinheftes (also das Formuar) ist hier ein wenig das Problem.
Auf der ersten Seite wird die Nummer eingetragen. Praktisch ist es daher sinnvoll, wenn die Nummer für das Jagdscheinheft aufgrund der Gestaltung des Jagdscheinheftes für die weiteren Erteilungen auch weiter übernommen wird. (Der Jagdschein Nr. ... gilt weiter).

Das es sich hierbei aber trotz des Wortlautes nicht um eine echte "Verlängerung" handelt, erkennt man daran, dass dann ein Beginn und ein Ende eingetragen wird.

Ausstellende Behörde ist entsprechend die Behörde, die die aktuelle Erteilung vorgenommen hat. Ob das Jagdscheinheft (Formular) erstmalig durch eine andere Behörde erteilt wurde, ist völlig egal.

Die Erteilung des Jagdscheines ist ein Verwaltungsakt mit dem das Recht zur Ausübung der Jagd eingeräumt wird. Das grüne Heft ist nur ein einheitliches Formular, mit dem dieses Recht dokumentiert wird.
 
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Jein.
Es fehlt - da hast Du recht, das "Formular" ist das Problem - die Dokumentennummer.
Da ein Dokument aber nur eine Nummer haben kann bleibt die erste Nummer.
JEDE "Verlängerung" ist mit einem neuen Verwaltungsakt verbunden, das ist kein Grund für eine neue Nummer. Auch wenn bei Jagdscheinen die Nummer mit einer einzelnen Behörde verknüpft ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Falsch.
Jedes Dokument kann nur 1x ausgestellt werden.
Verlängerungen oder sonstige hinzukommende Eintragungen sind keine Neuausstellung.

Im Falle des Jagdscheins ist das zugleich die Dokumentennummer, die bleibt beim Dokument.
Wer da weitere Nummern einträgt hat die Grundzüge des Dokumentenwesens nicht kapiert. Das gibts aber leider - und nicht nur bei den Jagdscheinen. Sind halt auch nur Menschen.
Ich durfte sogar mal einen erleben, in einem anderen Bereich, der international gültige Regeln ignoriert hat die auch Deutschland zwingend einzuhalten hat. :eek:
????? und warum erzählst Du mir das ?????:unsure::oops::oops:
Was hat deine Antwort mit meiner Aussage zu tun das die Ausstellende Behörde immer die ist die den aktuell gültige Jagderlaubnis erteilt.
Wenn ich vor 12 Jahren mein Jagdscheinheft von Behörde A erhalten habe und umziehe dann wird die Verlängerung am neuen Wohnort von Behörde B ausgestellt somit ist Behörde B der Aussteller meiner Jagderlaubnis.
Wenn ich dann nach 12 Jahren bei einer Kontrolle angeben würde Aussteller ist Behörde A und der Kontrolleur würde dort nachfragen wüste Behörde A nicht ob ich im besitz eines Gültigen Dokuments währe Behörde B als Ausstellende Behörde kann dagegen sofort die Gültigkeit bestätigen.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Manche Antworten sind hier wieder mehr als amüsant.

Grundsätzlich gibt es keine echte "Verlängerung" des Jagdscheines. Dies würde nämlich voraussetzen, dass der Beginn der Gültigkeit immer gleich bleibt (also die Ersterteilung) und die befristete Gültigkeit ohne Unterbrechungen verlängert wird.

Das Beispiel mit dem Perso beim Umzug z. B., ist völlig schräg. Da bleibt die Gültigkeit des Personalausweises ja unverändert bestehen, nur die Adresse wird geändert.

Rechtlich wird der Jagdschein also bei jeder "Verlängerung" neu erteilt, egal ob die Beantragung oder Bearbeitung vor oder nach dem 31.03. erfolgt. Es gibt ja auch nur Ein-, Zwei- oder Dreijahresjagdscheine und nichts darüberhinaus.

Es würde also rechtlich nichts dagegensprechen, wenn die Erteilung des Jagdscheines jedes Mal mit einer anderen Nummer erfolgt. Hierzu gibt es auch keine Regelungen.

Das Gestaltung des Jagdscheinheftes (also das Formuar) ist hier ein wenig das Problem.
Auf der ersten Seite wird die Nummer eingetragen. Praktisch ist es daher sinnvoll, wenn die Nummer für das Jagdscheinheft aufgrund der Gestaltung des Jagdscheinheftes für die weiteren Erteilungen auch weiter übernommen wird. (Der Jagdschein Nr. ... gilt weiter).

Das es sich hierbei aber trotz des Wortlautes nicht um eine echte "Verlängerung" handelt, erkennt man daran, dass dann ein Beginn und ein Ende eingetragen wird.

Ausstellende Behörde ist entsprechend die Behörde, die die aktuelle Erteilung vorgenommen hat. Ob das Jagdscheinheft (Formular) erstmalig durch eine andere Behörde erteilt wurde, ist völlig egal.

Die Erteilung des Jagdscheines ist ein Verwaltungsakt mit dem das Recht zur Ausübung der Jagd eingeräumt wird. Das grüne Heft ist nur ein einheitliches Formular, mit dem dieses Recht dokumentiert wird.
DANKE DANKE schön das es hier auch noch einige wenige gibt die Ahnung haben (y)(y)(y)Genau so ist es den der Jagdschein läuft nach spätestens 3 Jahren aus und muß NEU erteilt werden
 
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Dir ist nicht klar was "Dokumentennummer" bedeutet. Und Deinen folgenden Postings nach ist es Dir auch nicht wichtig.
Wer Deine Meinung nicht teilt: Hat keine Ahnung. :rolleyes:

HÄTTEST Du recht, es gäbe nur eine Lösung: Nach Wohnortwechsel müsste der Jagdschein nach Ablauf durch einen neuen ersetzt werden.
Wird er aber nicht.
Die NUMMER wird von der Behörde vergeben, die das Blanko-Teil als erste ausfüllt. Und die Nummer bleibt. Wie die später zuständige Behörde die nächste zeitlich begrenzte "Jagderlaubnis" bei sich erfasst hat keinen Einfluss auf die NUMMER eines Dokuments.
 
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Die ausstellende Behörde ist immer die, die den letzten Jagdschein ausgestellt hat. Wie bereits erwähnt gibt es die "Jagdscheinverlängerung" als Verwaltungsakt eigentlich gar nicht. Es wird ja bekanntlich auch immer der selbe Aufwand betrieben wie bei neu Neuausstellung, sprich Backgroundcheck etc.

Ja, bei Umzug kann es vorkommen dass bei einer ausstellenden Behörde dann zwei Jagdscheine mit der selben Nummer vergeben sind. Da das Dokument aber auch noch mit einem Namen und sogar einem Geburtsdatum verknüpft ist, sind Verwechslungen dennoch ausgeschlossen.
Das Problem ist daher theoretischer Natur.
 
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Alter Schwede, hier wird man als kleiner Stadtamtsrat, der jahrelang im Metier tätig war, von waschechten Koniferen belehrt. Man lernt nie aus...
 

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